
Wohlbefinden | 24.4.2026
Komplementärmedizin: Was bezahlt die Krankenkasse?
Komplementärmedizin ergänzt die klassische Schulmedizin mit Methoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie. In der Schweiz übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen nur fünf Methoden der Komplementärmedizin – mit einer guten Zusatzversicherung können Sie deutlich mehr Therapien abdecken.
Zur Autorin

«Die Zusatzversicherung übernimmt Kosten für zahlreiche komplementärmedizinische Behandlungen.»
Céline Luginbühl ist Teamleiterin in der Fachführung Leistungen bei der KPT und sorgt dafür, dass komplexe Leistungsthemen klar, korrekt und kundenorientiert umgesetzt werden. Als zentrale Anlaufstelle für anspruchsvolle Fragen und regulatorische Änderungen bringt sie ihr Fachwissen in interne und externe Gremien ein und gestaltet die Weiterentwicklung des Leistungsbereichs aktiv mit.
Was ist Komplementärmedizin?
Komplementärmedizin ist ein medizinischer Ansatz, der die Schulmedizin ergänzt, aber nicht ersetzt. Neben körperlichen Beschwerden bezieht die Komplementärmedizin Psyche, Lebensstil und Umweltfaktoren in die Behandlung mit ein.
Ziel der Komplementärmedizin ist es, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu stärken und Beschwerden möglichst schonend zu behandeln.
Zu den bekanntesten Formen der Komplementärmedizin gehören: Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie (pflanzliche Arzneimittel), anthroposophische Medizin und die Traditionelle chinesische Medizin (TCM).
Viele Ärztinnen und Ärzte kombinieren Schulmedizin und Komplementärmedizin, vor allem bei chronischen Beschwerden, Schmerzen oder Stress.
Laut dem repräsentativen KAM-Barometer des Erfahrungsmedizinischen Registers haben rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung bereits Komplementär- oder Alternativmedizin genutzt.
Was zahlt die Grundversicherung für die Komplementärmedizin?
Die Grundversicherung zahlt in der Schweiz nur folgende Leistungen der ärztlichen Komplementärmedizin (siehe Bundesamt für Gesundheit):
- Akupunktur
- Homöopathie
- Phytotherapie (pflanzliche Arzneimittel)
- Anthroposophische Medizin
- Traditionelle chinesische Medizin (TCM)
Damit die Grundversicherung die Kosten für Komplementärmedizin übernimmt, muss die Behandlung von einer Fachärztin oder einem Facharzt mit eidgenössischem Diplom und anerkannten Weiterbildungen in Komplementärmedizin durchgeführt werden (Artikel 4b der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV). Behandlungen durch nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten werden von der Grundversicherung nicht bezahlt.
Weitere Therapien aus der Komplementärmedizin wie zum Beispiel Osteopathie, Kinesiologie oder Yoga-Therapie werden von der Grundversicherung auch nicht übernommen. Diese Leistungen gehören in den Bereich der Zusatzversicherung.
Was zahlt die Zusatzversicherung für die Komplementärmedizin?
Wie viel die Zusatzversicherung bezahlt, ist je nach Krankenkasse und Produkt verschieden. Die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin zahlt für Leistungen, die über die Grundversicherung hinausgehen, und erweitert den Versicherungsschutz für Komplementärmedizin deutlich. Die Kostenübernahme variiert je nach Krankenkasse und Zusatzversicherung.
Die ambulante Zusatzversicherung Pulse der KPT deckt zahlreiche komplementärmedizinische Methoden ab. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
- Craniosacral Therapie
- Osteopathie
- Shiatsu
- Atem-Therapie
- Yoga-Therapie
- Bioresonanz
Die ambulante Zusatzversicherung Pulse der KPT unterstützt Sie mit Leistungen für Komplementärmedizin, Wohlbefinden, Sport und Vorsorgeuntersuchungen, die über die Grundversicherung hinausgehen.

