In der Schweiz braucht jede Person eine Grundversicherung – auch Ihr Baby ab der Geburt, denn es ist nicht automatisch über die Eltern mitversichert.
Garantierter Versicherungsschutz
Die Krankenkassen in der Schweiz sind verpflichtet, Ihr Baby aufzunehmen – auch dann, wenn es bei der Geburt bereits krank sein sollte.
Gleiche Leistungen bei allen Anbietern
Die Grundversicherung umfasst bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen.
Frühzeitige Anmeldung
Wir empfehlen, Ihr Baby schon vor der Geburt für eine Krankenversicherung anzumelden. So können Sie sich in den ersten Wochen als Eltern in Ruhe auf Ihr Neugeborenes und das Familienleben konzentrieren – statt sich mit Administrativem zu beschäftigen. Das Geburtsdatum Ihres Kindes können Sie später einfach nachreichen.
Zur vorgeburtlichen Anmeldung
Welche Leistungen bezahlt die Grundversicherung für Neugeborene und Kinder?
Die Grundversicherung übernimmt folgende Leistungen für Babys:
- Vorsorge und Entwicklung: 8 Vorsorge- und Entwicklungsuntersuchungen von der ersten Lebenswoche bis zum 16. Lebensjahr, Hüftultraschall bei Säuglingen bis zur 6. Lebenswoche.
- Empfohlene Impfungen: Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung.
Wächst das Kind heran, kommen zu den Vorsorge- und Entwicklungsuntersuchungen folgende Leistungen hinzu:
- Sehhilfen: Jährlich bis zu 180 Franken für Brillengläser oder Kontaktlinsen auf ärztliche Verordnung bis zum 18. Lebensjahr.
- Psychologische Hilfe: Bis zu 30 Sitzungen bei einer Kinderpsychologin oder einem Kinderpsychologen, wenn sie oder er von der Grundversicherung anerkannt ist. Nach Arztbericht und Prüfung durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse ist eine Fortsetzung von weiteren 30 Sitzungen möglich.
- Zahnmedizin: Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems bedingt sind.
Erfahren Sie mehr rund um die Leistungen der Grundversicherung und der Zusatzversicherungen bei Kindern.
Bei Mutterschaft übernimmt die Grundversicherung der Mutter folgende Leistungen:
- Nachkontrolle: Eine Kontrolluntersuchung zwischen der 6. und 10. Woche nach der Geburt.
- Hebammenbesuche: Bis zu 10 Hausbesuche durch eine Hebamme in den ersten 56 Tagen, nach der Geburt. Bei Kaiserschnitt oder Erstgebärenden bis zu 16 Besuche.
- Stillberatung: 3 Stillberatungen durch eine Hebamme oder spezialisierte Pflegefachperson.