Was deckt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Zahnbehandlungen sind in der Schweiz grundsätzlich weder für Erwachsene noch für Kinder in der obligatorischen Grundversicherung enthalten. Sie vergütet zahnärztliche Behandlungen nur im Zusammenhang mit schweren nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen, die nicht von der Grundversicherung oder von der Invaliden- oder Unfallversicherung gedeckt sind. Folgende Leistungen werden bezahlt:
- Zahnbehandlungen
- Zahnstellungskorrekturen und kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Dentalhygiene (Zahnreinigung)
- Füllungen und Zahnersatz
- Chirurgische Eingriffe, z. B. Entfernung von Weisheitszähnen
Die Kostenübernahme der Zahnzusatzversicherung kann je nach gewählter Leistungsklasse variieren.
Wer übernimmt die Kosten für eine Zahnspange bei Kindern?
- Zahnstellungskorrekturen wie Zahnspangen werden von der obligatorischen Grundversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Sie vergütet nur Kosten bei Kindern mit schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems.
- Viele Eltern schliessen deshalb eine Zahnzusatzversicherung ab, die einen Teil der Kosten übernimmt.
- Die Kostenbeteiligung ist je nach Zusatzversicherung und Leistungsklasse unterschiedlich.
- Für Kinder empfehlen wir die Zahnzusatzversicherung der Leistungsklasse 4 der KPT. Sie bezahlt 75 Prozent der Kosten für Zahnstellungskorrekturen ohne betragliche Limite bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Welche Zahnarztkosten übernimmt die Grundversicherung für Kinder?
Die Grundversicherung übernimmt in folgenden Fällen die Kosten:
- bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder bei Behandlungen im Zusammenhang mit einer schweren Allgemeinerkrankung;
- bei Unfällen, wenn nicht eine andere Unfallversicherung die Kosten übernimmt;
- bei Geburtsgebrechen, wenn diese nicht mehr von der Invalidenversicherung vergütet werden.
Diese Leistungen werden im Krankenversicherungsgesetz definiert, nicht von den einzelnen Krankenkassen.
In allen anderen Fällen muss eine Zahnzusatzversicherung die Kosten übernehmen, beispielweise für:
- Zahnspange (ohne schwere Erkrankung des Kausystems)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Kariesbehandlungen
- Dentalhygiene (Zahnreinigung)
- Füllungen und Zahnersatz
- Entfernung von Weisheitszähnen
Lohnt sich eine Zahnversicherung für Kinder?
Welche Versicherungen sinnvoll oder sogar unerlässlich sind, hängt von Ihrer familiären Situation und Ihren Vorstellungen ab, wie umfassend Ihr Kind abgesichert sein soll.
Am besten spielen Sie mögliche Szenarien gedanklich durch: Könnten Sie bei einer Zahnstellungskorrektur einen Teil der Kosten für die Zahnspange selbst tragen? Wie wichtig sind Ihnen niedrige Versicherungskosten, wie viel Wert legen Sie auf einen umfassenden Versicherungsschutz? Davon hängt ab, welche Leistungsklasse für Sie die richtige ist.
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich,
- um die Kosten einer Zahnspange zu decken. Diese können sich auf über 10'000 Franken belaufen.
- wenn Sie kieferorthopädische Behandlungen wie herausnehmbare, durchsichtige Aligner-Schienen (z. B. Invisalign), feste Zahnspangen (z. B. Metallbrackets) oder feste unsichtbare Zahnspangen (z. B. Lingualtechnik) in Anspruch nehmen möchten.
- um die finanzielle Belastung bei teuren Kieferbehandlungen zu reduzieren.
- wenn Sie die Zahnarztkosten Ihrer Kinder nicht selbst bezahlen können. Die Grundversicherung übernimmt die Zahnarztkosten für Kinder nur in besonderen Fällen (siehe oben).
- weil Kinder bis zum Alter von 5 Jahren in der Regel ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden.
Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie für Kinder eine Versicherung abschliessen, die nicht nur Zahnbehandlungen, sondern auch Zahnstellungskorrekturen (Zahnspangen) bezahlt.
Was deckt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht?
Die folgenden Behandlungen werden von der Zahnzusatzversicherung nicht übernommen:
- kosmetische Eingriffe (z. B. Bleaching)
- experimentelle Behandlungen oder neue Behandlungsmethoden
- Narkose
- Behandlungen im Ausland
Welche Karenzfristen sind bei einer Zusatzversicherung zu beachten?
