
Krankenkassen-Wissen | 18.12.2025

Krankenkassen-Wissen | 18.12.2025
Die halbprivate Zusatzversicherung für Spitäler ergänzt die Grundversicherung bei Spitalaufenthalten. Dabei profitieren Sie von Leistungen und Vorteilen, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind: zum Beispiel ein Zweibettzimmer oder eine freie Arztwahl.
Die halbprivate Spital-Zusatzversicherung ist eine freiwillige, ergänzende Zusatzversicherung für Spitalaufenthalte mit Übernachtung. Sie übernimmt Leistungen und Kosten, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind. Halbprivat Versicherte teilen sich ein Spitalzimmer maximal mit nur einer weiteren Person, daher die Bezeichnung «halbprivat».
Halbprivat Versicherte haben in der Regel Anspruch auf die folgenden Leistungen, die in der Grundversicherung nicht enthalten sind:
Ob sich eine Spital-Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Deckung lohnt, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen ab: Wenn Sie bei einem Spitalaufenthalt mehr als die Standardleistungen bevorzugen und Extras wünschen, treffen Sie mit der Zusatzversicherung eine gute Wahl. Konkret heisst das: Eine halbprivate Zusatzversicherung ist sinnvoll, wenn…

Mehr Privatsphäre und angenehme Ruhe im Zweibettzimmer: Fühlen Sie sich auch im Spital wohl und geniessen Sie optimale Bedingungen für eine schnelle Genesung. Dazu gehören freie Arzt- und Spitalwahl, medizinische Zweitmeinungen und Beiträge an Kuren und Notfalltransporte.
Mehr Komfort, Privatsphäre und verschiedene Wahlmöglichkeiten: Die besseren Leistungen in der halbprivaten Versicherung bringen Ihnen folgende Vorteile:
Generell sollten Sie beachten: In der halbprivaten Zusatzversicherung haben Sie garantiert freie Arztwahl und Anspruch auf ein Zweibettzimmer. Auch das Spital können Sie in der Regel frei wählen. Voraussetzung ist allerdings ein Vertrag zwischen der Krankenkasse und dem Spital. Prüfen Sie vor einem Spitaleintritt die Liste der Spitäler ohne Tarifvertrag oder wenden Sie sich an Ihr KPT-Kundencenter-Team.
In der Schweiz können Sie zwischen den Spital-Zusatzversicherungen «Allgemein», «Halbprivat» und «Privat» wählen. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie die Unterschiede zwischen der allgemeinen und der halbprivaten Versicherung bei der KPT aufgelistet.
| Allgemeine Spitalzusatzversicherung | Halbprivate Spitalzusatzversicherung | |
|---|---|---|
Freie Spitalwahl | Ausserkantonale Behandlung ist ohne Mehrkosten in der allg. Abteilung möglich | Ausserkantonale Behandlung ist ohne Mehrkosten in der 2er Abteilung (Zweibettzimmer) möglich |
Im Gegensatz zur allgemeinen Spital-Zusatzversicherung sind die Prämien für die halbprivate Zusatzversicherung höher. Dafür profitieren Sie von umfassenderen Leistungen, mehr Komfort und können Ihren Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen gestalten.
Die Kosten sind abhängig von der Region, dem Alter und dem Geschlecht sowie von den angebotenen Leistungen und von einer allfälligen Spitalfranchise. Grundsätzlich steigen die Prämien mit zunehmendem Alter – bei der KPT jedoch nur bis zum 66. Lebensjahr. Wie hoch diese Teuerung ausfällt, hängt von der Krankenkasse ab.
Das Prinzip der Franchise aus der Grundversicherung gibt es auch in der halbprivaten Spital-Zusatzversicherung. Wenn Sie freiwillig einen Teil der Spitalkosten pro Jahr selber tragen, können Sie mit einer Spitalfranchise Ihre Prämie senken. Das kann sich finanziell lohnen.
Sie sollten aber beachten, dass Sie sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen müssen, wenn Sie zu einer tieferen Spitalfranchise wechseln oder sie ganz aufheben wollen. Ab 65 Jahren kann die Spitalfranchise nicht mehr aufgehoben werden.
Für den Abschluss einer halbprivaten Zusatzversicherung müssen Sie eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Die Krankenversicherer beurteilen damit Ihren Gesundheitszustand. Sie schätzen Ihr individuelles Risiko ab, beurteilen Vorerkrankungen, Behandlungen und chronische Krankheiten der letzten Jahre und entscheiden, ob Ihr Antrag angenommen wird.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen eigenhändig und wahrheitsgetreu, fragen Sie im Zweifelsfall Ihren behandelnden Arzt. Falsche oder fehlende Angaben können dazu führen, dass Ihnen im Versicherungsfall Leistungsvergütungen verweigert werden.

