Garantiert: Spitalkostenversicherung halbprivat oder privat
Sichern Sie sich die Möglichkeit, später die halbprivate oder private Spitalkostenversicherung abzuschliessen.
Freie Arztwahl auf der allgemeinen Abteilung
Die Ergänzung zur Grundversicherung, wenn Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt im Spital selber wählen möchten.
Taggeld bei Aufenthalt in einem Spital
Finanzielle Unterstützung während des Spitalaufenthalts – für das Einzelzimmer, die Haushaltshilfe oder andere Ausgaben.
Gut zu wissen
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Kosten, die die Grundversicherung übernimmt
Die Grundversicherung deckt Spitalkosten unter folgenden Bedingungen:
- Das Spital, in welchem Sie sich behandeln lassen, steht auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons.
- Sie verbringen Ihren Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung des Spitals.
Lassen Sie sich in einem Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons behandeln, deckt die Grundversicherung nur die Kosten, wie sie in Ihrem Wohnkanton anfallen würden.
Beispiel: Sie wohnen im Kanton Freiburg und lassen sich in einem Spital im Kanton Bern behandeln. Die Tarife des Spitals in Bern sind höher als jene des Spitals in Freiburg. Die Grundversicherung erstattet Ihnen den tieferen Freiburger Tarif zurück. So entstehende Mehrkosten müssen Sie selber tragen.
Ausgenommen davon sind Notfallbehandlungen.
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Vorteile einer Zusatzversicherung
Mit einer Spitalkostenversicherung sichern Sie sich mehr Wahlfreiheiten. Wenn Sie zum Beispiel eine Spitalkostenversicherung Halbprivat oder Privat abschliessen, profitieren Sie von folgenden Optionen:
- Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, ohne Mehrkosten für Sie.
- Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz
- Anrecht auf Aufenthalt in Einbett- oder Zweibettzimmern
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Helfen Sie mit, Kosten zu sparen und erhalten Sie Geld zurück
Halbprivat- oder Privatversicherte profitieren von der „Payback“-Option:
- Wählen Sie bei einem Spitalaufenthalt anstelle der halbprivaten oder privaten Abteilung freiwillig die allgemeine Abteilung.
- Melden Sie diese Wahl vor dem Spitalaufenthalt Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater schriftlich.
- Bei Erhalt der Spitalrechnung vergüten wir Ihnen folgende Maximalbeträge:
- Halbprivatversicherte: 100 Franken pro Tag, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr
- Privatversicherte: 125 Franken pro Tag, max. 1250 Franken pro Kalenderjahr
Diese Option gilt für Kunden mit einer der folgenden Versicherungen:
- Spitalkostenversicherung Halbprivat, ohne Spitalfranchise
- Spitalkostenversicherung Privat, ohne Spitalfranchise
- Spitalkostenversicherung Privat Welt, ohne Spitalfranchise
Werdende Mütter, die sich für eine ambulante Geburt – im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause – entscheiden, anstatt für eine Geburt in einer halbprivaten oder privaten Abteilung, profitieren ebenfalls von einem Payback.
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Nützliche Informationen zum Spitaleintritt
Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte – die KPT-Card – mit. Die Karte enthält die administrativen Daten, die das Spital benötigt. Falls Sie die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Anbietern haben, teilen Sie dies dem Spital bitte mit.
Sie erhalten vom Spital vor dem Eintritt in der Regel eine Checkliste mit Dokumenten und persönlichen Dingen, die Sie mitnehmen sollten. Oft finden Sie solche Listen auch auf der Website des Spitals.
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Selbst zu tragende Spitalkosten
Gewisse Kosten gehen auch bei einer vollen Versicherungsdeckung in jedem Fall zu Ihren Lasten:
- die persönlich gewählte Jahresfranchise der Grundversicherung
- 10% Selbstbehalt bis maximal 700 Franken im Jahr
- der Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag
- Leistungen, die von der Versicherung nicht gedeckt sind wie, spezielle Behandlungen, Nutzung des Zimmertelefons und andere persönliche Auslagen
- die allenfalls gewählte Spitalfranchise bei einer Spitalkostenversicherung Halbprivat oder Privat
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Tiefere Prämien dank Kostenbeteiligung
Bei der Spitalkostenversicherung können Sie eine Jahresfranchise wählen, bis zu deren Höhe Sie die Kosten selber tragen. Ihr Vorteil: Sie sparen bis zu 50% der Prämie. Erfahren Sie mehr auf der Seite Sparmöglichkeiten.
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Spitäler ohne Tarifvertrag
Mit einer Spitalkostenversicherung Halbprivat oder Privat haben Sie die freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz. Bedingung ist, dass die KPT mit dem entsprechenden Spital einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, finden Sie ein anderes Spital auf unserer Seite Alternativen zu Spitälern ohne Tarifvertrag.
Informieren Sie sich vor einem Spitalaufenthalt unbedingt bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater, ob die KPT die Kosten im gewünschten Spital übernimmt.
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Fragen und Antworten
- Was ist der Spitalkostenbeitrag?
Mit diesem Beitrag – er ist in jedem Spital und bei jeder Krankenkasse gleich hoch – beteiligen Sie sich an den Unterbringungskosten im Spital. Er entspricht mit 15 Franken etwa dem Betrag, den Sie zu Hause an Verpflegungs-, Strom- und Wasserkosten einsparen.
- Bezahlt die Spitalkostenversicherung auch eine Rehabilitation in Deutschland?
Wir haben mit sechs Rehakliniken in Deutschland einen Vertrag abgeschlossen. Die Spitalkostenversicherung leistet einen Beitrag, wenn Sie in eine dieser Kliniken zur Reha gehen.
Eine Liste der Kliniken finden Sie auf der Seite Im Ausland.
Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen zur Reha in Deutschland.