Prüfen Sie Ihre Sparmöglichkeiten in der Grund- und Zusatzversicherung, die wir nachfolgend für Sie aufgelistet haben. Oder lassen Sie sich ganz einfach beraten: Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Sparmöglichkeiten in der Grundversicherung
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Höhere Franchise, tiefere Prämie
Krankenkassen dürfen einen Prämienrabatt gewähren, der höchstens 70% der Differenz zwischen Wahlfranchise und gesetzlicher Minimal-Franchise beträgt.
Bei einem Erwachsenen darf der Prämienrabatt bei einer Franchise von 2’500 Franken zum Beispiel maximal 1’540 Franken betragen:
Höchstrabatt für Erwachsene
Wahlfranchise CHF 2’500.00 abzüglich gesetzlicher Minimal-Franchise CHF 300.00 Maximaler Rabatt von 70% auf CHF 2’200.00 Maximal-Betrag = CHF 1’540.00 Höchstrabatt für Kinder
Wahlfranchise CHF 600.00 abzüglich gesetzlicher Minimal-Franchise CHF 0.00 Maximaler Rabatt von 70% auf CHF 600.00 Maximal-Betrag = CHF 420.00 50% Höchstrabatt für Gross und Klein
Eine höhere Franchise, ein alternatives Grundversicherungsmodell und der Unfallausschluss dürfen zusammen die Prämie der obligatorischen Grundversicherung um maximal 50% reduzieren.
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Das Gesetz bestimmt den Höchstrabatt
Krankenkassen dürfen einen Prämienrabatt gewähren, der höchstens 70% der Differenz zwischen Wahlfranchise und gesetzlicher Minimal-Franchise beträgt.
Bei einem Erwachsenen darf der Prämienrabatt bei einer Franchise von 2’500 Franken zum Beispiel maximal 1’540 Franken betragen:
Höchstrabatt für Erwachsene
Wahlfranchise CHF 2’500.00 abzüglich gesetzlicher Minimal-Franchise CHF 300.00 Maximaler Rabatt von 70% auf CHF 2’200.00 Maximal-Betrag = CHF 1’540.00 -
Günstige alternative Grundversicherungsmodelle
Das Standardmodell der Grundversicherung beinhaltet die freie Arztwahl. Sind Sie bereit, teilweise auf diese Freiheit zu verzichten, wählen Sie eines unserer alternativen Grundversicherungsmodelle.
- KPTwin.easy – Telemedizin und Mediversand
Optimale medizinische Versorgung durch 24-h-Gratis-Beratung und Medikamente werden einfach an die Wohn- oder an eine andere gewünschte Adresse zugestellt. - KPTwin.win – Telemedizin- und Hausarztmodell
Eignet sich für Versicherte, die flexibel zwischen einer telefonischen Beratung und einem Hausarztbesuch wählen möchten. - KPTwin.doc – Hausarztmodell
KPTwin.doc-Versicherte wenden sich bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst an ihren Hausarzt. - KPTwin.plus – Gesundheitsnetz
Bei gesundheitlichen Problemen konsultieren KPTwin.plus-Versicherte ihren Betreuungsarzt im gewählten Gesundheitsnetz.
Ihr Vorteil: Sie profitieren von attraktiven Prämienermässigungen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Grundversicherungsmodellen finden Sie auf der Seite Grundversicherungen.
- KPTwin.easy – Telemedizin und Mediversand
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Die Unfallversicherung ausschliessen
Sie arbeiten mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann sind Sie über ihn sowohl gegen Berufs- als auch gegen Nichtberufsunfall versichert. Sie können die Unfallversicherung in der Grundversicherung ausschliessen und sparen damit 7% Prämien. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Unfallversicherung ein- oder ausschliessen.
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Prämienverbilligung durch die Kantone
Wenn Sie ein tiefes Einkommen haben, steht Ihnen für die Grundversicherung unter Umständen eine kantonale Prämienverbilligung zu. In den meisten Kantonen werden Sie darüber automatisch informiert – mancherorts müssen Sie aber selber aktiv werden. Details zu Ihrem Kanton finden Sie auf der Seite Prämienverbilligung.
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Skonto bei Vorauszahlung
Wenn Sie Ihre Prämie fristgerecht für ein halbes oder ein ganzes Jahr im Voraus bezahlen, gewähren wir Ihnen ein Skonto.
- Halbjährlich: 0,5% Skonto, Prämienrechnung zahlbar jeweils bis 3. Januar und 30. Juni
- Jährlich: 1% Skonto, Prämienrechnung zahlbar bis 3. Januar
Rufen Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater an, wenn Sie vom Skonto profitieren möchten. Über unser Kundenportal KPTnet können Sie die Zahlungsmodalität auch selber anpassen.
