Allgemein versichert: Ihre Vorteile
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Wahlfreiheit
Wählen Sie das Spital, das am besten zu Ihnen passt – unabhängig von Ihrem Wohnkanton. Sie profitieren von voller Deckung der Arzt-, Behandlungs- und Übernachtungskosten in der allgemeinen Abteilung aller Schweizer Listenspitäler.
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Finanzielle Rückendeckung
Nach Ihrem Spitalaufenthalt haben Sie es verdient, sich gut zu erholen. Die allgemeine Spitalversicherung beteiligt sich an den Kosten für Kuren, Haushaltshilfe und Pflege durch Ihre Angehörigen.
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Sicherheit auch im Ausland
20'000 Franken für Spitalkosten im Ausland und 2'000 Franken für internationale Rettungen: Sie sind auch ausserhalb der Schweiz gut geschützt. Zusätzlich ist eine Reise- und Ferienversicherung für 8 Wochen integriert.
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Ihre Familie nah bei sich
Gesund wird man am besten im Kreise seiner Lieben. Deshalb unterstützen wir die Unterbringung einer Begleitperson im Spital, damit Sie in vertrauter Umgebung wieder gesund werden.
Leistungen der allgemeinen Spitalzusatzversicherung
Der solide Basisschutz: Mit der Spitalzusatzversicherung Allgemein sichern Sie Ihre Bedürfnisse pragmatisch und bedarfsgerecht ab.
Die angegebenen Beträge gelten – wenn nicht anders ausgewiesen – pro Kalenderjahr.
Leistung | Allgemein |
Freie Spitalwahl Schweiz | Ja, gemäss KPT-Spitalliste |
Spitalaufenthalte Schweiz | 100%, Mehrbettzimmer allgemeine Abteilung |
Spitalaufenthalte Ausland (Notfälle) | Max. CHF 20'000.– |
Transport |
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Rettung/Bergung | Max. CHF 20'000.– pro Ereignis |
Rooming-in | CHF 50.– pro Tag für 14 Tage |
Badekuren | CHF 20.– pro Tag für 42 Tage innerhalb von 5 Jahren |
Erholungskuren | CHF 20.– pro Tag für 30 Tage pro Jahr |
Haushaltshilfe/Hauspflege | CHF 20.– pro Tag während 60 aufeinanderfolgenden Tagen |
Mutterschaft |
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Reise- und Ferienversicherung | 8 Wochen |
FAQ – Allgemeine Spitalzusatzversicherung
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Wozu benötige ich eine allgemeine Spitalzusatzversicherung?
Mit der allgemeinen Spitalversicherung sichern Sie sich mehr Freiheit bei einem Spitalaufenthalt – ohne hohe Zusatzkosten. Während Sie in der Grundversicherung nur eine eingeschränkte Spitalwahl haben, können Sie mit unserer Zusatzversicherung Spital Allgemein jedes Listenspital in der Schweiz unabhängig vom Wohnkanton wählen. Eine Spitalzusatzversicherung ist sinnvoll und bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Schweizweit freie Spitalwahl in der allgemeinen Abteilung
- Arzt-, Behandlungs- und Übernachtungskosten in der allgemeinen Abteilung
- Haushaltshilfe, Hauspflege und Erholungskuren
- Rooming-in-Beiträge für nahestehende Personen
- Rettung und Transport auch im Ausland
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Kann ich mit der allgemeinen Spitalzusatzversicherung auch im Ein- oder Zweitbettzimmer liegen?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie allgemein versichert sind und beim Eintritt ein Einzel- oder Zweibettzimmer verlangen, kann Ihnen das Spital – je nach Verfügbarkeit – ein entsprechendes Zimmer in der halbprivaten oder privaten Abteilung anbieten. Den Aufpreis gegenüber der allgemeinen Abteilung müssen Sie selbst bezahlen.
Wichtig: Wenn Sie kein reines Hotellerie-Upgrade vereinbart haben, können auch Zusatzkosten für die ärztliche Betreuung anfallen.
Wenn Sie dauerhaft vom Komfort eines Zweibett- oder Einzelzimmers sowie von der freien Arztwahl profitieren möchten, empfehlen wir Ihnen die halbprivate Spitalzusatzversicherung oder die private Spitalzusatzversicherung.
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Erhalte ich aus der allgemeinen Spitalzusatzversicherung Beiträge für Fitness?
Mit unseren Spitalversicherungen halbprivat und privat unterstützen wir Ihre Gesundheit mit bis zu 200 bzw. 300 Franken pro Jahr – etwa für ein Fitnessabo, Yoga- oder Tanzkurse. Wenn es etwas mehr sein darf, empfehlen wir Ihnen zusätzlich unsere ambulante Zusatzversicherung Pulse: Hier erhalten Sie bis zu 600 Franken pro Jahr.
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Erhalte ich mit der allgemeinen Spitalzusatzversicherung Beiträge für Haushaltshilfe nach einer Operation?
Mit unserer Spitalversicherung Allgemein erhalten Sie finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe nach einem Spitalaufenthalt oder einer ambulanten Operation – sofern diese ärztlich verordnet wurde (60 Tage à 20 Franken).
Als allgemein versicherte Person profitieren Sie also nicht nur von der vollen Deckung in der allgemeinen Abteilung des Spitals, sondern auch von einer konkreten Entlastung im Alltag, wenn es besonders nötig ist.
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Was ist der Spitalkostenbeitrag?
Der Spitalkostenbeitrag ist gesetzlich festgelegt, bei jeder Krankenkasse gleich und beträgt 15 Franken pro Tag. Damit beteiligen Sie sich pauschal an den Unterbringungskosten im Spital. Er entspricht in etwa dem Betrag, den Sie zu Hause an Verpflegung, Strom und Wasser sparen.