Gut zu wissen
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Die Grundversicherung leistet einen Beitrag an Badekuren
Die Grundversicherung bezahlt bei Badekuren, die von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben wurden, CHF 10.– pro Tag während maximal 21 Tagen sowie die ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen. Somit kann ein Kuraufenthalt ohne Zusatzversicherung schnell teuer werden.
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Zusatzversicherungen leisten einen Beitrag an Bad- oder Erholungskuren
Nach einer schweren Krankheit oder einem operativen Eingriff benötigen Sie unter Umständen eine Therapie und können nicht in jedem Fall sofort nach Hause zurückkehren. Eine Bade- oder Erholungskur kann eine Alternative zum weiteren Aufenthalt im Spital sein. Ist die Kur von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und findet sie in einem anerkannten Heilbad statt, beteiligen sich die verschiedenen Zusatzversicherungen zu dem je nach Produkt ausgewiesenem Tagesbetrag an Bade- und Erholungskuren.
An Badekuren im angrenzenden Ausland
Krankenpflege-Plus- und Krankenpflege-Comfort-Versicherung
Aus diesen Versicherungen vergüten wir Leistungen für Badekuren in anerkannten Heil-bändern im angrenzenden Ausland: Liechtenstein, Deutschland, Frankreich, Italien und Ös-terreich.
An Bade- und Erholungskuren
- Spitalkostenversicherung Allgemein, Halbprivat, Privat und Privat Welt
Unsere Spitalkostenversicherungen beteiligen sich, je nach Abteilung unterschiedlich, an den Kosten von ärztlich verordneten Bade- und Erholungskuren. - Unfallversicherung für Pflegeleistungen
Nach einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung für Pflegeleistungen die nicht ander-weitig versicherten Kosten für Bade- und Erholungskuren.
- Spitalkostenversicherung Allgemein, Halbprivat, Privat und Privat Welt
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Hier finden Sie ein Kurhaus
Auf www.kuren.ch können Sie mit verschiedenen Filtern nach anerkannten Kurhäusern, Heilbädern und Rehakliniken suchen.
Für die Kur im Ausland
Die Krankenpflege-Plus- und Krankenpflege-Comfort-Versicherung beteiligt sich an den Kosten für Behandlungen in anerkannten Heilbädern im angrenzenden Ausland – während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr.
Fixer Betrag für Kuren
Die Spitalkostenversicherungen übernehmen, je nach Abteilung unterschiedlich, einen fixen Betrag für Bade- und Heilkuren pro Kalenderjahren.
Die Ergänzung bei Unfall
Die Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen übernimmt während maximal 5 Jahren ab Unfalltag die Kosten für Erholungskuren in ärztlich geleiteten Kuranstalten.