- Nach Abschluss einer Zusatzversicherung werden die Leistungen erst nach einer Wartezeit, der sogenannten Karenzfrist, erbracht. Diese wird von den Krankenkassen unterschiedlich festgelegt.
- Die Karenzfrist beträgt bei der KPT 6 Monate ab Vertragsbeginn, bei Kieferorthopädie, Zahnprothetik und Zahnsanierungen wegen Amalgamunverträglichkeit 12 Monate.
Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschliessen?
Bei den Zusatzversicherungen gilt: Je früher, desto besser. Schliessen Sie die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind vor dem 5. Geburtstag ab. Dann benötigen Sie dafür kein zahnärztliches Attest.
Zeichnet sich bei Ihrem Kind nach dem 5. Geburtstag eine Zahnfehlstellung ab, besteht es die Gesundheitsprüfung nicht und kann nicht mehr in die Zahnzusatzversicherung aufgenommen werden.
Sie können bei der KPT die Zusatzversicherung für Ihr Kind bereits vor der Geburt mit einer vorgeburtlichen Anmeldung abschliessen. Im ersten Lebensjahr ist die Zahnzusatzversicherung der Leistungsklasse 4 kostenlos.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
- Bei Kindern bewegen sich die Prämien durchschnittlich zwischen 4.90 und 49.90 Franken im Monat.
- Die Prämien für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder hängen von der gewählten Leistungsklasse ab.
- Für Kinder kostet die Zahnzusatzversicherung der KPT je nach Leistungsklasse zwischen 9 und 50 Franken im Monat.
Welche weiteren Zusatzversicherungen sind für Kinder sinnvoll?
Zusatzversicherungen schliessen Lücken in der gesetzlichen Grundversicherung, bieten ergänzende Leistungen und können finanzielle Risiken senken. Welche Zusatzversicherungen für Kinder sinnvoll oder sogar elementar wichtig sind, hängt von Ihrer familiären Situation und Ihren Vorstellungen ab, wie umfassend Ihr Kind geschützt sein soll.
Ambulante Zusatzversicherung Pulse
Die ambulante Zusatzversicherung Pulse der KPT bezahlt eine Reihe von medizinischen Leistungen wie komplementärmedizinische Behandlungen, eine grössere Auswahl an Medikamenten, umfassende Impfungen, Rettungen oder Therapien, die nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sind. Inbegriffen ist zudem eine Reise- und Ferienversicherung für 8 Wochen pro Jahr.
Teddy – Versicherungszusatz für Krebs
350 Kinder erkranken jährlich in der Schweiz an Krebs. Die Zusatzversicherung Teddy der KPT speziell für Krebserkrankungen bei Kindern zahlt bei einer Krebsdiagnose eine monatliche Rente von 2'000 oder 4'000 Franken aus. Und dies bis zu 24 Monaten, selbst dann noch, wenn die Behandlung bereits abgeschlossen ist. Teddy können Sie auch nach der Geburt Ihres Kindes ohne Gesundheitsprüfung abschliessen.
Die Zahnzusatzversicherung der KPT
Die KPT bietet die Zahnzusatzversicherung in den Leistungsklassen 1, 3 und 4 mit unterschiedlichen Leistungen an.
Zahnversicherung Leistungsklasse 4
- Kieferorthopädische Behandlungen und umfassende Zahnzusatzversicherung
- Ideal für Kinder und Jugendliche
- 75 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Dentalhygiene bis zu 2'000 Franken pro Kalenderjahr
- 75 Prozent der Kosten für Zahnstellungskorrekturen (Zahnspange), ohne Limite bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, danach bis zu 2'000 Franken pro Kalenderjahr
- Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung für Kinder bei Versicherungsbeginn vor dem 5. Geburtstag
- Im ersten Lebensjahr kostenlos
Zahnversicherung Leistungsklasse 3
- Umfassende Zahnzusatzversicherung für eine starke Vorsorge
- 75 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Dentalhygiene und Zahnstellungskorrekturen (Zahnspange) bis zu 1'500 Franken pro Kalenderjahr
- Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung für Kinder bei Versicherungsbeginn vor dem 5. Geburtstag
Zahnversicherung Leistungsklasse 1
- Präventive Zahnzusatzversicherung
- 50 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Dentalhygiene und Zahnstellungskorrekturen (Zahnspange) bis zu 500 Franken pro Kalenderjahr
- Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung für alle Altersklassen
Zahnzusatzversicherung für das schönste Kinderlachen
Umfassender Zahnschutz für Kinder: Mit der Zahnzusatzversicherung profitieren Sie von hochwertigen Behandlungen und optimalem Schutz für die Zahngesundheit Ihrer Kinder.