
Krankenkassen-Wissen | 5.8.2026
Krankenkasse wechseln: Fristen und Vorgehen
Sie können Ihre Grundversicherung bis zum 30. November kündigen und per 1. Januar wechseln. Wichtig: Am 31. Dezember dürfen Sie keine offenen Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse haben. Für Zusatzversicherungen gelten andere Fristen. Hier erfahren Sie, wie der Krankenkassen-Wechsel funktioniert und wie Sie dabei sparen können.
Grundversicherung wechseln: Fristen
Die Kündigungsfrist bei der Grundversicherung beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, muss die Kündigung am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eintreffen. Sie können per 1. Januar zu einer neuen Krankenkasse wechseln.
Alle Krankenkassen müssen Sie in der Grundversicherung aufnehmen. Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand spielen keine Rolle.
Tipp: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben. So haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung angekommen ist.
Entscheidend ist das Datum, an dem Ihre Krankenkasse die Kündigung erhält – nicht der Poststempel.
Krankenkasse unter dem Jahr wechseln
Wenn Sie die Standard-Grundversicherung mit der tiefsten Franchise von 300 Franken haben, können Sie diese auch per 30. Juni schriftlich kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im März während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Prämienerhöhung unter dem Jahr
In seltenen Fällen erhöht eine Krankenkasse die Prämie unter dem Jahr. Dann können Sie Ihre Grundversicherung auch unter dem Jahr wechseln, weil Sie ein Sonderkündigungsrecht erhalten.
Ihre Krankenkasse informiert Sie spätestens zwei Monate vor der Erhöhung. Danach haben Sie einen Monat Zeit für die Kündigung.
Kann ich bei Krankheit die Krankenkasse wechseln?
Ja. Auch kranke Personen können die Grundversicherung wechseln. Die Grundversicherung muss jeden aufnehmen. Wichtig: Halten Sie die Fristen ein.
Kann ich bei Schwangerschaft die Krankenkasse wechseln?
Ja, auch wenn Sie schwanger sind, können Sie die Grundversicherung wechseln.
Krankenkassen-Wechsel bei Schulden
Beraten werden

Unser Team steht Ihnen von Montag–Donnerstag von 08:00–12:00 Uhr und von 13:30–17:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00–12:00 Uhr und von 13:30–16:00 Uhr zur Verfügung. Auf Wunsch beraten wir Sie auch zu einem vorvereinbarten Termin - beispielsweise über Mittag.
Zusatzversicherung wechseln - Fristen
Ihre Kündigung der Zusatzversicherung muss spätestens am 30. September während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Fällt der 30. September auf ein Wochenende, muss die Kündigung am letzten Arbeitstag im September bei der Krankenkasse eintreffen. Dann können Sie Ihre Zusatzversicherung per 31. Dezember kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Eine Kündigung ist erstmals möglich nach einer Versicherungsdauer von einem Jahr.
Erhöht Ihre Krankenkasse die Prämie der Zusatzversicherung, können andere Fristen gelten. In diesem Fall ist eine Kündigung in der Regel bis zum 30. November möglich.
Möchten Sie sicher sein, dass Ihre Kündigung eingetroffen ist, schicken Sie diese per Einschreiben.
Aufnahme sichern, dann kündigen
Wichtig: Kündigen Sie Ihre bisherige Zusatzversicherung erst, wenn Sie von der neuen Krankenkasse eine Aufnahmebestätigung erhalten haben. Kündigen Sie zu früh, kann eine Versicherungslücke entstehen. Für eine Zusatzversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Im Gegensatz zur Grundversicherung kann die Krankenkasse Ihren Antrag für eine Zusatzversicherung auch ablehnen.
Die Zusatzversicherung können Sie unabhängig von der Grundversicherung kündigen und wechseln. Die Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht bei derselben Krankenkasse sein.
Der 4-Schritte-Plan für den Kassenwechsel
Grundversicherung kündigen
- Holen Sie bei verschiedenen Krankenkassen Offerten für eine neue Grundversicherung ein.
- Haben Sie sich für eine Krankenkasse entschieden? Dann füllen Sie den Antrag aus und schliessen Sie die neue Grundversicherung ab. Die neue Krankenkasse schickt Ihrer bisherigen Krankenkasse eine Aufnahmebestätigung.
- Kündigen Sie Ihre bisherige Grundversicherung bis Ende November. Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
- Ihre bisherige Krankenkasse schickt Ihnen eine Kündigungsbestätigung.
Wichtig: Sie können Ihre Grundversicherung auch zuerst kündigen und danach eine neue abschliessen. Ab dem 1. Januar müssen Sie bei der neuen Krankenkasse versichert sein. Sonst ist die Kündigung nicht gültig.
Zusatzversicherung kündigen
- Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Kündigungsfristen Ihrer Zusatzversicherung.
- Eine Kündigung ist frühestens nach einer Vertragsdauer von einem Jahr per 31. Dezember möglich. Sie muss bis zum 30. September bei der Krankenkasse eintreffen (letzter Arbeitstag).
- Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie eine schriftliche, vorbehaltlose Aufnahmebestätigung für die Zusatzversicherung Ihrer neuen Krankenkasse erhalten haben.
Wie kann ich meine Krankenkasse kündigen?
Sie müssen die Krankenkasse schriftlich kündigen. Eine E-Mail reicht oft nicht. Schicken Sie Ihre Kündigung am besten per Brief. Möchten Sie sicher sein, dass die Kündigung eingetroffen ist, schicken Sie den Brief per Einschreiben.
Ob eine Kündigung auch per E-Mail oder über das Online-Portal möglich ist, fragen Sie am besten frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse nach.
Erst beraten lassen statt gleich kündigen
Ob Sie Prämien sparen, ein passenderes Versicherungsmodell finden oder einen Service nutzen möchten: Eine seriöse Beratung hilft Ihnen, in Ruhe zu entscheiden. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater unterstützen Sie gerne.
Sparen ohne Anbieter-Wechsel: Modell und Franchise anpassen
Grundversicherungsmodell wechseln
Wechseln Sie in ein alternatives Grundversicherungsmodell. Dadurch profitieren Sie von einem Rabatt bei der Krankenkassenprämie.
Ihr Grundversicherungsmodell können Sie per 1. Januar wechseln. Ihre Mitteilung muss bis zum 30. November, respektive bis zum letzten Arbeitstag im November, während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Ausnahme: Vom Standard-Modell mit freier Arztwahl können Sie jeweils auf den ersten Tag des Folgemonats in ein anderes Grundversicherungsmodell wechseln.
Franchise wechseln
Sie können Ihre Franchise jedes Jahr per 1. Januar wechseln.
Franchise senken: Ihre Mitteilung muss bis zum letzten Arbeitstag im November während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Franchise erhöhen: Ihre Mitteilung muss bis zum letzten Arbeitstag im Dezember während den kommunizierten Öffnungszeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Welche Franchise lohnt sich?
Wenn Sie Gesundheitskosten von mehr als 1’700 Franken pro Jahr erwarten, lohnt sich meist die tiefste Franchise von 300 Franken. Brauchen Sie nur selten medizinische Leistungen, kann sich eine höhere Franchise lohnen. Dann zahlen Sie mehr Gesundheitskosten selbst, dafür ist Ihre Prämie günstiger.
Prämienverbilligung beantragen
Prüfen Sie, ob Sie Anrecht auf eine Prämienverbilligung haben, und stellen Sie einen Antrag bei der entsprechenden Anlaufstelle Ihres Wohnkantons.
FAQ – Krankenkasse wechseln
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