Finden Sie Ihre Versicherungsprämie zu teuer?
Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie Sie Ihre Versicherung optimieren können und welche Sparmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
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Das tut uns leid. Melden Sie uns Ihr Erlebnis per Online-Formular,damit wir daraus lernen können. Wenn Sie es wünschen, rufen wir Sie gerne zurück und besprechen die Situation mit Ihnen.
Fristgerecht kündigen
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Grundversicherung
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie können sie also nur kündigen, wenn Sie ohne Unterbruch eine neue Grundversicherung bei einem anderen Krankenversicherer abschliessen.
So wechseln Sie Ihre Grundversicherung
- per Ende Jahr
Sie können Ihre Grundversicherung in jedem Fall per Ende Jahr kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt der neu gültigen Prämie. Ihre Kündigung muss also am letzten Arbeitstag im November beim Krankenversicherer eintreffen. - per Mitte Jahr
Auf Ende Juni können Sie nur kündigen, wenn Sie im Standardmodell der Grundversicherung versichert sind. Ausserdem dürfen Sie keine höhere Franchise als die gesetzliche Standardfranchise gewählt haben – 300 Franken für Erwachsene, 0 Franken für Kinder. Für eine Kündigung per Mitte Jahr gilt eine Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss also schon am letzten Arbeitstag im März beim Krankenversicherer eintreffen.
Bitte beachten Sie: Sie können Ihre bisherige Versicherung nur kündigen, wenn Sie alle Rechnungen bis Versicherungsende beglichen haben. Sind noch Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten offen, wird Ihr aktueller Versicherer die Kündigung ablehnen.
- per Ende Jahr
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Zusatzversicherungen
Die Zusatzversicherungen sind von der Grundversicherung unabhängig. Die Kündigungsfrist beträgt bei Zusatzversicherungen in der Regel drei Monate und ist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Das Kündigungsschreiben muss also bis Ende September eingehen. Die Frist kann jedoch auch länger sein, zum Beispiel bei Mehrjahresverträgen. Bei Prämienerhöhungen wiederum gilt oft eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat. Die genauen Kündigungsfristen finden Sie in den KPT-Vertragsbedingungen Ihrer Zusatzversicherung.
So kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung
- Prüfen Sie die genaue Kündigungsfrist Ihrer Zusatzversicherung.
- Holen Sie eine entsprechende Offerte ein.
- Kündigen Sie die Zusatzversicherung erst, wenn Sie von Ihrem neuen Krankenversicherer eine schriftliche Bestätigung erhalten haben, dass er Sie vorbehaltlos in die gewünschte Zusatzversicherung aufnimmt. Wenn Sie zu früh kündigen, können Sie im schlimmsten Fall keine Zusatzversicherung mehr bei einer anderen Krankenkasse abschliessen.
Bitte beachten Sie: Bei den meisten Zusatzversicherungen müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Füllen Sie den Versicherungsantrag und den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreu und vollständig aus. Falsche oder unvollständige Angaben gelten als Anzeigepflichtsverletzung und können zur Kündigung der Versicherung führen.
Gut zu wissen
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Wegzug ins Ausland
Spezialfälle mit Versicherungspflicht
In den folgenden Fällen bleiben Sie und Ihre nicht erwerbstätigen Familienmitglieder unter Umständen in der Schweiz versicherungspflichtig – selbst dann, wenn Sie sich in Ihrer Wohngemeinde abmelden:
- auf längeren Auslandsreisen
- während eines Studiums im Ausland
- wenn Ihr Arbeitgeber Sie ins Ausland entsendet
- wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz arbeiten
- wenn Sie als Rentnerin oder Rentner Ihren Wohnsitz in ein EU-/EFTA-Land verlegen und Ihre Rente aus der Schweiz beziehen
- wenn Sie arbeitslos sind, Ihren Wohnsitz in ein EU-/EFTA-Land verlegen und weiterhin Arbeitslosenentschädigung aus der Schweiz beziehen
Wenn Sie in einem dieser Fälle Ihren Wohnsitz in ein EU-/EFTA-Land verlegen, können Sie die Grundversicherung für die Schweiz kündigen, und wir stellen Ihnen eine passende Offerte für Ihren neuen Wohnsitz zu. Kontaktieren Sie am besten Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater und schildern Ihre Situation.
Auswandern in allen anderen Fällen
Wenn Sie auswandern und aus der Schweiz weder Rente noch Arbeitslosengeld oder Gehalt beziehen, unterstehen Sie auch nicht mehr der Versicherungspflicht in der Schweiz. Dasselbe gilt auch für Rentnerinnen und Rentner ausserhalb der EU/EFTA. Sie können Ihre Grundversicherung kündigen.
