
Kostenübernahme Krankenkasse | 17.3.2026

Kostenübernahme Krankenkasse | 17.3.2026
Augenlasern ist eine erprobte Methode zur Korrektur von Sehfehlern wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung. Dadurch kann in vielen Fällen auf Brillen oder Kontaktlinsen verzichtet werden. Die Kosten für Augenlasern werden in der Regel nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Zusatzversicherungen können einen Teil der Kosten übernehmen.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur in speziellen Fällen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach und lassen Sie sich beraten. Oft muss der Eingriff selbst bezahlt werden. Einige ambulante Zusatzversicherungen können jedoch einen Teil der Kosten übernehmen. Das Augenlasern bietet für viele Menschen mit Sehproblemen eine effektive und dauerhafte Lösung. Der Eingriff kostet in der Schweiz je nach Methode ab ca. 2'000 Franken pro Auge inklusive Nachkontrollen.
Das ist unterschiedlich. Einige Krankenkassen übernehmen in der Zusatzversicherung einen Teil der Kosten für das Augenlasern. Die Voraussetzungen und die Höhe einer möglichen Kostenbeteiligung variieren je nach Krankenkasse.
Pulse ist die ambulante Zusatzversicherung der KPT mit Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung.
Pulse gibt es in den drei Leistungsklassen Eco, Top und Premium.
Wichtig: Für alle Leistungsklassen gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Die Karenzzeit bezeichnet einen Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden können.

Pulse Premium bietet Ihnen ein Wohlfühl- und Sorglospaket für höchste Ansprüche. Profitieren Sie von Beiträgen bis zu 500 Franken alle drei Jahre für Sehhilfen sowie einmalig bis zu 600 Franken pro Auge für eine Augenlaserbehandlung. Ausserdem erhalten Sie Beiträge an Check-ups, Fitness und Sport sowie komplementärmedizinische Behandlungen.
Beim Augenlasern werden Sehfehler wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung direkt an der Hornhaut, der vordersten Schicht des Auges, behandelt.
In einer Voruntersuchung wird geklärt, ob eine Augenlaserbehandlung möglich ist und welche Behandlungsmethode sinnvoll ist. Dies hängt unter anderem von der Augengesundheit im Allgemeinen, vom Grad der Fehlsichtigkeit und von der Beschaffenheit der Hornhaut ab.
Der Eingriff erfolgt ambulant und ist schmerzlos, da die Augen mit Tropfen betäubt werden. Der Eingriff dauert 10 bis 20 Minuten pro Auge, die eigentliche Laserbehandlung nur wenige Sekunden. Anschliessend kann die Patientin oder der Patient nach Hause gehen.
Die Augen müssen einige Tage nach dem Eingriff mit Augentropfen behandelt und geschont werden. In den folgenden drei Monaten finden regelmässige Nachkontrollen durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt statt.

Augenlasern eignet sich für Patientinnen und Patienten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Augenlasern ist nicht geeignet für Menschen mit einer Autoimmunerkrankung, Diabetes in fortgeschrittenem Stadium und Schwangere.
Augenlasern ist umfassend erprobt und gilt als sichere Behandlungsmethode für eine dauerhafte Korrektur von Sehfehlern. Die Methode wird seit ca. 30 Jahren angewendet und die eingesetzten Geräte und Techniken werden stets weiterentwickelt. Schwerwiegende Komplikationen und bleibende Schäden sind sehr selten.
Die Ergebnisse einer Augenlaserbehandlung sind in der Regel permanent. Im Laufe der Zeit kann sich das Auge jedoch verändern und weitere Sehfehler entwickeln. Diese können eine neue Behandlung mit Augenlaser erforderlich machen.
Jede Methode zur Korrektur von Fehlsichtigkeit und Sehschwäche hat ihre Vor- und Nachteile. Die Entscheidung für Brille, Kontaktlinsen oder Augenlasern hängt von persönlichen Vorlieben, Lebensstil und Budget ab.

Mit der ambulanten Zusatzversicherung Pulse können Sie sich optimal absichern und geniessen umfassenden Schutz – ganz gleich, ob Sie eine Augenlaserbehandlung, eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen. Profitieren Sie von einem Beitrag ans Augenlasern und sparen Sie an den Kosten Ihrer Sehhilfen. Berechnen Sie jetzt Ihre Prämie und finden Sie die ideale Versicherungslösung für Ihre Augen.

Rund drei Viertel der Schweizerinnen und Schweizern sind im Alltag oder im Beruf auf eine Sehhilfe wie eine Brille angewiesen, denn schon kleine Fehlsichtigkeiten können unkorrigiert zu Kopfschmerzen oder Müdigkeit führen. Allerdings können die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen das Familienbudget belasten. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von der Art der Versicherung ab. Die Grundversicherung deckt Brillen nur sehr begrenzt, während eine Zusatzversicherung oft einen höheren Krankenkassenzuschuss für Brillen oder Kontaktlinsen bietet.

Gesundheitschecks sind wichtig, um Krankheiten und Risikofaktoren früh zu erkennen. Allerdings werden in der Schweiz nicht alle Vorsorgeuntersuchungen von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Welche Check-ups sinnvoll sind, wie es mit der Kostenübernahme aussieht und was Zusatzversicherungen für die Gesundheitsvorsorge bieten, erfahren Sie hier.

Die gynäkologische Untersuchung ist ein wichtiger Baustein der Gesundheitsvorsorge, insbesondere zur Früherkennung von Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs. Bei Beschwerden oder Fragen zu Sexualität, Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft oder Wechseljahren ist die Frauenärztin oder der Frauenarzt die richtige Ansprechperson. Erfahren Sie hier alles über den Ablauf, die empfohlene Häufigkeit der Untersuchung, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und mögliche Zusatzversicherungen.

In der Schweiz ist die Grundversicherung für alle obligatorisch. Zusatzversicherungen hingegen nicht. Warum es sich lohnt, eine Zusatzversicherung abzuschliessen und was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Die Grundversicherung mit einer Zahnversicherung ergänzen oder mit einer flexiblen Spitalversicherung? Was ist sinnvoll? Lesen Sie, welche Zusatzversicherungen es gibt und welche Leistungen sie abdecken.