Das leistet die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche in der Schweiz übernimmt die wichtigsten Kosten nach einem Unfall. Jede Person in der Schweiz muss unfallversichert sein.
Unter “gesetzlicher Unfallversicherung” wird meistens die Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) verstanden. Es gibt aber zwei Möglichkeiten: Entweder sind Sie über Ihren Arbeitgeber versichert, dann ist das Unfallversicherungsgesetz (UVG) massgebend. Oder Sie haben die Unfallversicherung über die Grundversicherung bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen. Dann ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG) massgebend. Beide Arten der Unfallversicherung sind gesetzlich. Eine Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch.
Nach einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung Kosten für Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Medikamente, Therapien und Hilfsmittel. Können Sie sich vorübergehend nicht selbst versorgen, übernimmt sie auch Kosten für Pflege und Haushaltshilfe. Bei der Unfallversicherung nach UVG müssen Sie keine und keinen bezahlen. Anders bei der Unfallversicherung nach KVG: hier fallen Franchise und Selbstbehalt an.