Franchise wechseln
Fristen kurz erklärt
Bei einem Wechsel der Grundversicherung oder der Franchise gelten folgende Fristen:
Grundversicherung
Modell-Wechsel der Grundversicherung per 1. Januar: Ihre Mitteilung muss bis zum letzten Arbeitstag im November während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Ausnahme: Der Wechsel vom Standard-Modell Freie Arztwahl in ein anderes Grundversicherungsmodell ist auf den 1. Tag des nächsten Monats möglich, nachdem Sie uns die Mitteilung geschickt haben.Franchise
Franchise senken per 1. Januar: Ihre Mitteilung muss bis zum letzten Arbeitstag im November während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Franchise erhöhen per 1. Januar: Ihre Mitteilung muss bis zum letzten Arbeitstag im Dezember während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Formular Grundversicherung/Franchise wechseln
Sie können das Grundversicherungsmodell und die Franchise einmal pro Jahr wechseln. Der Wechsel gilt immer ab dem 1. Januar.
Sie sind im Modell Freie Arztwahl mit einer von CHF 300.– versichert? Dann können Sie jederzeit in ein anderes Modell wechseln. Informieren Sie sich auf der Übersicht Grundversicherungen.
Häufige Fragen
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Grundversicherung ändernWechseln oder ändern Sie Ihre Grundversicherung.
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