Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt Zahnarztkosten nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen. Kontrolluntersuchungen, Kariesbehandlungen, Dentalhygiene oder Zahnersatz bezahlen Sie grundsätzlich selbst.
Die Grundversicherung bezahlt die Kosten nur:
- bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems
- bei Behandlungen, die wegen einer schweren Allgemeinerkrankung nötig sind
- bei einem Unfall, sofern keine andere Unfallversicherung zuständig ist
- bei bestimmten Geburtsgebrechen, wenn die Invalidenversicherung nicht dafür aufkommt
Welche Behandlungen gedeckt sind, ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung festgelegt. Die Krankenkassen können diesen gesetzlichen Leistungskatalog nicht erweitern oder einschränken.
Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von der Diagnose ab. Bei grösseren Behandlungen erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen Kostenvoranschlag und reicht ihn zur Prüfung bei der Versicherung ein.
Auch die Kosten für Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen trägt die Grundversicherung nur in den oben erwähnten Fällen. Eine gewöhnliche Zahnfehlstellung reicht für eine Kostenübernahme nicht aus.
Was bezahlt die Krankenkasse bei einem Zahnunfall?
Bei einem Zahnunfall übernimmt in der Regel die Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung beim Zahnarzt. Voraussetzung ist, dass der Zahnschaden durch ein plötzliches und unbeabsichtigtes Ereignis entstanden ist – etwa durch einen Sturz, einen Schlag oder eine Sportverletzung.
Nicht als Zahnunfall gelten Karies, altersbedingte Zahnschäden oder andere Zahnerkrankungen. Auch ein Zahnschaden, der beim Beissen auf einen harten Gegenstand ensteht, gilt in der Regel nicht als Unfall ist deshalb meistens nicht über die Unfallversicherung gedeckt.
Unfallversicherung ein- oder ausschliessen
Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber? Dann sind Sie über die betriebliche Unfallversicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Melden Sie einen Zahnunfall deshalb zuerst Ihrem Arbeitgeber.
Sind Sie nicht über einen Arbeitgeber unfallversichert, müssen Sie eine Unfallversicherung in die Grundversicherung einschliessen. Das betrifft zum Beispiel Kinder, Studierende, Pensionierte oder Personen ohne Erwerbstätigkeit.