Sparmöglichkeiten in den Zusatzversicherungen
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Online-Rabatt für Kundenportal KPTnet
Nutzen Sie unser Kundenportal KPTnet. Damit verwalten Sie Ihre Versicherung bequem online und verzichten auf Papierdokumente. Sobald Sie sich für Kundenportal KPTnet angemeldet haben, gewähren wir Ihnen einen Online-Rabatt von 5% auf alle Zusatzversicherungen. Ausserdem erhalten Sie kostenlos eine Internet-Rechtsschutz-Versicherung.
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Familienrabatt
Nach der Geburt des dritten und jedes weiteren Kindes erhalten Sie für das älteste oder das nächstjüngere Kind folgende Versicherungen gratis:
- Krankenpflege-Plus-Versicherung
- Krankenpflege-Comfort-Versicherung
- Spitalkostenversicherung allgemeine Abteilung
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestens ein Elternteil hat bei der KPT die Grundversicherung und eine der folgenden Zusatzversicherungen abgeschlossen:
• Krankenpflege-Plus-Versicherung
• Krankenpflege-Comfort-Versicherung
• Spitalkostenversicherung - Die Kinder haben alle die gleiche Versicherungsdeckung
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Kostenbeteiligung im Spital
Das Prinzip der Franchise in der Grundversicherung können Sie auch auf die Spitalkostenversicherung halbprivat und privat anwenden: Wenn Sie freiwillig pro Jahr einen Teil der Spitalkosten selber tragen, erhalten Sie einen Prämienrabatt.Spitalfranchise Prämienreduktion CHF 1’000.00 15% CHF 2’000.00 25% CHF 5’000.00 50% Bitte beachten Sie: Wenn Sie später wieder zu einer tieferen Spitalfranchise wechseln oder sie ganz aufheben möchten, entspricht das einer Versicherungserhöhung. Sie müssen in diesem Fall erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen und uns Ihren Änderungswunsch bis zum letzten Arbeitstag im September mitteilen.
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Treuerabatt
Wenn Sie eine Krankenpflege-Plus-Versicherung, Krankenpflege-Comfort-Versicherung oder eine Spitalkostenversicherung für drei Jahre abschliessen, erhalten Sie einen Treuerabatt von 6,7%.
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Payback, die Rückvergütung
Bei Spitalaufenthalt
Bei Kliniken, mit denen die KPT einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat, können Sie bei einem Spitalaufenthalt freiwillig die allgemeine Abteilung wählen, obwohl Sie eine Spitalkostenversicherung halbprivat oder privat ohne Spitalfranchise abgeschlossen haben. Mit dieser Wahl erhalten Sie Geld zurück:
- Spitalkostenversicherung halbprivat: Sie erhalten 100 Franken pro Tag bis maximal 1’000 Franken pro Kalenderjahr von uns ausbezahlt.
- Spitalkostenversicherung privat: Sie erhalten 125 Franken pro Tag bis maximal 1’250 Franken pro Kalenderjahr ausbezahlt.
Bei ambulanter Geburt
Wenn Sie sich für eine ambulante Geburt – im Spital, Geburtshaus oder zu Hause – entscheiden, anstatt für eine Geburt in einer halbprivaten oder privaten Abteilung, erhalten Sie als Mutter eine Pauschale zurückerstattet.
- Spitalkostenversicherung halbprivat: Sie erhalten 1’000 Franken rückvergütet.
- Spitalkostenversicherung privat: Sie erhalten 1’250 Franken rückvergütet.
Für beide Rückvergütungsformen gilt: Informieren Sie sich vor einem Spitalaufenthalt unbedingt bei Ihrer Kundenberaterin, Ihrem Kundenberater, ob die KPT die Kosten im gewünschten Spital vollumfänglich übernimmt. Teilen Sie uns Ihren Wunsch bitte schriftlich vor dem Spitaleintritt im Kundenportal KPTnet, per E-Mail oder per Brief mit. Die Rückvergütung wird Ihnen nach Erhalt der Rechnung für den Aufenthalt durch die KPT überwiesen.
Bitte beachten Sie: Für Spitäler und Kliniken ohne Tarifvertrag haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich in der allgemeinen Abteilung behandeln zu lassen. Lesen Sie mehr dazu auf der Seite Alternativen für Spitäler ohne Tarifvertrag.
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Längere Wartefrist beim Taggeld
Mit einer Erwerbsausfallversicherung schützen Sie sich bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder von Unfall gegen Lohnausfall. Sie können wählen, ab wann Sie Taggeld erhalten wollen: nach 2, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 oder 360 Tagen Wartefrist. Je länger die Wartefrist, umso günstiger wird Ihre Prämie. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Erwerbsausfall. Oder rufen Sie einfach Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater an.
