Die Leistungen
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Ambulante Krankenpflege/SpitexLeistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Die Grundversicherung übernimmt die gesetzlichen Leistungen, wenn die ambulante Krankenpflege von einem eidg. dipl. Arzt verordnet wurde.
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AuslandBehandlungskosten höchstens zum doppeltem Tarif des Wohnkantons
Bei akuter Erkrankung oder einem Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts übernimmt die Grundversicherung Behandlungskosten höchstens bis zum doppelten Tarif Ihres Wohnkantons. Wenn Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte vorweisen, übernimmt die Grundversicherung im EU- und EFTA-Raum Ihre Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes.
Behandlungskosten im Ausland können sehr hoch ausfallen. Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:
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BadekurenCHF 10.– pro Tag während 21 Tagen plus ambulante Behandlungskosten
Die Grundversicherung bezahlt 10 Franken pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr. Die Badekur muss in einem anerkannten Heilbad in der Schweiz stattfinden, medizinisch bedingt sein, von einem eidg. dipl. Arzt verordnet werden und unmittelbar auf eine intensive ärztliche Behandlung oder einen Spitalaufenthalt folgen. Zusätzlich sind die ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen gedeckt.
Wir empfehlen Ihnen eine der folgenden Zusatzversicherungen um Leistungslücken zu schliessen:
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Brillen/KontaktlinsenKostenbeitrag bei krankheitsbedingten Spezialfällen und für Kinder
Die Grundversicherung übernimmt bei krankheitsbedingten Spezialfällen Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen bis zu einem Betrag von 180 Franken pro Auge und Jahr.
Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Altersjahr bezahlt die Grundversicherung Brillengläser und Kontaktlinsen bis 180 Franken pro Jahr – gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) Ziffer 25.
Diese Zusatzversicherungen leisten jährliche Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen - für Erwachsene und Kinder:
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ErholungskurenAmbulante Behandlungskosten
Die Grundversicherung bezahlt bei Erholungskuren die ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen. Der Aufenthalt muss in einer ärztlich geleiteten Kuranstalt stattfinden, medizinisch bedingt sein, von einem eidg. dipl. Arzt verordnet werden und unmittelbar auf eine intensive ärztliche Behandlung oder einen Spitalaufenthalt folgen.
Wir empfehlen Ihnen eine der folgenden Zusatzversicherungen um Leistungslücken zu schliessen:
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HilfsmittelBeitrag an Miete oder Kauf
Die Grundversicherung leistet einen Beitrag an Hilfsmittel, die auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stehen. Die Hilfsmittel müssen durch einen eidg. dipl. Arzt verordnet sein.
Die ambulante Zusatzversicherung Pulse bezahlt pro Jahr bis zu 600 Franken an Hilfsmittel.
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ImpfungenLeistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Bis zum Alter von 16 Jahren sind Kinderimpfungen in der Grundversicherung voll gedeckt. Danach übernehmen die Krankenpflege-Versicherungen 90% der Kosten für Schutzimpfungen.
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KomplementärmedizinGewisse Behandlungen durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis
Die Grundversicherung übernimmt Kosten für Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin. Die Behandlung muss durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis erfolgen.
Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:
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MedikamenteNach Arzneimittel- und Spezialitätenliste
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) übernimmt die Grundversicherung Kosten für Medikamente, die auf der Arzneimittel- und Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stehen. Die Medikamente müssen von einem eidg. dipl. Arzt verordnet sein.
Zusatzversicherungen decken die Kosten für viele weitere Medikamente. Wir empfehlen Ihnen eine der folgenden Zusatzversicherungen, um Leistungslücken zu schliessen:
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MutterschaftVolle Deckung zum Tarif des Wohnkantons in der allgemeinen Abteilung, CHF 150.– an Geburtsvorbereitungskurse und 3 Stillberatungen
Die Kosten für Kontrolluntersuchungen und die Geburtskosten sind in der Grundversicherung gedeckt: gemäss anerkannten Tarifen in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Halten Sie sich in einem anderen Kanton auf, werden dort maximal die Kosten nach dem Tarif Ihres Wohnkantons erstattet (Art. 41 KVG).
Rund um die Mutterschaft entstehen in der Grundversicherung normalerweise keine Leistungslücken. Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:
Für alle Zusatzversicherungen gilt eine Karenzfrist von 270 Tage. Das heisst, die KPT bezahlt diese Beiträge, ab 270 Tagen nach Versicherungsbeginn der Zusatzversicherung.
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Rettungskosten50% bis max. CHF 5'000.–
Bei Rettungen in der Schweiz übernimmt die Grundversicherung 50% der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Franken pro Kalenderjahr.
Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:
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SchulmedizinKostendeckung gemäss anerkannten Tarifen
Die Grundversicherung bezahlt eine schulmedizinische Behandlung durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktoren sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen.
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SpitalaufenthalteVolle Deckung zum Tarif des Wohnkantons in der allgemeinen Abteilung
Die Grundversicherung bezahlt in Ihrem Wohnkanton Arzt-, Behandlungs- und Pensionskosten in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Werden Sie in einem anderen Kanton hospitalisiert, sind die Leistungen maximal in der Höhe des Tarifs Ihres Wohnkantons gedeckt (Art. 41 KVG).
Die Spitalkostenversicherungen der KPT übernehmen höhere Kosten ausserhalb Ihres Wohnkantons. Ab der Spitalkostenversicherung Halbprivat profitieren Sie zudem von der freien Arztwahl.
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Transportkosten50% bis maximal CHF 500.–
Bei medizinisch notwendigen Transporten zum nächsten Arzt oder zum nächstgelegenen Spital bezahlt die Grundversicherung 50% der Kosten bis maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.
Mit diesen Versicherungen schliessen Sie Leistungslücken zur Grundversicherung:
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VorsorgeuntersuchungenGynäkologische Vorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre
Nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) bezahlt die Grundversicherung alle drei Jahre eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung.
Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:
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ZahnbehandlungenBei bestimmten Erkrankungen
Die Grundversicherung bezahlt zahnärztliche Behandlungen bei nicht vermeidbaren, schweren Erkrankung des Kausystems oder den Folgen einer schweren Allgemeinerkrankung, die eine Zahnbehandlung notwendig macht. Ausserdem übernimmt sie Kosten, die durch einen Unfall verursacht worden sind.
Die meisten Zahnarztkosten sind in der Grundversicherung nicht gedeckt. Mit der Zahnbehandlungs-Versicherung schliessen Sie die Leistungslücken.
Das Gesetz bestimmt, welche Leistungen die Grundversicherung bezahlt. Einen Selbstbehalt von 10% bis maximal 700.– Franken (für Kinder CHF 350.–) [Art. 103 Abs. 2 KVV] im Jahr sowie die von Ihnen gewählte Jahresfranchise müssen Sie selber tragen. Das gilt nicht für Leistungen rund um eine Mutterschaft. Hier entfällt die Kostenbeteiligung.
Diverse Leistungen übernimmt die obligatorische Grundversicherung wiederum gar nicht. Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine für Sie passende Zusatzversicherung abzuschliessen.