• «KPT empfehlen» gilt nur für natürliche Personen und für direkte Neuanmeldungen bei der KPT. Teilnahmeberechtigt sind Empfehlende ab dem 18. Altersjahr.

Als Neuanmeldung gelten nur Kunden, welche zum Zeitpunkt der Vertragsausstellung keinen laufenden Vertrag (Grund- und/oder Zusatzversicherung) bei der KPT haben. 

  • Personen, die ihr Neugeborenes vor oder nach der Geburt bei der KPT anmelden, sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Personen, die sich selbst und/oder die im gleichen Haushalt lebenden Personen (wie Ehepartner, Kinder, Konkubinatspartner etc.) vermitteln, sind nicht teilnahmeberechtigt. 

Ausnahme: Kunden, welche bereits eine aktive Deckung (Grund- und/oder Zusatzversicherung) bei der KPT versichert haben, erhalten für die Vermittlung von Familienangehörigen (mit Ausnahme von Neugeborenen) eine Empfehlungsprämie.

  • Abschlüsse über KPT-Mitarbeitende sind von der Aktion ausgeschlossen.
  • Abschlüsse über Partner mit einer vertraglich geregelten Entschädigung sowie Abschlüsse über professionelle Versicherungsvermittler sind von der Aktion ausgeschlossen.
  • Abschlüsse, für welche bereits eine Offerte über einen Vergleichsdienst oder via professionelle Vermittler erstellt wurde, sind von der Aktion ausgeschlossen.
  • Sollte sich nach Auszahlung des Empfehlungsbonus beziehungsweise des Willkommensbetrags herausstellen, dass der Versicherungswechsel nicht gültig zustande gekommen ist, zum Beispiel aufgrund einer Doppelversicherung, kann die KPT die ausbezahlten Beträge zurückfordern.