Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und frei von jeglicher Kaufverpflichtung. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeitenden der KPT-Gruppe sowie Mitarbeitende der Kooperationspartner dieses Wettbewerbs. Die erforderlichen Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein. Automatisch generierte Einträge und technische Manipulationen werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. KPT behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei unsachgemässer Teilnahme (inkl. Angaben von falschen Daten) auszuschliessen und die Preise an andere Teilnehmende zu vergeben.

Teilnahmeschluss: 17.09.2023

Datenbearbeitung

Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie, dass die KPT-Gruppe Ihre Daten zu Marketingzwecken verwendet und Ihnen gegebenfalls attraktive Versicherungsangebote und Informationen unterbreitet. Die Bearbeitung der Daten erfolgt unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Die Daten werden nicht an Dritte ausserhalb der KPT-Gruppe und ihrer Kooperationspartner weitergegeben. Die Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, der KPT die weitere Verwendung ihrer Adressdaten zu untersagen mittels schriftlicher Mitteilung an: KPT, Marketing, Postfach, 3001 Bern, marketing@kpt.ch. KPT ist berechtigt, die Gewinner mit Namen (und gegebenenfalls Bild) auf ihrer Website und weiteren Medien wie zum Beispiel der Kundenzeitschrift zu nennen.

Verlosung und Gewinnvergabe

Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Hauptsitz der KPT in Bern statt. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt, das Kommunikationsmittel wählt KPT. Kann ein Gewinner nicht innert nützlicher Frist kontaktiert werden, so ist KPT berechtigt, einen Ersatzgewinner zu verlosen. Kann die Auslieferung des Gewinns im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht erfolgen, so verfällt der Gewinn ersatzlos. Sollte der Gewinn aus einem nicht von KPT zu vertretenden Grund nicht geliefert werden können, so ist KPT zur Stellung eines gleichwertigen Ersatzgewinns berechtigt. Die Auslieferung des Gewinns erfolgt kostenfrei innerhalb der Schweiz. Sofern die Inanspruchnahme eines Gewinns Folgekosten verursacht, so sind solche Kosten durch den Gewinner zu tragen. Eine allfällige Versteuerung des Gewinns obliegt dem Gewinner.

Eine Barauszahlung der Preise oder Ausgabe eines Ersatzgewinns auf Begehren des Gewinners ist nicht möglich. Gewinne sind nicht übertragbar oder verkäuflich. KPT haftet nicht für Rechts- oder Sachmängel des Gewinns. Über den Wettbewerb und die Gewinnermittlung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.