So kündigen Sie Ihre Grund- und Zusatzversicherungen bei der KPT
- Melden Sie sich bei Ihrer Einwohnergemeinde ab und verlangen Sie eine Abmeldebestätigung.
- Senden Sie uns eine Kopie der Abmeldebestätigung – via Kundenportal KPTnet, per E-Mail oder per Post:
KPT
Postfach
CH-3001 Bern - Wir senden Ihnen danach in jedem Fall ein Formular zu, in dem Sie uns Ihre Situation im Ausland schildern, damit wir abschätzen können, ob Sie weiterhin der schweizerischen Versicherungspflicht unterstehen oder nicht.
- Wenn weiterhin eine Versicherungspflicht besteht, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
- Wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht, beenden wir den Versicherungsschutz zu dem auf Ihrer Abmeldebestätigung vermerkten Datum. Die normalen Kündigungsfristen sind entsprechend hinfällig.
Bitte beachten Sie: Ohne Krankenversicherung ist im Ausland der Zugang zu medizinischen Leistungen unter Umständen erschwert. Allfällige Arzt- und Spitalkosten können ebenfalls rasch in die Höhe schnellen. Falls Sie aus diesen Gründen die gewohnte schweizerische Sicherheit mitnehmen möchten, bieten wir Ihnen unsere Internationale Krankenversicherung an. Sie bietet Ihnen jederzeit und weltweit verlässlichen Versicherungsschutz und ist die ideale Grunddeckung. Ganz nach Ihren Bedürfnissen können Sie die Internationale Krankenversicherung an die individuelle Situation Ihres neuen Wohnlandes anpassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Freiwillige Krankenversicherung.
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Meldung eines Todesfalls
Melden Sie die verstorbene Person bei allen Versicherungen und Banken ab: Krankenkasse, Sozialversicherungen, private Versicherungen wie Hausrat- und Autoversicherung, Lebensversicherungen sowie eventuell bei der Pensionskasse. An was Sie bei einem Todesfall alles denken müssen, finden Sie auf der Checkliste Todesfall bis Bestattung auf der Seite ch.ch – eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
So melden Sie uns den Tod einer bei der KPT versicherten Person
- Sie benötigen vom Zivilstandsamt am Wohnort der verstorbenen Person eine Todesbescheinigung oder ein ärztliches Attest.
- Bitte informieren Sie uns schriftlich über den Todesfall und geben Sie dabei die Policen-Nummer an. Senden Sie das Schreiben zusammen mit einer Kopie der Todesbescheinigung an folgende Adresse:
KPT
Postfach
CH-3001 Bern - Zu viel bezahlte Prämien erstatten wir zurück. Um den Erben den Betrag zurückzuerstatten, benötigen wir so rasch wie möglich eine Erbbescheinigung. Senden Sie uns die Kopie bitte ebenfalls per Post zu.
Bitte beachten Sie: Hatte die verstorbene Person bei der KPT eine Unfallversicherung für Tod und Invalidität oder eine Versicherung für Tod und Invalidität infolge Krankheit und/oder Unfall abgeschlossen, müssen Sie uns über den Todesfall innert 48 Stunden per E-Mail, Telefon oder per Brief informieren.
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Fragen und Antworten
- Wenn ich die Grundversicherung kündige: Bis wann muss ich eine neue Grundversicherung abgeschlossen haben?
Bis spätestens 31. Dezember oder bei Kündigung per Mitte Jahr bis 30. Juni. Da jedoch der bisherige Versicherer vom neuen Versicherer spätestens bis am 31. Dezember eine Nachversichererbestätigung erhalten muss, empfiehlt es sich, bis spätestens Anfang Dezember respektive Anfang Juni den Antrag der neuen Versicherung einzusenden. Trifft nämlich die Nachversichererbestätigung zu spät ein, läuft der alte Versicherungsvertrag weiter und der Wechsel kommt erst auf den Monatsbeginn nach Eintreffen der Nachversichererbestätigung zustande: Sie haben beispielsweise auf den 31. Dezember die Grundversicherung gekündigt. Der bisherige Versicherer erhält vom neuen Versicherer die Nachversichererbestätigung am 15. Januar, so endet Ihre alte Grundversicherung am 31. Januar.
So oder so ist ein Wechsel aber nur möglich, wenn Sie beim bisherigen Versicherer alle offenen Rechnungen bis Versicherungsende bezahlt haben.
- Wie wechsle ich die Grundversicherung?
