So gehen Sie vor
- Füllen Sie das Formular «Krankheits- und Unfallmeldung bei Aufenthalt im Ausland» aus.
- Übermitteln Sie uns das ausgefüllte Formular mit den dazugehörenden Rechnungen via Kundenportal KPTnet, KPT App, per Post oder per E-Mail an Ihren Kundenberater / Ihre Kundenberaterin.
Via Kundenportal KPTnet
Nutzen Sie bereits unser Kundenportal KPTnet? Dann reichen Sie das Formular «Krankheits- und Unfallmeldung bei Aufenthalt im Ausland» zusammen mit Ihren Auslandrechnungen direkt online ein:
- Loggen Sie sich im Kundenportal KPTnet ein.
- Klicken Sie links in der Navigation auf den Menüpunkt «Dokumente einreichen».
- Wählen Sie das Formular und die zugehörigen Rechnungen aus und klicken Sie auf «hochladen».
Via KPT App
Ganz einfach geht es mit unserer KPT App:
- Loggen Sie sich in der KPT-App ein.
- Klicken Sie links in der Navigation auf den Menüpunkt «Dokumente einreichen».
- Laden Sie die Krankheitserklärung sowie die dazu gehörenden Rechnungen hoch.
Per Post
Senden Sie uns das Formular «Krankheits- und Unfallmeldung bei Aufenthalt im Ausland» sowie die dazugehörenden Rechnungen mit den Angaben zu Ihrer Versicherten-Nummer an:
KPT
Postfach
CH-3001 Bern
Gut zu wissen
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Vergütung nur in Notfällen
Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz werden grundsätzlich Leistungen im Ausland nur in Notfällen vergütet. Wenn sich jemand aus medizinischen Gründen ins Ausland begeben will, muss er zuvor ein begründetes Gesuch an die KPT stellen.
Bei Notfällen im Ausland wird maximal der doppelte in der Schweiz geltende Tarif aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. Haben Sie auch Zusatzversicherungen abgeschlossen, ist allenfalls eine Beteiligung auch durch diese gedeckt.
Mehr zum Versicherungsschutz im Ausland erfahren Sie auf unserer Seite «Im Ausland»