
Krankenversicherung EU/EFTA
Krankenversicherung EU/EFTA
Sie wohnen in einem EU-oder EFTA-Land? Und Sie erhalten Lohn oder Rente aus der Schweiz? Dann müssen Sie eine Krankenversicherung EU/EFTA abschliessen.
Das bezahlt die Krankenversicherung EU/EFTA
Sie entscheiden, wo Sie sich behandeln lassen. Die Versicherung bezahlt die Leistungen, die das Gesetz in Ihrem Land vorschreibt. Behandlungen in der Schweiz bezahlt die . Im Krankenversicherungsgesetz KVG und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV steht, was die Grundversicherung bezahlt.
Die Leistungen der Grundversicherung in der Schweiz
Diese Erklärungen stützen sich auf die gesetzlichen Grundlagen nach (Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Sie legen verbindlich fest, was die Grundversicherung bezahlt.
Krank – was tun?
Wenn Sie krank werden und sich mit der Krankenversicherung EU/EFTA in der Schweiz behandeln lassen, tun Sie immer Folgendes:
1. Symptome prüfen:
Gehen Sie zu einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl in der Schweiz.
2. Behandlungsschritte wählen:
Wählen Sie je nach Situation die passenden Behandlungsschritte:
- Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
- Suchen Sie eine Spezialistin oder einen Spezialisten in der Schweiz auf.
- Gehen Sie in die Notfall-Abteilung eines Spitals in der Schweiz. Sie können sich nur in Notfällen selbst ins Spital einweisen. Sonst brauchen Sie eine Überweisung von einer Ärztin oder einem Arzt.
3. Medikamente bestellen:
Medikamente kaufen Sie in jeder Apotheke in der Schweiz.
4. Behandlungsplan überprüfen:
Besprechen Sie Ihren Behandlungsplan mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer anderen medizinischen Fachperson.
Bei einer Behandlung ausserhalb der Schweiz gelten die Regeln des jeweiligen Landes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den dort gültigen Versicherungsschutz.
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