Die Grundversicherung ist obligatorisch und umfasst bei allen Anbietern dieselben Leistungen. Ein Neugeborenes müssen Sie innert drei Monaten nach Geburt für die Grundversicherung anmelden. Sie gilt dann rückwirkend ab dem Geburtsdatum.

Grössere Auswahl bei Medikamenten, Behandlungen und mehr Sicherheit auf Reisen

  • Sie sind gegenüber der Komplementärmedizin aufgeschlossen und möchten Ihrem Kind alternative Heilmethoden als sanfte Ergänzung zur Schulmedizin bieten.
  • Sie möchten Ihr Kind umfassend impfen lassen oder bei Medikamenten eine grössere Auswahl haben. Auch manche Medikamente, die standardmässig verschrieben werden, bezahlt die Grundversicherung nicht.
  • Medizinische Notfälle im Ausland können schnell teuer werden. Sie reisen gerne und möchten Ihre Kinder für die Ferien ausreichend versichern.

Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung der KPT bezahlt eine Reihe von medizinischen Leistungen wie komplementärmedizinische Behandlungen oder Medikamente und Impfungen, die nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sind. Inbegriffen ist zudem eine Reise- und Ferienversicherung für 8 Wochen pro Jahr. 

Gesunde und schöne Zähne   ohne schmerzhafte Rechnungen

Zahnbehandlungen sind in der Schweiz nicht Teil der obligatorischen Grundversicherung. Deshalb schliessen die meisten Eltern für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung ab. Immerhin benötigt jedes zweite Kind eine Zahnspange und die Kosten liegen rasch einmal über 10'000 Franken. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie für Kinder eine Versicherung abschliessen, die nicht nur Zahnbehandlungen, sondern auch Zahnstellungskorrekturen bezahlen.

Die Zahnzusatzversicherung der KPT bezahlt zum Beispiel in der Leistungsklasse 4:

  • 75 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Dentalhygiene bis zu 2'000 Franken pro Kalenderjahr
  • 75 Prozent der Kosten für Zahnstellungskorrekturen, ohne Limite bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, danach bis zu 2'000 Franken pro Kalenderjahr

Schliessen Sie die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind rechtzeitig ab, denn vor dem 5. Geburtstag benötigen Sie dafür kein zahnärztliches Attest. Im ersten Lebensjahr ist die Zahnzusatzversicherung der Leistungsklasse 4 ausserdem kostenlos.

Ihr Kind begleiten und mehr Sicherheit rund ums Spital

Ein Spitalaufenthalt ist für Kinder und Eltern oft belastend. Eine Spitalzusatzversicherung sorgt für mehr Komfort und schützt vor einigen unerwarteten Kosten. 

  • Sie möchten bei Ihrem Kind übernachten, wenn es ins Spital muss – möglichst ungestört im privaten Zimmer.
  • Sie wünschen eine umfassende Versicherungsdeckung für Notfalltransporte und Rettungseinsätze, da die Grundversicherung nur 500 Franken bezahlt und das oft nicht reicht.
  • Sie vermeiden höhere Kosten bei einer Spezialbehandlung in einem ausserkantonalen Spital.

Spitalversicherungen gehören normalerweise zu den etwas teureren Zusatzversicherungen. Anders bei der Spitalzusatzversicherung Flex Top der KPT. Hier entscheiden Sie jeweils beim Spitaleintritt, ob ihr Kind allgemein, halbprivat oder privat untergebracht wird. Bei halbprivat und privat bezahlen Sie eine Kostenbeteiligung – dafür ist die Versicherungsprämie günstiger.

Durch den frühen Abschluss ermöglichen Sie Ihrem Kind ausserdem, später auch mit Vorerkrankungen eine Spitalzusatzversicherung zu haben. Bei der Flex Top ist nach 10 Jahren sogar ein Wechsel in die private Spitalzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Krebs oder Invalidität – setzen Sie das Geld so ein, wie es hilft

Sogenannte Kapitalversicherungen bieten einen grossen Vorteil: Sie erhalten im Versicherungsfall Geld, über das Sie frei verfügen können – so wie es Ihrem Kind und Ihrer Familie am besten hilft. Diese Versicherungen sind also auch dann sinnvoll, wenn Sie aktuell noch nicht wissen, was im Ernstfall genau auf Sie zukommt.

  • Erkrankt Ihr Kind an Krebs, möchten Sie vielleicht Ihr Arbeitspensum reduzieren, benötigen eine Unterbringung nahe am Behandlungsort oder wollen sicherstellen, dass Ihre anderen Kinder gut betreut sind.
  • Bei einer Invalidität Ihres Kindes müssen Sie eventuell das Haus umbauen oder benötigen Hilfsmittel, die andere Versicherungen nicht bezahlen.

Achten Sie darauf, dass eine Kapitalversicherung nicht nur Unfall, sondern auch Krankheit abdeckt. Krankheiten sind deutlich häufiger die Ursache einer Invalidität als Unfälle. Die Versicherung für Tod und Invalidität der KPT zahlt Ihnen im Falle von Invalidität infolge Unfalls oder Krankheit einen einmaligen Betrag von 100'000 oder 200'000 Franken aus – je nach gewählter Leistungsklasse.

350 Kinder erkranken in der Schweiz jedes Jahr an Krebs. Wie verändert sich das Familienleben mit einem krebskranken Kind? Lesen Sie, wie die Diagnose Leukämie den Alltag von Familie Keller auf den Kopf gestellt hat.

Die KPT bietet neu eine Kapitalversicherung speziell für Krebserkrankungen bei Kindern. Die Kinderversicherung Teddy zahlt bei einer Krebsdiagnose eine monatliche Rente von 2'000 oder 4'000 Franken aus. Und dies bis zu 24 Monaten, selbst dann noch, wenn die Behandlung bereits abgeschlossen ist. Teddy können Sie auch nach der Geburt Ihres Kindes ohne Gesundheitsprüfung abschliessen. 

Empfohlene Zusatzversicherungen für Kinder

Hier sehen Sie die wichtigsten Leistungen der Zusatzversicherungen. Die volle Leistungsübersicht sowie weitere Informationen finden Sie auf den jeweils verlinkten Seiten.

  1. Krankenpflege-Comfort-Versicherung

    Beiträge an Komplementärmedizin bis 2'000 Franken pro Kalenderjahr

    • Reise- und Ferienversicherung inklusive während 8 Wochen pro Kalenderjahr
    • Transport- und Rettungskosten bis 10'000 Franken pro Kalenderjahr
    • Weitere Leistungen der Krankenpflege-Comfort-Versicherung 
  2. Versicherung für Tod und Invalidität

    • Einmalige Kapitalauszahlung von 10'000 Franken bei Tod oder 100'000 respektive 200'000 Franken bei Invalidität (bei Versicherungsabschluss wählbar)
    • Freie Verwendung des Geldes
    • Mehr Informationen zur Versicherung für Tod und Invalidität  
  3. Kinderversicherung Teddy bei Krebserkrankung

    • Monatliche Rente von 2'000 oder 4'000 Franken
    • Laufzeit von 12 oder 24 Monaten (bei Versicherungsabschluss wählbar)
    • Freie Verwendung des Geldes
    • Mehr Informationen zur Kinderversicherung Teddy 

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