
Krankenkassen-Wissen | 5.8.2026
Krankenkasse wechseln: Fristen und Vorgehen
Sie können Ihre Grundversicherung bis zum 30. November kündigen und per 1. Januar wechseln. Wichtig: Am 31. Dezember dürfen Sie keine offenen Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse haben. Für Zusatzversicherungen gelten andere Fristen. Hier erfahren Sie, wie der Krankenkassen-Wechsel funktioniert und wie Sie dabei sparen können.
Grundversicherung wechseln: Fristen
Die Kündigungsfrist bei der Grundversicherung beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, muss die Kündigung am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eintreffen. Sie können per 1. Januar zu einer neuen Krankenkasse wechseln.
Alle Krankenkassen müssen Sie in der Grundversicherung aufnehmen. Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand spielen keine Rolle.
Tipp: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben. So haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung angekommen ist.
Entscheidend ist das Datum, an dem Ihre Krankenkasse die Kündigung erhält – nicht der Poststempel.