Bei einer Schwangerschaft übernehmen Krankenkassen viele wichtige Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Hebammenbetreuung und die Geburt im Geburtshaus. Die Grundversicherung deckt die meisten Kosten ohne Franchise und Selbstbehalt. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen übernommen werden. Damit Sie sich auf eine sorgenfreie Mutterschaft freuen können.

Steigende Gesundheitskosten führen zu höheren Krankenkassen-Prämien. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, zu sparen: Erfahren Sie, welche Rabatte in der Grund- und Zusatzversicherung möglich sind.

Das HMO-Modell ist in der Schweiz ein alternatives und kostengünstiges Versicherungsmodell der Grundversicherung. HMO bedeutet Health Maintenance Organization, auf Deutsch Gesundheitsversorgungs-Organisation. Im HMO-Modell wählen sie aus einem Ärzte-Netzwerk eine Ärztin oder einen Arzt als Ihre erste Ansprechperson aus. Sie oder er zieht bei Bedarf weitere Fachpersonen hinzu. Ein HMO-Modell kann auch Gruppenpraxen enthalten, in denen sich Allgemeinpraktiker, Spezialistinnen und Therapeuten zusammengeschlossen haben.

Die beliebte Spital-Zusatzversicherung bietet mehr Leistungen als die Grundversicherung. Geht es dabei eigentlich um mehr als den Komfort der Zimmer- oder Arztwahl? Für wen lohnt sich der Abschluss? Gibt es besonders günstige Modelle? Hier finden Sie die Antworten.
Spitalaufenthalte (Kosten)
Volle Kostenübernahme in der allgemeinen Abteilung in der ganzen Schweiz |
Volle Kostenübernahme und freie Arztwahl in der halbprivaten Abteilung in der ganzen Schweiz |
Freie Arztwahl | Ärztin/Arzt kann nicht frei gewählt werden | Ärztin/Arzt kann frei gewählt werden |
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Wartezeiten | Je nach Kapazität des Spitals | Freiheit bei der Terminplanung und kürzere Wartezeiten |
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Kostendeckung Ausland | Notfall: Bis zu 20'000 Franken an Kosten im Akutspital im Ausland. | Bis zu 50'000 Franken an Kosten im Akutspital im Ausland, volle Kostendeckung in Europa |
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Rettungskosten | Bis zu 20'000 Franken pro Ereignis in der Schweiz | Bis zu 20'000 Franken pro Ereignis in der Schweiz |
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Transportkosten | Volle Kostenübernahme in der Schweiz, bis zu 2'000 Franken im Ausland | Volle Kostenübernahme in der Schweiz, bis zu 3'000 Franken im Ausland |
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Zusatzleistungen | Badekuren: 20 Franken pro Tag für 42 Tage innerhalb von 5 Jahren Erholungskuren: 20 Franken pro Tag für jährlich 30 Tage Haushaltshilfe/Hauspflege: 20 Franken pro Tag während 60 aufeinanderfolgenden Tagen | Badekuren: 40 Franken pro Tag für 42 Tage innerhalb von 5 Jahren Erholungskuren: 40 Franken pro Tag für jährlich 30 Tage Haushaltshilfe/Hauspflege: 30 Franken pro Tag während 60 aufeinanderfolgenden Tagen |
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Mutterschaft | Volle Deckung in der allgemeinen Abteilung, 100 Franken pro Tag für 5 Tage in einem Geburtshaus | Volle Deckung in der halbprivaten Abteilung, 200 Franken pro Tag für 5 Tage in einem Geburtshaus |
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Rooming-in | 50 Franken pro Tag für 14 Tage | 50 Franken pro Tag für 14 Tage |
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Reise- und Ferienversicherung | Inbegriffen während max. 8 Wochen pro Kalenderjahr | Inbegriffen während max. 8 Wochen pro Kalenderjahr |
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