Mit den Zusatzversicherungen Pulse Top und Pulse Premium erhalten Sie Beiträge für viele komplementärmedizinische Behandlungen:
- Pulse Top: bis zu 2'000 Franken pro Jahr
- Pulse Premium: bis zu 4'000 Franken pro Jahr
Vergleichen Sie die Leistungsklassen der ambulanten Zusatzversicherung Pulse der KPT.
So übernimmt Ihre Krankenkasse Kosten für die Komplementärmedizin
Damit Ihre Krankenkasse Kosten für Komplementärmedizin übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind:
- Ihre Versicherung: Grund- oder Zusatzversicherung
- die Qualifikation der Therapeutinnen und Therapeuten
- teilweise eine ärztliche Verordnung
Welche Therapien in der ambulanten Zusatzversicherung Pulse anerkannt sind zeigt diese Übersicht: Liste «Komplementärmedizinische Methoden der KPT»
Brauche ich für Komplementärmedizin eine ärztliche Verordnung?
Ob Sie für die Komplementärmedizin eine ärztliche Verordnung brauchen, hängt von ihrem Versicherungsmodell ab. Das gilt für die Grundversicherung ebenso wie für die Zusatzversicherung.
Tipp: Fragen Sie vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach. Mit der ambulanten Zusatzversicherung Pulse braucht es für Komplementärmedizin keine ärztliche Verordnung.
Wie bekomme ich die Kosten für die Komplementärmedizin zurückerstattet?
Die Rückerstattung der Kosten ist bei der Zusatzversicherung Pulse Top und Premium der KPT einfach und unkompliziert. Gehen Sie wie folgt vor:
- Lassen Sie die Therapie (gemäss Liste anerkannter Therapiemethoden) bei einer ASCA- oder EMR- anerkannten Therapeutin oder einem anerkannten Therapeuten durchführen.
Therapiemethode finden.
EMR-Therapeutin finden.
ASCA-Therapeuten finden. - Reichen Sie die Rechnung über die KPT App oder das Kundenportal KPTnet ein. Sie können die Rechnung auch per Post senden.
- Die Krankenkasse prüft die Rechnung und überweist Ihnen den entsprechenden Betrag.
Werden die Leistungen für Komplementärmedizin auch im Ausland übernommen?
Nein, Leistungen für Komplementärmedizin aus dem Ausland werden von der ambulanten Zusatzversicherungen Pulse der KPT nicht übernommen. Komplementärmedizinische Medikamente aus dem Ausland werden erstattet, wenn sie mit einer ärztlichen Verordnung aus der Schweiz bezogen werden.
Welche Therapeuten sind für Komplementärmedizin und Alternativmedizin anerkannt?
Viele Krankenkassen arbeiten nur mit zertifizierten Therapeutinnen und Therapeuten zusammen – so auch KPT mit der ambulanten Zusatzversicherung Pulse. So können Sie sicher sein, dass Ihre Behandlung professionell, qualifiziert und auf dem neuesten Stand erfolgt – für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.
Die Zusatzversicherung Pulse setzt ausschliesslich auf Therapeutinnen und Therapeuten, die durch mindestens eines der beiden wichtigsten Schweizer Qualitätsregister anerkannt sind:
- ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin): Bestätigt, dass Therapeutinnen und Therapeuten hohe fachliche und praktische Standards erfüllen.
- EMR (ErfahrungsMedizinisches Register): Anerkennt Fachpersonen, die strenge Ausbildungs- und Weiterbildungsstandards einhalten und sich kontinuierlich fortbilden.
Suchen Sie in diesen Verzeichnissen nach qualifizierten Fachpersonen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung deckt fünf ärztliche Methoden der Komplementärmedizin: Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und Traditionelle chinesische Medizin (TCM).
- Die Zusatzversicherung übernimmt Kosten für zahlreiche komplementärmedizinische Behandlungen.
- Die ambulante Zusatzversicherung Pulse Top oder Premium der KPT bietet umfassenden Schutz für über 100 alternativmedizinische Therapiemethoden.
- Qualität: Wählen Sie für Ihre Behandlung ASCA- oder EMR-anerkannte Therapeutinnen oder Therapeuten.
- Schnelle Kostenerstattung: Rechnen Sie ganz unkompliziert über die KPT App oder das Kundenportal KPTnet der KPT ab.
- Die Grundversicherung deckt fünf ärztliche Methoden der Komplementärmedizin: Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und Traditionelle chinesische Medizin (TCM).

Die ambulante Zusatzversicherung Pulse der KPT übernimmt 75 Prozent der Kosten für komplementärmedizinische Behandlungen wie Osteopathie oder Yoga-Therapie bei anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten.
Pulse Top deckt bis zu 2’000 Franken pro Jahr, Pulse Premium sogar bis zu 4’000 Franken. Der Selbstbehalt (Franchise) beträgt bei beiden Zusatzversicherungen CHF 100 pro Jahr.
FAQ – Komplementärmedizin und Krankenkasse
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