Ihre Leistungen in der Invaliditäts- und Todesfallversicherung

Geldleistungen

Mit einer Lebensversicherung müssen Sie sich im Ernstfall nicht um Geld sorgen. Kommt es infolge eine Krankheit oder durch einen Unfall zu Invalidität oder Tod, erhalten Sie die versicherte Summe ausbezahlt. Sie entscheiden frei, wie Sie diese einsetzen möchten. Zum Beispiel für eine Umschulung, den Umbau Ihrer Wohnung, um eine Hypothek abzusichern oder ganz einfach um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Konkubinatspartner oder eine andere Person zu bestimmen, die das Geld im Todesfall erhält. Die KPT bezahlt die versicherte Summe auch dann aus, wenn Sie bereits von anderen Versicherungen Leistungen erhalten.

Wählbare Versicherungssumme

Abhängig von Ihren Bedürfnissen können Sie unterschiedliche Kapitalbeträge versichern.

Für Kinder

  • CHF 10’000.– bei Tod, CHF 100’000.– Franken bei Invalidität
  • CHF 10'000.– bei Tod, CHF 200'000.– Franken bei Invalidität

Informationspflicht VVG: Stirbt ein für Todesfall einzel- oder kollektiv versichertes Kind, bevor es zwei Jahre alt ist, so darf höchstens ein Todesfallkapital von CHF 2'500.– ausbezahlt werden.

Für Erwachsene

  • CHF 10’000.– bei Tod, CHF 100’000.– Franken bei Invalidität
  • CHF 10'000.– bei Tod, CHF 200'000.– Franken bei Invalidität
  • CHF 50’000.– bei Tod, CHF 100’000.– Franken bei Invalidität
  • CHF 50'000.– bei Tod, CHF 200'000.– Franken bei Invalidität
  • CHF 100'000.– bei Tod, CHF 200'000.– Franken bei Invalidität

Höhe des Invaliditätskapitals

Im Invaliditätsfall richtet sich die ausbezahlte Summe nach dem Invaliditätsgrad gemäss Invalidenversicherung (IV). Ab 40% erhalten Sie eine Teilleistung und ab 70% erhalten Sie den vollen versicherten Kapitalbetrag ausbezahlt.

Ihre Vorteile mit der Lebensversicherung

  1. Sie bestimmen über die Verwendung

    Ob Sie oder Ihre Angehörigen das Geld aus der Lebensversicherung zur Erhaltung des Lebensstandards, für eine Umschulung oder einen Umbau verwenden, bestimmen Sie oder Ihre Angehörigen.

  2. Unabhängig von anderen Versicherungen

    Sie erhalten die versicherte Summe auch dann, wenn Ihnen aus anderen Versicherungen bereits Leistungen zustehen.

  3. Freie Wahl der Begünstigten

    Sie selber können bestimmen, wer im Todesfall das versicherte Kapital erhalten soll. Dabei müssen Sie das Erbrecht nicht berücksichtigen.

Das sollten Sie über die Invaliditäts- und Todesfallversicherung wissen

Versicherungsbedingungen herunterladen

Wir verstecken das Kleingedruckte nicht. Hier finden Sie unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen und die Besonderen Bedingungen (BB) der Versicherung für Tod und Invalidität.

Haben Sie Fragen?

Möchten Sie mehr wissen über die Versicherung für Tod und Invalidität? Oder können Sie sich nicht entscheiden, welches Kapital für Sie angemessen ist? Wir beraten Sie gerne.

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Ein Plus an Sicherheit

Mit einer Erwerbsausfallversicherung schliessen Sie finanzielle Lücken, die bereits nach kurzer Zeit wegen Lohnausfall entstehen können. Bei der Summenversicherung wird das versicherte Taggeld ungeachtet des tatsächlichen Lohnausfalls ausbezahlt – besonders geeignet für Selbstständigerwerbende.

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