Ihre Alternativen
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Alternative Klinik wählen
Auf der Liste finden Sie für jedes Spital ohne Tarifvertrag mehrere Kliniken, in denen Sie sich stattdessen behandeln lassen können. In diesen Kliniken übernimmt Ihre Spitalkostenversicherung die Kosten.
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Allgemeine Abteilung wählen und Geld zurückerhalten
Wenn Sie eine Spitalkostenversicherung Halbprivat oder Privat haben, können Sie sich in der allgemeinen Abteilung behandeln lassen. Sie erhalten dann von der KPT während der gesamten Aufenthaltsdauer eine Rückvergütung von bis zu 250 Franken pro Tag. Während eines Aufenthalts in einer psychiatrischen Institution oder eines Rehabilitationsaufenthalts erhalten Sie die Rückvergütung während maximal 5 Tagen.
Diese Regelung gilt für Spitäler ohne Tarifvertrag aus unserer Liste. Bei allen anderen Kliniken, mit denen die KPT einen gültigen Vertrag für die halbprivate und die private Abteilung hat, können Sie übrigens ebenfalls freiwillig die allgemeine Abteilung wählen. Sie müssen dies vorgängig Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater melden und erhalten dann eine Vergütung gemäss unserem Payback-Programm. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Sparmöglichkeiten in den Zusatzversicherungen.
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Kulanztarif erhalten
In einigen Kliniken können wir Ihnen pro Aufenthaltstag einen festgesetzten Kulanztarif gewähren. Sie finden diese Kliniken in der untersten Tabelle der Liste.
Gut zu wissen
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Fragen und Antworten
- Ich habe gesehen, dass die KPT mit einem Spital, in dem ich mich bereits habe behandeln lassen, keinen Vertrag mehr hat. Kann ich mich trotzdem weiterhin dort behandeln lassen?
Ja, das können Sie, sofern das Spital auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist. Die KPT übernimmt aber ausschliesslich die Kosten für Ihren Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung und bezahlt keine Kosten für die halbprivate oder private Abteilung. Gleichzeitig zahlen wir Ihnen während der gesamten Spitalaufenthaltsdauer für jeden Tag eine Rückvergütung von 200 Franken, wenn Sie halbprivat versichert sind, oder 250 Franken, wenn Sie privat versichert sind.
- Mein bisheriger Arzt ist ausschliesslich in einer Klinik tätig, mit der die KPT keinen Vertrag mehr hat. Ich möchte auch weiterhin von ihm behandelt werden. Ist das möglich?
Klären Sie mit Ihrem Arzt, ob er Sie in der allgemeinen Abteilung behandeln kann. Dort ist das Arzthonorar in der Vergütung an das Spital enthalten. Eine separate Honorarrechnung Ihres Arztes können wir nicht übernehmen. Fragen Sie auch, ob eine Behandlung in einer anderen Klinik halbprivat oder privat möglich ist.
- Habe ich in den Alternativkliniken die freie Arztwahl?
Ja, in diesen Spitälern geniessen Sie volle Kostendeckung durch die KPT. Das heisst, die KPT übernimmt die Kosten für die halbprivate oder private Abteilung inklusive der Arzthonorare. Sie können also aus den dort tätigen Belegsärztinnen und -ärzten frei wählen.
- Kann ich für meine Behandlung statt in eine von Ihnen vorgeschlagene Klinik auch in die halbprivate oder private Abteilung einer anderen Klinik in der Schweiz gehen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung ist, dass das Spital auf der Spitalliste des Kantons steht und für die vorgesehene Behandlung einen Leistungsauftrag hat. Zudem muss das Spital mit uns einen Vertrag für die halbprivate respektive private Abteilung abgeschlossen haben. Bei den von uns empfohlenen Kliniken ist dies garantiert.
- Ich habe die Spitalkostenversicherung Privat Welt abgeschlossen. Kann ich in ein Spital ohne Tarifvertrag gehen?
Ja, Sie sind von den Ausführungen auf dieser Seite nicht betroffen. Die Spitalkostenversicherung Privat Welt deckt die Kosten in allen Spitälern. Daher sind die Prämien dieser Versicherung höher als bei der normalen Spitalkostenversicherung Privat.