
Wohlbefinden | 14.7.2026
Wie viel zahlt die Krankenkasse an die Zahnspange?
Eine Zahnspange kann in der Schweiz rasch über 10’000 Franken kosten. Die Krankenkasse zahlt dafür über die Grundversicherung jedoch nur in Ausnahmefällen einen Beitrag. Mit einer passenden Zusatzversicherung lassen sich hohe Kosten frühzeitig absichern.
Zur Autorin

«Viele Eltern unterschätzen, wie teuer eine Zahnspange werden kann. Eine früh abgeschlossene Zahn-Zusatzversicherung hilft, hohe Kosten für Kieferorthopädie besser abzufedern.»
Céline Luginbühl ist Teamleiterin in der Fachführung Leistungen bei der KPT und sorgt dafür, dass komplexe Leistungsthemen klar, korrekt und kundenorientiert umgesetzt werden. Als zentrale Anlaufstelle für anspruchsvolle Fragen und regulatorische Änderungen bringt sie ihr Fachwissen in interne und externe Gremien ein und gestaltet die Weiterentwicklung des Leistungsbereichs aktiv mit.
Was bezahlt die Grundversicherung an die Zahnspange?
Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt eine Zahnspange nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Fehlbildungen des Kiefers oder nicht vermeidbaren schweren Erkrankungen des Kausystems.
Eine Zahnspange für eine Zahnfehlstellung wird von der Krankenkasse hingegen meist nicht bezahlt. Für Familien können Zahnspangen so schnell zur finanziellen Belastung werden.
Viele Familien schliessen deshalb eine Zusatzversicherung ab. Je nach Versicherungsmodell übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Kieferorthopädie.
Was bezahlt die Zusatzversicherung an die Zahnspange?
Die Zusatzversicherung (z.B. eine Zahn-Zusatzversicherung) übernimmt einen Teil der Kosten für Zahnspangen, die durch die Grundversicherung nicht gedeckt werden. Dann beteiligt sich die Krankenkasse oft an den Kosten für:
- feste Zahnspangen («Gartenhag-Zahnspange»)
- herausnehmbare Zahnspangen
- Aligner und Zahnschienen
- kieferorthopädische Kontrollen
- Retainer nach der Behandlung
Wie viel die Zusatzversicherung an eine Zahnspange bezahlt, hängt jedoch vom gewählten Versicherungsschutz ab.
Eine Zahn-Zusatzversicherung für Kinder kann sich besonders lohnen. Jedes zweite Kind in der Schweiz braucht eine Zahnspange.
Bei Erwachsenen ist die Kostenübernahme oft eingeschränkt. Viele Krankenkassen übernehmen nur kleinere Beiträge an Kieferorthopädie oder schliessen bereits bekannte Zahnfehlstellungen aus.
Die Zahn-Zusatzversicherung der KPT
Die Zahn-Zusatzversicherung der KPT beteiligt sich an den Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnspangen und Zahnreinigungen. Sie können zwischen drei Leistungsklassen wählen:
- Leistungsklasse 1: 50 Prozent der Behandlungskosten bis maximal 500 Franken pro Kalenderjahr
- Leistungsklasse 3: 75 Prozent der Behandlungskosten bis maximal 1’500 Franken pro Kalenderjahr
- Leistungsklasse 4: 75 Prozent der Behandlungskosten bis maximal 2’000 Franken pro Kalenderjahr. Das Plus: 75% Kostenübernahme für Zahnspangen bis zum 20. Geburtstag, ohne betragliche Limite.
Für Kieferorthopädie gilt eine Karenzfrist von 12 Monaten. Das bedeutet: Die Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Zahnspangen erst nach Ablauf dieser Wartefrist. Für andere Zahnbehandlungen gilt eine Karenzfrist von 6 Monaten.
Kinder:
Eine Kinder-Zusatzversicherung für Zahnspangen lohnt sich besonders früh. Bei der KPT brauchen Kinder unter 5 Jahren keine Gesundheitsprüfung. Sie werden ohne zahnärztliches Attest und ohne Vorbehalte aufgenommen. Eine Gesundheitsprüfung ist ab dem 5. Geburtstag erforderlich. Für Kinder bis zum Ende des ersten Lebensjahres ist die Zahn-Zusatzversicherung kostenlos.
Erwachsene:
Auch für Erwachsene kann sich für kieferorthopädische Behandlungen eine Zahn-Zusatzversicherung lohnen. Die Kostenübernahme für Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen ist jedoch meist eingeschränkt. Es lohnt sich, Karenzfristen und Leistungsgrenzen zu vergleichen.
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Wann ist der beste Zeitpunkt, um die Zahn-Zusatzversicherung abzuschliessen?
Der beste Zeitpunkt für eine Zahn-Zusatzversicherung ist möglichst früh – idealerweise vor dem fünften Geburtstag. Vor diesem Alter verlangen viele Krankenkassen noch kein zahnärztliches Attest. Gleichzeitig bestehen häufig noch keine diagnostizierten Zahnfehlstellungen. Das ist wichtig, weil bestehende Zahnfehlstellungen oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Bei der KPT profitieren Familien zusätzlich davon, dass die Prämie im ersten Lebensjahr kostenlos ist.
Wann übernimmt die Zusatzversicherung die Behandlungskosten nicht?
Die Zusatzversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Zahnspange meist nicht, wenn die Zahnfehlstellung bereits vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurde. Deshalb lohnt sich ein früher Abschluss besonders bei Kindern.
Wichtig ist zudem das sogenannte 5-Jahre-Limit: Ab dem 5. Geburtstag verlangen viele Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung. Werden dabei bereits Zahnfehlstellungen festgestellt, kann die Kostenübernahme eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Für Kieferorthopädie gilt ausserdem meist eine Karenzfrist von 12 Monaten. Die Zusatzversicherung bezahlt die ersten Kosten für eine Zahnspange also erst nach Ablauf dieser Wartefrist.
Frühzeitig absichern statt später selbst bezahlen

Sobald eine Zahnfehlstellung von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt festgestellt ist, übernimmt die Krankenkasse keine Kosten mehr. Wer rechtzeitig vorsorgt und die Zahn-Zusatzversicherung früh abschliesst – am besten noch vor dem 5. Geburtstag – kann hohe Kosten für Zahnspangen und Kieferorthopädie vermeiden.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung der Krankenasse bezahlt Zahnspangen nur in Ausnahmefällen.
- Die Zusatzversicherung übernimmt je nach Modell einen Teil der Kosten für Zahnspangen und Kieferorthopädie.
- Zahnspangen kosten in der Schweiz oft zwischen 5’000 und 12’000 Franken.
- Besonders bei Kindern lohnt sich ein früher Abschluss der Zahn-Zusatzversicherung.
- Bereits festgestellte Zahnfehlstellungen sind häufig von der Kostenübernahme ausgeschlossen.
- Für Kieferorthopädie gelten meist Karenzfristen von 12 Monaten.
Häufige Fragen – Kostenübernahme der Zahnspange
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