Krankenkasse-Steuerbescheinigung
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Ihre Steuerbescheinigung finden Sie im Kundenportal. Wählen Sie in der Navigation den Menüpunkt Dokumentenübersicht an. Mit der Suchfunktion finden Sie alle Steuerbescheinigungen.
Formular Steuerbescheinigung bestellen
Sind mehrere Familienmitglieder bei uns versichert? Bestellen Sie die Steuerbescheinigung bitte nur für eine Person. Wir schicken Ihnen anschliessend die Steuerbescheinigung für alle Personen.
Die Steuerbescheinigung kurz erklärt
Ihre Steuerbescheinigung fasst Prämien, Leistungen und Ihre Kostenbeteiligung zusammen. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Angaben:
1 Prämien
Das sind die von Ihnen bezahlten Prämien (nach allen Rabatten und Vergünstigungen).
2 Franchise
Die , die Sie tatsächlich bezahlt haben. Der Betrag kann höher sein als Ihre vereinbarte . Der Grund dafür ist, dass wir die Ausgaben nach dem Datum unserer Abrechnung und nicht nach dem Rechnungsdatum des Leistungserbringers erfassen.
Beispiel: Sie waren im Dezember 2024 bei Ihrer Ärztin. Die Rechnung kommt aber erst im Januar 2025 bei der Versicherung an. Dann zählt diese Ausgabe ins Jahr 2025 und nicht ins Jahr 2024.
3 Selbstbehalt
Der kann über den gesetzlichen CHF 700.– liegen. Der Grund dafür ist, dass wir die Ausgaben nach dem Datum unserer Abrechnung und nicht nach dem Rechnungsdatum des Leistungserbringers erfassen.
4 Spitalbeitrag
Falls Sie im Spital waren, führen wir hier den auf. Falls nicht, stehen hier CHF 0.–.
5 Nicht versicherte Leistungen
Das sind die Kosten, die Ihre Zusatzversicherung nicht oder nur zum Teil übernimmt. Diese Ausgaben bezahlen Sie selbst.
Beispiel: Sie haben eine halbprivate Spital-Zusatzversicherung und entscheiden sich bei einem Spitalaufenthalt für die private Abteilung. Die Mehrkosten, die dabei entstehen, sind nicht versicherte Leistungen und unter diesem Punkt aufgeführt.
6 Nicht pflichtige Leistungen
Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bezahlen diese Leistungen nicht. Sie müssen sie selbst bezahlen.
Beispiel: Die Kosten für eine Schönheitsoperation ohne medizinische Notwendigkeit werden von der Grundversicherung nicht bezahlt, es handelt sich um eine nicht pflichtige Leistung.
Wichtig: Haben Sie Medikamente selbst bezahlt? Oder haben Sie Rechnungen bei einer anderen Versicherung eingereicht? Diese Beträge stehen nicht auf der Steuerbescheinigung.