Die Leistungen
Mit der Grundversicherung EU/EFTA werden die Leistungen nach dem Gesetz des Wohnlandes oder in der Schweiz nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) vergütet.
Ihre Vorteile
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Wahlfreiheit
Sie können sich sowohl in Ihrem Wohnland als auch in der Schweiz behandeln lassen.
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Spezialbetreuung
Sie werden von unserem Team «International» betreut, das Ihnen bei Fragen fachkundig zur Seite steht.
Gut zu wissen
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Für wen ist die Versicherung?
Die Grundversicherung EU/EFTA ist die richtige Versicherung für Sie, wenn Sie in einem EU- oder EFTA-Land wohnen und Ihr Einkommen oder eine Rente aus der Schweiz beziehen. Gemäss den bilateralen Abkommen mit der EU sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Rentnerinnen und Rentner sowie deren Familienangehörige in der Schweiz versicherungspflichtig.
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Befreiung von der Versicherungspflicht
Je nach Wohnort können Sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen und statt der Grundversicherung EU/EFTA eine Versicherung in ihrem Wohnsitzland abschliessen. Sie müssen das Gesuch aber in den ersten drei Monaten nach dem Auswandern respektive nach Beginn der Grenzgängertätigkeit stellen.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Sie können sich an Ihrem Wohnort versichern, wenn sie in einem Nachbarland der Schweiz wohnen. Ihr Gesuch richten Sie an die zuständige Behörde in Ihrem Arbeitskanton.
Rentnerinnen und Rentner
Sie können sich an Ihrem Wohnort versichern, wenn sie in einem Nachbarland der Schweiz, in Spanien oder in Portugal wohnen. Ihr Gesuch richten Sie an die Gemeinsame Einrichtung KVG.
Familienangehörige
Nicht erwerbstätige Familienangehörige von Grenzgängerinnen, Grenzgängern, Rentnerinnen und Rentnern versichern sich gleich wie das Familienmitglied, das ein Einkommen oder eine Rente aus der Schweiz bezieht.