
Schwangerschaft | 11.12.2025
Schwangerschaft: Was zahlt die Krankenkasse?
Bei einer Schwangerschaft übernehmen Krankenkassen viele wichtige Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Hebammenbetreuung und die Geburt im Geburtshaus. Die Grundversicherung deckt die meisten Kosten ohne Franchise und Selbstbehalt. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen übernommen werden. Damit Sie sich auf eine sorgenfreie Mutterschaft freuen können.
Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung bei einer Schwangerschaft?
Wir erklären, welche spezifischen Leistungen die Grundversicherung rund um Schwangerschaft und Geburt abdeckt und worauf Sie bei Franchise und Selbstbehalt achten sollten.
Besondere Leistungen bei Mutterschaft
Mutterschaft umfasst laut Gesetz die Schwangerschaft, die Geburt und die Erholungszeit danach. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei Mutterschaft die gleichen Leistungen wie bei Krankheit: ärztliche Behandlung, Medikamente und Spitalaufenthalt. Zusätzlich übernimmt die Grundversicherung bei Mutterschaft folgende sogenannten besonderen Leistungen.
Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen:
- 7 Kontrolluntersuchungen vor der Geburt durch einen Arzt oder eine Hebamme
- 2 Ultraschalluntersuchungen
- 1 Kontrolluntersuchung zwischen der 6. und der 10. Woche nach der Geburt
- Ersttrimester-Test (ETT) zur pränatalen Abklärung des Risikos der Trisomien 21, 18 und 13
Geburtsvorbereitungskurse:





