Damit Ihre Zahnarztrechnung nicht schmerzt
Karies, Zahnfleisch- oder Zahnbettentzündungen sind unangenehm, schmerzhaft und kostspielig. Eine professionelle Zahnreinigung entfernt Zahnbeläge und beugt damit Zahnerkrankungen vor. Mit einer Zahnbehandlungs-Versicherung erhalten Sie je nach Leistungsklasse einen Beitrag an die Dentalhygiene und/oder an zahnärztliche Behandlungskosten.
Immer mehr Kinder und Jugendliche tragen eine Zahnspange. Einen Beitrag an Zahnstellungskorrekturen erhalten Sie in allen Leistungsklassen.
Wir empfehlen für Kinder besonders die Zahnbehandlungs-Versicherung Leistungsklasse 6, damit kostspielige Zahnstellungskorrekturen das Haushaltsbudget nicht belasten.
Die Leistungen
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Leistungsklasse 1
50% der Kosten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen, maximal CHF 500.– pro Kalenderjahr
Karenzfristen: 12 Monate für Kieferorthopädie, Zahnprothetik und Zahnsanierungen wegen Amalgamunverträglichkeit; 6 Monate für die übrigen Zahnbehandlungen.
Die Zahnversicherung in der Leistungsklasse 1 können Sie in jeder Altersklasse ohne zahnärztliches Attest abschliessen.
Leistungen aus Zusatzversicherungen werden in Ergänzung zur Grundversicherung erbracht.
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Leistungsklasse 3
75% der Kosten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen, maximal CHF 1'500.– pro Kalenderjahr
Karenzfristen: 12 Monate für Kieferorthopädie, Zahnprothetik und Zahnsanierungen wegen Amalgamunverträglichkeit; 6 Monate für die übrigen Zahnbehandlungen.
Beginnt die Zahnversicherung vor dem 5. Geburtstag, können Sie für Ihr Kind diese Leistungsklasse ohne zahnärztliches Attest abschliessen.
Leistungen aus Zusatzversicherungen werden in Ergänzung zur Grundversicherung erbracht.
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Leistungsklasse 6
Mehr über die Leistungen in dieser Klasse erfahren Sie auf der Seite "Versicherung für Zahnstellungskorrekturen".
Gut zu wissen
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Fragen und Antworten
- Ich muss meine Weisheitszähne entfernen lassen. Übernimmt die Zahnbehandlungs-Versicherung einen Teil der Kosten?
Die Zahnbehandlungs-Versicherung bezahlt in den Leistungsklassen 0 bis 4 Beiträge an die Entfernung von Weisheitszähnen. Es gelten die Prozentsätze und die Maximalbeträge der jeweiligen Leistungsklasse.