Sie können jeweils bis 31. Dezember eine neue Grundversicherung abschliessen. Sie läuft ab 1. Januar des Folgejahres. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die bisherige Grundversicherung fristgerecht gekündigt haben.
Grundsätzlich ist eine Kündigung der Grundversicherung mit einem unterschriebenen Kündigungsschreiben per Post, E-Mail oder per Fax möglich. Bei der KPT ist auch eine Kündigung via Kundenportal KPTnet möglich.
Bitte beachten Sie: Nicht der Poststempel der Kündigung ist massgebend, sondern das Datum, an dem der Versicherer die Kündigung erhält. Die Kündigungsfrist ist eingehalten, wenn die Kündigung am letzten Arbeitstag der gesetzlichen Frist beim Versicherer zur üblichen Geschäftszeit eingegangen ist. Eine ins Postfach gelegte eingeschriebene Sendung gilt erst dann als zugestellt, wenn sie auf der Post abgeholt wird. Da Verzögerungen nicht ausgeschlossen sind, empfehlen wir, die schriftliche Kündigung bis spätestens Mitte November eingeschrieben per Post zu senden.
Sonderfall: Wechsel der Grundversicherung per Ende Juni
Sie können die Grundversicherung auch auf den 30. Juni kündigen. Allerdings nur, wenn Sie im Standardmodell der Grundversicherung mit freier Arztwahl versichert sind und die gesetzliche Franchise – 300 Franken für Erwachsene, 0 Franken für Kinder – gewählt haben. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Der bisherige Versicherer muss Ihre Kündigung also bis spätestens am letzten Arbeitstag im März erhalten.
Wenn Sie eine höhere Franchise oder ein alternatives Grundversicherungsmodell gewählt haben, können Sie Ihre Versicherung nur auf Ende Jahr kündigen.
- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Krankenkassenwechsel in der Grundversicherung auf den gewünschten Termin zustande kommt?
- Ihre Kündigung muss fristgerecht beim bisherigen Versicherer eintreffen. Darum empfehlen wir, die Kündigung eingeschrieben per Post zu senden.
- Alle offenen Rechnungen beim bisherigen Versicherer müssen per Versicherungsende bezahlt sein.
- Sie müssen eine neue Grundversicherung abgeschlossen haben und die Bestätigung des neuen Versicherers muss vor Versicherungsende beim bisherigen Versicherer eintreffen.
Bitte beachten Sie: Bei Abschluss einer Zusatzversicherung müssen Sie in der Regel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Kündigen Sie die Zusatzversicherung bei Ihrem bisherigen Versicherer darum erst, wenn Sie vom neuen Versicherer die schriftliche Bestätigung haben, dass er Sie vorbehaltlos in die neue Zusatzversicherung aufnehmen kann. Wenn Sie zu früh kündigen, können Sie im schlimmsten Fall keine Zusatzversicherung mehr abschliessen.
- Wann müssen alle offenen Rechnungen bezahlt sein, damit ich die Grundversicherung kündigen kann?
Alle Rechnungen im Zusammenhang mit Ihrer Grundversicherung müssen zum Versicherungsende bezahlt sein – also bis am 31. Dezember oder bei einer Kündigung per Mitte Jahr bis am 30. Juni. Sind noch Rechnungen offen, ist die Kündigung gemäss Krankenversicherungsgesetz ungültig. Sie können die Versicherung dann erst auf den nächstmöglichen Termin erneut kündigen, also ein halbes oder ein ganzes Jahr später.
- Wann kann ich Zusatzversicherungen kündigen, wenn ich bei meiner Krankenkasse eine mehrjährige Versicherung abgeschlossen habe?
Mehrjährige Versicherungen können Sie in der Regel nach Ablauf der Vertragsdauer auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Frist bestimmt Ihr Versicherer. Oft beträgt sie drei Monate.
Bei angekündigten Prämienerhöhungen können Sie Zusatzversicherungen mit mehrjähriger Laufzeit in der Regel auch vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen – je nach Anbieter innert einem Monat oder per Ende des laufenden Jahres.
- Kann meine Krankenkasse meine Zusatzversicherungen auflösen, wenn ich die Grundversicherung bei ihr kündige?
Nein. Ihr Versicherer darf das nicht. Sie können die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenkassen haben. Jede Krankenkasse ist zudem verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen.
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KPT für Sie persönlich – so oder so
Bei der KPT steht Ihnen Ihre persönliche Ansprechperson stets zur Seite. Sie können zudem mit Ihrem persönlichen Zugang im Online-Kundenportal KPTnet Ihre Versicherungsangelegenheiten jederzeit selber verwalten. Erfahren Sie mehr auf der Seite Kundenportal KPTnet.
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