
3 Leistungsklassen
Zahn-Zusatzversicherungen
Prämien berechnen
Die monatliche Prämie ist abhängig von Alter, Wohnort und Geschlecht. Berechnen Sie Ihre Prämie für 2026 und schliessen Sie die Versicherung im nächsten Schritt online ab.
Zahn-Zusatzversicherung kurz erklärt
Die Grundversicherung zahlt nur bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen der Zähne, der Mundhöhle, des Kiefers und der Kiefergelenke oder wenn die Behandlung wegen einer schweren Allgemeinerkrankung nötig ist. Wenn Sie nur grundversichert sind, zahlen Sie Ihre Zahnbehandlungen in der Regel selbst. Darum lohnt sich eine Zahn-Versicherung. Sie bezahlt die folgenden Leistungen:.
Kieferorthopädie (Zahnspange)
Zahnoperationen
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlungen für Kinder und Jugendliche
Brücken und Kronen
Zahnimplantate (künstliche Zähne)
Entfernen der Weisheitszähne
Zahnreinigung
Für Kinder und Jugendliche empfehlen wir die Leistungsklasse 4. Sie bezahlt 75% der Kosten für Zahnspangen bis zum 20. Altersjahr ohne betragliche Limite. Kinder müssen bis zum 5. Geburtstag für die Versicherung keine Gesundheitsfragen beantworten.
Vergleichen und abschliessen
Zahn-Zusatzversicherung
Leistungsklasse 1Diese Leistungsklasse bezahlt Ihnen 50% der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnspangen und Zahnreinigungen – bis zu CHF 500.– pro Jahr.
Sie brauchen keine Gesundheitsprüfung.
Zahn-Zusatzversicherung
Leistungsklasse 3Diese Leistungsklasse bezahlt Ihnen 75% der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnspangen und Zahnreinigungen – bis zu CHF 1'500.– pro Jahr.
Kinder unter 5 Jahren brauchen keine Gesundheitsprüfung.
Zahn-Zusatzversicherung
Leistungsklasse 4Diese Leistungsklasse bezahlt Ihnen 75% der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnspangen und Zahnreinigungen – bis zu CHF 2'000.– pro Jahr. Ihr Plus: 75% Kostenübernahme für Zahnspangen bis zum 20. Geburtstag, ohne betragliche Limite.
Kinder unter 5 Jahren brauchen keine Gesundheitsprüfung.
Nützliche Dokumente
Häufige Fragen
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Unser Team steht Ihnen von Montag–Donnerstag von 08:00–12:00 Uhr und von 13:30–17:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00–12:00 Uhr und von 13:30–16:00 Uhr zur Verfügung. Auf Wunsch beraten wir Sie auch zu einem vorvereinbarten Termin - beispielsweise über Mittag.
Zahnleistungen
Diese Übersicht stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen (insb. KVG/VVG) und die gültigen KPT-Versicherungsbedingungen. Für die Bemessung Ihres Leistungsanspruches sind ausschliesslich die gesetzlichen Grundlagen und die KPT-Versicherungsbedingungen massgebend.
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