Wie kann man bei der Krankenkasse Prämien sparen?

So können Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen:

  • Alternatives Grundversicherungsmodell wählen
  • Eine höhere Franchise wählen
  • Unfallversicherung ausschliessen
  • Prämien vorauszahlen (halbjährlich oder jährlich)
  • Prämienverbilligung beim Kanton beantragen

Franchise erhöhen und Prämien sparen

Wenn Sie eine höhere Jahresfranchise wählen, tragen Sie einen grösseren Teil Ihrer künftigen Gesundheitskosten selbst. Dies wird mit einer günstigeren Prämie belohnt. Ob sich eine höhere Franchise in Ihrem Fall lohnt, erfahren Sie auf unserer Franchise-Seite mit Erklärvideo. Als Richtwert gilt: Wenn Sie Gesundheitskosten über 1’700 Franken pro Jahr erwarten, lohnt sich meistens die tiefste Franchise von 300 Franken. Wenn Sie hingegen nur selten medizinische Leistungen benötigen, lohnt sich grundsätzlich eine höhere Franchise.  Melden Sie sich mit diesem Formular an, um über die Prämien 2025 informiert zu werden. 

Alternatives Grundversicherungsmodell wählen

Wählen Sie eines unserer alternativen Grundversicherungsmodelle und profitieren Sie von einem Rabatt bei Ihrer Krankenkassenprämie. Damit sparen Sie eine ordentliche Summe Geld.

Unfallversicherung ausschliessen

Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind, können Sie die Unfallversicherung in der Grundversicherung ausschliessen. Sie sparen so 7% Krankenkassenprämie.

Prämien vorauszahlen und Skonto erhalten

Wenn Sie Ihre Prämie fristgerecht für ein halbes oder ein ganzes Jahr im Voraus bezahlen, gewähren wir Ihnen ein Skonto auf die Grundversicherung und auf Zusatzversicherungen

  • Halbjährlich: 0,5% Skonto, Prämienrechnung zahlbar jeweils bis 3. Januar und 30. Juni
  • Jährlich: 1% Skonto, Prämienrechnung zahlbar bis 3. Januar

Den Zahlungsrhythmus und die Zahlungsart – eBill, Lastschriftverfahren oder Einzahlungsschein – ändern Sie übrigens ganz einfach online. Über unser Kundenportal KPTnet können Sie die Zahlungsmodalität auch selbst anpassen.

Kontakt

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Prämien berechnen

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Prämienverbilligung beantragen

Wenn Sie ein tiefes Einkommen haben, steht Ihnen für die Grundversicherung unter Umständen eine kantonale Prämienverbilligung zu. In den meisten Kantonen werden Sie darüber automatisch informiert – mancherorts müssen Sie aber selbst aktiv werden. Details zu Ihrem Kanton finden Sie auf der Seite Prämienverbilligung.

Prämien sparen bei der Zusatzversicherung

  1. Online-Rabatt für Kundenportal KPTnet und Treuerabatt

    Nutzen Sie unser Kundenportal KPTnet, verwalten Sie Ihre Versicherung online und verzichten Sie auf Papierdokumente Sie erhalten so 5% Online-Rabatt auf fast alle Zusatzversicherungen  und eine kostenlose Internet-Rechtsschutz-Versicherung.

    Treuerabatt: Wenn Sie eine Pulse-Versicherung oder eine Spitalzusatzversicherung für drei Jahre abschliessen, erhalten Sie einen Treuerabatt von 6,7%.

  2. Kostenbeteiligung im Spital

    Das Prinzip der höheren Franchise in der Grundversicherung können Sie auch auf die Spitalzusatzversicherung halbprivat und privat anwenden: Wenn Sie freiwillig pro Jahr einen Teil der Spitalkosten selbst tragen, erhalten Sie einen Prämienrabatt. Bei einer Spitalfranchise von CHF 5'000 erhalten Sie z.B. eine Prämienreduktion von 50%. Hinweis: Eine spätere Reduktion oder Aufhebung der Spitalfranchise gilt als Versicherungserhöhung und erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung. Der Änderungswunsch muss bis zum letzten Arbeitstag im September mitgeteilt werden.

  3. Payback, die Rückvergütung

    In Kliniken, mit denen die KPT einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat, können Sie bei einem Spitalaufenthalte freiwillig die allgemeine Abteilung wählen, obwohl Sie eine Spitalkostenversicherung Halbprivat, Privat oder Privat Welt ohne Spitalfranchise abgeschlossen haben. Sie erhalten dann Geld zurück: 

    • Halbprivat: 100 CHF/Tag bis max. 1'000 CHF/Kalenderjahr
    • Privat: 125 CHF/Tag bis max. 1'250 CHF/Kalenderjahr
      Bei ambulanter Geburt erhalten Sie als Mutter eine Pauschale:
    • Halbprivat: 1'000 CHF
    • Privat: 1'250 CHF

    Wichtig: Informieren Sie sich vor einem Spitalaufenthalt bei Ihrem Kundencenter und melden Sie uns Ihren Wunsch schriftlich vor dem Spitaleintritt. Die Rückvergütung erfolgt nach der Rechnungsstellung.

  4. Längere Wartefrist beim Taggeld

    Mit einer Erwerbsausfallversicherung schützen Sie sich vor Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Sie können wählen, ab wann Sie Taggeld erhalten möchten: nach einer Wartefrist von 2, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 oder 360 Tagen. Je länger die Wartefrist, umso günstiger wird Ihre Prämie. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwerbsausfall. Oder rufen Sie einfach Ihr Kundencenter an.

FAQ – Prämien sparen

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