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Kollektivversicherung für Firmen oder Verbände
Möglicherweise hat Ihr Arbeitgeber oder ein Verein, dem Sie angehören, einen Kollektivvertrag mit uns abgeschlossen. Klären Sie ab, ob Sie sich darüber versichern lassen können. Sie würden in diesem Fall vom Kollektivrabatt profitieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Firmen & Vereine.
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Skonto bei Vorauszahlung
Wenn Sie Ihre Prämie fristgerecht für ein halbes oder ein ganzes Jahr im Voraus bezahlen, gewähren wir Ihnen ein Skonto.
- Halbjährlich: 0,5% Skonto, Prämienrechnung zahlbar jeweils bis 3. Januar und 30. Juni
- Jährlich: 1% Skonto, Prämienrechnung zahlbar bis 3. Januar
Rufen Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater an, wenn Sie vom Skonto profitieren möchten. Über unser Kundenportal KPTnet können Sie die Zahlungsmodalität auch selber anpassen.
Gut zu wissen
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Fragen und Antworten
- Kann ich meine Franchise jederzeit wechseln?
Nein. Sie können die Franchise in der Grundversicherung immer auf den Beginn eines Kalenderjahres wechseln. Wenn Sie die Franchise senken möchten, melden Sie uns dies schriftlich bis zum letzten Arbeitstag im November des Vorjahres. Eine Erhöhung der Franchise melden Sie uns ebenfalls schriftlich bis zum letzten Arbeitstag im Dezember des Vorjahres.
Bitte teilen Sie uns den Wechsel schriftlich mit: per Post, E-Mail oder über das Kundenportal KPTnet.
- Welche Franchise soll ich wählen?
- Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Jahresfranchisen: 300, 500, 1’000, 1’500 oder 2’500 Franken
Für die Wahl der optimalen Franchise stellen Sie sich am besten folgende Fragen:
- Wie ist mein Gesundheitszustand – sprich mit welchen Untersuchungen und Behandlungen muss ich im kommenden Jahr etwa rechnen?
- Wie viel Risiko bin ich bereit, selber zu tragen?
- Bis zu welcher Höhe kann ich Gesundheitsleistungen selber bezahlen?
Beachten Sie bei Frage 3, dass zur Prämie und zur gewählten Franchise eventuell weitere Kosten hinzukommen: die 10% Selbstbehalt für Rechnungen, die über die Franchise hinausgehen, sowie Kosten für allfällige medizinische Leistungen, die nicht voll versichert sind.
Als Richtwert gilt: Wenn Sie Gesundheitskosten über 2’000 Franken pro Jahr erwarten, lohnt sich meistens die tiefste Franchise von 300 Franken. Wenn Sie hingegen nur selten medizinische Leistungen benötigen, lohnt sich voraussichtlich eine höhere Franchise.
Für Kinder – insbesondere in den ersten Lebensjahren – empfehlen wir die tiefste Franchise von 0 Franken.
- Habe ich Anrecht auf eine Prämienverbilligung?
Eine Prämienverbilligung gewähren die Kantone Einzelpersonen und Familien mit bescheidenem Einkommen. Entschieden wird das meist anhand der Steuerdaten. Die Berechnungsgrundlagen und das Vorgehen unterscheiden sich aber von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen werden Sie darüber automatisch informiert – mancherorts müssen Sie aber selber aktiv werden. Details zu Ihrem Kanton finden Sie auf der Seite Prämienverbilligung.
- Welches alternative Grundversicherungsmodell passt zu mir?
Schätzen Sie die Vorteile einer telefonischen Erstkonsultation – medizinische Beratung während 24 Stunden an 7 Tagen die Woche? Dann empfehlen wir Ihnen unser telemedizinisches Modell KPTwin.easy.
Wünschen Sie bei medizinischen Fragen eine persönliche Anlaufstelle, dann dürfte unser Hausarzt-Modell KPTwin.doc oder das Gesundheitsnetzmodell KPTwin.plus Ihre beste Wahl sein.
Im Grundversicherungsmodell KPTwin.win haben Sie sogar die Wahl: Kontaktieren Sie bei jedem gesundheitlichen Problem entweder das telemedizinische Beratungszentrum Medi24 oder einen Hausarzt nach Wahl.
In allen vier Grundversicherungsmodellen profitieren Sie von attraktiven Prämienermässigungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Grundversicherungen.
- Muss ich auch die Grundversicherung bei der KPT abgeschlossen haben, um vom Online-Rabatt auf der Zusatzversicherung profitieren zu können?
Nein. Um vom Online-Rabatt profitieren zu können, müssen Sie nur eine Zusatzversicherung bei der KPT abgeschlossen haben.
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