Die Leistungen

  • Ausland
    CHF 20'000.– im Akutspital, CHF 2'000.– Rettungs- und Transportkosten

    Bei akuter Erkrankung oder einem Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts übernimmt die Grundversicherung Behandlungskosten höchstens bis zum doppelten Tarif Ihres Wohnkantons. Wenn Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte vorweisen, übernimmt die Grundversicherung im EU- und EFTA-Raum Ihre Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes.

    Behandlungskosten im Ausland können sehr hoch ausfallen. Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:

  • Badekuren
    CHF 20.– pro Tag für 42 Tage innerhalb von 5 Jahren

    Die Grundversicherung bezahlt 10 Franken pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr. Die Badekur muss in einem anerkannten Heilbad in der Schweiz stattfinden, medizinisch bedingt sein, von einem eidg. dipl. Arzt verordnet werden und unmittelbar auf eine intensive ärztliche Behandlung oder einen Spitalaufenthalt folgen. Zusätzlich sind die ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen gedeckt.

    Wir empfehlen Ihnen eine der folgenden Zusatzversicherungen um Leistungslücken zu schliessen: 

  • Erholungskuren
    CHF 20.– pro Tag für jährlich 30 Tage

    Die Grundversicherung bezahlt bei Erholungskuren die ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen. Der Aufenthalt muss in einer ärztlich geleiteten Kuranstalt stattfinden, medizinisch bedingt sein, von einem eidg. dipl. Arzt verordnet werden und unmittelbar auf eine intensive ärztliche Behandlung oder einen Spitalaufenthalt folgen.

    Wir empfehlen Ihnen eine der folgenden Zusatzversicherungen um Leistungslücken zu schliessen: 

  • Haushaltshilfe/Hauspflege
    CHF 20.– pro Tag während 60 aufeinanderfolgenden Tagen

    Verordnet Ihnen ein eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation oder nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe oder Hauspflege durch Angehörige, bezahlen die Krankenpflege-Comfort-Versicherung und die Spitalkostenversicherungen einen Beitrag. 

    Die Hauspflege durch Angehörige wird auch dann vergütet, wenn damit ein Spitalaufenthalt vermieden werden kann.

  • Mutterschaft
    Volle Deckung in der allgemeinen Abteilung, CHF 100.– pro Tag für 5 Tage in einem Geburtshaus

    Die Kosten für Kontrolluntersuchungen und die Geburtskosten sind in der Grundversicherung gedeckt: gemäss anerkannten Tarifen in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Halten Sie sich in einem anderen Kanton auf, werden dort maximal die Kosten nach dem Tarif Ihres Wohnkantons erstattet (Art. 41 KVG). 

    Rund um die Mutterschaft entstehen in der Grundversicherung normalerweise keine Leistungslücken. Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:

    Für alle Zusatzversicherungen gilt eine Karenzfrist von 270 Tage. Das heisst, die KPT bezahlt diese Beiträge, ab 270 Tagen nach Versicherungsbeginn der Zusatzversicherung.

  • Rettungskosten
    CHF 20'000.– pro Ereignis

    Bei Rettungen in der Schweiz übernimmt die Grundversicherung 50% der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Franken pro Kalenderjahr.

    Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:

  • Rooming-in
    CHF 50.– pro Tag für 14 Tage

    Die Spitalkostenversicherung bezahlt einen Beitrag von 50 Franken pro Tag während maximal 14 Tagen im Jahr an die Unterbringung von Begleitpersonen.

  • Spitalaufenthalte
    In der ganzen Schweiz volle Deckung in der allgemeinen Abteilung

    Die Grundversicherung bezahlt in Ihrem Wohnkanton Arzt-, Behandlungs- und Pensionskosten in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Werden Sie in einem anderen Kanton hospitalisiert, sind die Leistungen maximal in der Höhe des Tarifs Ihres Wohnkantons gedeckt (Art. 41 KVG).

    Die Spitalkostenversicherungen der KPT übernehmen höhere Kosten ausserhalb Ihres Wohnkantons. Ab der Spitalkostenversicherung Halbprivat profitieren Sie zudem von der freien Arztwahl.

  • Transportkosten
    CH: volle Kostendeckung, Ausland: bis CHF 2'000.–

    Bei medizinisch notwendigen Transporten zum nächsten Arzt oder zum nächstgelegenen Spital bezahlt die Grundversicherung 50% der Kosten bis maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.

    Mit diesen Versicherungen schliessen Sie Leistungslücken zur Grundversicherung: 

    Die Spitalkostenversicherungen übernehmen die vollen Notfalltransportkosten in der Schweiz. Im Ausland sind die Kosten begrenzt.

  • Reise- und Ferienversicherung
    Inbegriffen während max. 8 Wochen pro Kalenderjahr.

    Umfasst volle Deckung auf Heilungs-, Transport und Rettungskosten, zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullierungskosten-, eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung weltweit.

     

Leistungen aus Zusatzversicherungen werden in Ergänzung zur Grundversicherung erbracht.

ActivePlus: Perfekte Kombination

Wenn Sie eine Spitalkosten- mit der Krankenpflege-Comfort-Versicherung kombinieren, profitieren Sie automatisch von ActivePlus und damit von bis zu 600 Franken jährlich für Fitness. Sport und Wohlbefinden.

Gut zu wissen

Versicherungsbedingungen herunterladen

Wir verstecken das Kleingedruckte nicht. Hier finden Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der KPT und die Besonderen Bedingungen (BB) zur Spitalkostenversicherung Allgemein.

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Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater ist gerne für Sie da.

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