Unsere Angebote
Garantiert: Spitalkostenversicherung halbprivat oder privat
Sichern Sie sich die Möglichkeit, später die halbprivate oder private Spitalkostenversicherung abzuschliessen.
Freie Arztwahl auf der allgemeinen Abteilung
Die Ergänzung zur Grundversicherung, wenn Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt im Spital selber wählen möchten.
Taggeld bei Aufenthalt in einem Spital
Finanzielle Unterstützung während des Spitalaufenthalts – für das Einzelzimmer, die Haushaltshilfe oder andere Ausgaben.
Spitäler ohne Tarifvertrag
Mit einer Spitalkostenversicherung Halbprivat oder Privat haben Sie die freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz. Bedingung ist, dass die KPT mit dem entsprechenden Spital einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, finden Sie ein anderes Spital auf unserer Seite.
Informieren Sie sich vor einem Spitalaufenthalt unbedingt bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater, ob die KPT die Kosten im gewünschten Spital übernimmt.
Das sollten Sie über Spitalzusatzversicherungen wissen
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Was sind die Vorteile einer Spitalzusatzversicherung?
Mit einer Spitalkostenversicherung sichern Sie sich mehr Wahlfreiheiten. Wenn Sie zum Beispiel eine Spitalkostenversicherung Halbprivat oder Privat abschliessen, profitieren Sie von folgenden Optionen:
- Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, ohne Mehrkosten für Sie.
- Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz
- Anrecht auf Aufenthalt in Einbett- oder Zweibettzimmern
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Welche Spitalkosten muss ich selbst tragen?
Gewisse Kosten gehen auch bei einer vollen Versicherungsdeckung zu Ihren Lasten:
- die persönlich gewählte Jahresfranchise der Grundversicherung
- 10% Selbstbehalt bis maximal 700 Franken im Jahr
- der Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag*
- Leistungen, die von der Versicherung nicht gedeckt sind wie, spezielle Behandlungen, Nutzung des Zimmertelefons und andere persönliche Auslagen
- die allenfalls gewählte Spitalfranchise bei einer Spitalkostenversicherung Halbprivat oder Privat
*Mit diesem gesetzlichen Beitrag, welcher in jedem Spital und bei jeder Krankenkasse gleich hoch ist, beteiligen Sie sich an den Unterbringungskosten im Spital. Er entspricht in etwa dem Betrag, den Sie zu Hause an Verpflegungs-, Strom- und Wasserkosten einsparen.
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Wie kann ich Kosten sparen?
Bei der Spitalkostenversicherung können Sie eine Jahresfranchise wählen, bis zu deren Höhe Sie die Kosten selbst tragen. Ihr Vorteil: Sie sparen bis zu 50% der Prämie. Erfahren Sie mehr auf der Seite Sparmöglichkeiten.
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Welche Spitalkosten übernimmt die Grundversicherung?
Die Grundversicherung deckt Spitalkosten unter folgenden Bedingungen:
- Das Spital, in welchem Sie sich behandeln lassen, steht auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons.
- Sie verbringen Ihren Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung des Spitals.
Wenn Sie sich in einem Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons behandeln lassen, deckt die Grundversicherung nur die Kosten, die in Ihrem Wohnkanton anfallen würden.
Beispiel: Sie wohnen im Kanton Freiburg und lassen sich in einem Spital im Kanton Bern behandeln. Die Tarife des Spitals in Bern sind höher als jene des Spitals in Freiburg. Die Grundversicherung erstattet Ihnen den tieferen Freiburger Tarif zurück. So entstehende Mehrkosten müssen Sie selber tragen. Ausgenommen davon sind Notfallbehandlungen.
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Was muss ich beim Spitaleintritt beachten?
Nehmen Sie beim Spitaleintritt Ihre Versichertenkarte, die KPT-Card, mit. Die Karte enthält die administrativen Daten, die das Spital benötigt. Falls Sie die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen haben, teilen Sie dies dem Spital bitte mit. Bei Fragen hilft Ihnen Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater gerne weiter.
Sie erhalten vom Spital vor dem Eintritt in der Regel eine Checkliste mit Dokumenten und persönlichen Dingen, die Sie mitnehmen sollten. Oft finden Sie solche Listen auch auf der Website des Spitals.
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Bezahlt die Spitalkostenversicherung auch eine Rehabilitation in Deutschland?