Grundversicherung 

Grundversicherung - Die Obligatorische für alle | KPT, die Online-Krankenkasse

Die "Obligatorische" für alle

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt Kosten, die bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft entstehen. Die Leistungen sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vorgeschrieben und gelten für jeden Krankenversicherer.

Die Grundversicherung ist zwar obligatorisch, aber bei der KPT können Sie noch zwischen prämiensparenden Modellen wählen - ganz nach Ihrem Bedürfnis und ohne Abstriche bei den Leistungen.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)Die Grundversicherung für alle – deckt die Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
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Obligatorische Krankenpflegeversicherung EU/EFTA (KVG)Für alle Personen mit Wohnsitz im Europäischen Ausland, welche Erwerb aus der Schweiz beziehen (Grenzgänger, Rentner) und den Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und den EU-EFTA Staaten unterstehen.
Freiwillige Taggeldversicherung (KVG)Sie deckt bei Arbeitsunfähigkeit geringe finanzielle Engpässe ab. Sie können ein Taggeld bis CHF 30.00 pro Tag abschliessen.
Freiwillige KrankenversicherungSie bietet Personen, die ihren Wohnsitz von der Schweiz ins Ausland verlegen und nicht mehr dem KVG unterstehen, eine Basisdeckung ähnlich der OKP und der Krankenpflege-Plus-Versicherung.

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