Ihre Leistungen aus der Grundversicherung
Die Leistungen aller Grundversicherungsmodelle sind identisch. Damit Sie vom Prämienrabatt profitieren, wenden Sie sich bei KPTwin.doc immer zuerst an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Ihre Vorteile
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Zwischen 10 und 26% Rabatt
Der koordinierte Ablauf über Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt spart Kosten. Diese Ersparnis geben wir Ihnen weiter – in Form eines grosszügigen Prämienrabatts. Der Rabatt bezieht sich auf eine erwachsene Person ohne Unfalldeckung. Beispiele:
- Prämienregion Wallis 1, Franchise 2500 Franken, 26% Rabatt, monatlich 235.20 Franken statt 317.80 Franken im Standardmodell.
- Prämienregion Appenzell Innerrhoden, Franchise 300 Franken, 10% Rabatt, monatlich 300.90 Franken statt 332.90 Franken im Standardmodell.
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Freie Arztwahl
Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt können sie frei wählen. Sie können sich auch für eine Gruppenpraxis entscheiden. Ihre Wahl teilen Sie uns beim Vertragsabschluss mit. -
Telemedizinische Beratung
Auf Wunsch steht ihnen die telemedizinische Beratung unseres Partners Medi24 gratis zur Verfügung. Sie tragen dabei weder Franchise- noch Selbstbehaltskosten. -
Kompetent koordinert
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kennt Ihre Krankengeschichte, kann Sie umfassend beraten und koordiniert Ihre ganze weitere Behandlung.
Das sollten Sie über KPTwin.doc wissen
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Wie funktioniert das Hausarztmodell?
Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich immer zuerst an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Er oder sie koordiniert den gesamten Behandlungsablauf und ist Ihre persönliche medizinische Ansprechperson. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt bespricht mit Ihnen Ihre medizinischen Bedürfnisse und vereinbart das weitere Vorgehen. Wenn Sie möchten, können Sie auch die telemedizinische Beratung von Medi24 rund um die Uhr kostenlost nutzen.
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Ist KPTwin.doc für mich geeignet?
KPTwin.doc eignet sich besonders für Personen, die
- bereits eine Hausärztin oder einen Hausarzt haben.
- die Dienste Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes schätzen.
- Prämien sparen möchten.
- mithelfen wollen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.
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Kann ich meinen Hausarzt wechseln?
Sie können Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wechseln, auch unter dem Jahr und ohne Angabe eines Grundes. Bitte berücksichtigen Sie die Meldefrist von einem Monat auf den ersten des folgenden Monats. Melden Sie uns die neue Hausärztin oder den neuen Hausarzt mit dem Formular oder teilen Sie den Wechsel Ihrer Kundenberaterin respektive Ihrem Kundenberater mit.
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Kann ich mich an den Stellvertreter wenden, wenn meine Hausärztin in den Ferien ist?
Wenn es sich bei der Stellvertretung ebenfalls um eine Hausärztin oder um einen Hausarzt handelt, dürfen Sie sie direkt kontaktieren und sich untersuchen oder behandeln lassen. Sie dürfen aber auch bei Ferienabwesenheit Ihrer Hausärztin nicht direkt zur Spezialistin oder zum Spezialisten. Dafür benötigen Sie in jedem Fall eine Überweisung.
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Muss ich für die Überweisungsbestätigung zwingend das KPT-Formular ausfüllen?
Nein, Sie müssen nicht unbedingt das KPT-Formular verwenden. Wir akzeptieren auch ein Schreiben der Ärztin oder des Arztes. Wichtig ist jedoch, dass es alle Angaben enthält, die auch auf dem KPT-Formular abgefragt werden.
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Wie lange ist die Überweisung gültig?
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt legt die Gültigkeitsdauer der Überweisung fest und vermerkt sie auf der Überweisungsbestätigung. Ist der Zeitraum verstrichen, benötigen Sie eine neue Überweisung. Die maximale mögliche Gültigkeit einer Überweisung beträgt 12 Monate.
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Was passiert, wenn ich mich nicht ans Vorgehen halte und direkt eine Spezialistin konsultiere?
Wenn Sie die Bedingungen dieses Grundversicherungsmodells nicht einhalten, erinnern wir Sie schriftlich an die Regeln des Modells. Bei wiederholten Fällen teilen wir Sie mit sofortiger Wirkung in die Grundversicherung Standard um. Dabei verlieren Sie den Prämienrabatt
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Was kann ich tun, wenn sich mein Hausarzt weigert, mich an einen Spezialisten zu überweisen?
Im Normalfall wird Ihr Hausarzt erkennen, ob er Sie an eine Spezialistin oder einen Spezialisten überweisen muss, und wer dafür am besten geeignet ist. Sind Sie mit den Entscheidungen Ihres Hausarztes wiederholt nicht zufrieden, können Sie zu einer anderen Hausärztin oder einem anderen Hausarzt wechseln. Bitte melden Sie uns den Wechsel vor dem Arztbesuch.
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Wie muss ich vorgehen, wenn ich während den Ferien krank werde?
Während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes müssen Sie sich nicht an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden. Sie können direkt an die nötige medizinische Hilfe im Ausland aufsuchen. Bleiben Sie länger als 3 12 Monate im Ausland, melden Sie uns das bitte vorgängig. Wir werden Sie dann vorübergehend von KPTwin.doc ins Standard-Modellzu KPTwin.win umstufen.
Ab Ihrer Rückkehr in die Schweiz sind Sie dann wieder im Modell KPTwin.doc versichert.
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Wie läuft eine Konsultation im Hausarztmodell ab?
- Zum Versicherungsabschluss entscheiden Sie sich für eine Hausärztin oder einen Hausarzt. Das kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für allgemeine Medizin, innere Medizin oder Pädiatrie sein.
- Bei gesundheitlichen Problemen konsultieren Sie die gewählte Hausärztin oder den gewählten Hausarzt. Gemeinsam besprechen Sie Ihre medizinischen Bedürfnisse und vereinbaren die weitere Behandlung. Als zusätzliche Unterstützung können Sie auch die telemedizinische Beratung von Medi24 nutzen, die Ihnen gratis und rund um die Uhr zur Verfügung steht. Jedoch werden Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt den gesamten Behandlungsablauf koordinieren.
- Bei Bedarf überweist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie an eine Spezialistin, einen Spezialisten oder an ein Spital. Teilen Sie uns diese Überweisung immer mit einer schriftlichen Überweisungsbestätigung mit. Sie können dazu das Formular auf dieser Seite herunterladen und es von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ausfüllen lassen.
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Welche Ausnahmen gibt es im Hausarztmodell?
In diesen Fällen müssen Sie sich nicht zuerst an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden. Sie dürfen direkt eine Fachperson konsultieren:
- Notfälle
- Gynäkologische Untersuchungen
- Geburtshilfliche Betreuung
- Konsultationen beim Augen- oder Zahnarzt
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Wie erfolgt eine Weiterüberweisung?
Haben Sie im Rahmen einer Überweisung eine Spezialistin aufgesucht, die Sie nun an einen weiteren Spezialisten überweisen möchte? Diese Weiterüberweisung müssen Sie erneut von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt bestätigen lassen.
Der Zweck des Hausarztmodells ist, dass Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt den gesamten Behandlungsablauf koordiniert. Nur so lassen sich die Einsparungen erzielen, die wir Ihnen als Prämienrabatt weitergeben.
Wechseln ist einfach
Lassen Sie sich die Prämie berechnen, schliessen Sie die Versicherung ab und nutzen Sie die Vorlage, um Ihre bisherige Versicherung zu kündigen.