Die Leistungen
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Kostenübernahme im Inland
Die Privatpatientenversicherung deckt im Inland folgende Kosten:
- 90% der Behandlungskosten sowie
- vom Arzt verordnete medizinische Heilmassnahmen und
- vom Arzt verordnete therapeutische Heilmassnahmen
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Kostenübernahme im Ausland
Die Privatpatientenversicherung deckt im Ausland 90% der Kosten, die nicht durch Ihre Grundversicherung bezahlt werden.
Versicherungsdeckung für Nichtvertragsärzte
Sichern Sie sich ein Plus an Freiheit bei der Arztwahl.
Gut zu wissen
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Behandlungen durch Nichtvertragsärzte
Üblicherweise haben Ärzte in der Schweiz automatisch einen Vertrag mit Krankenversicherern und sind somit verpflichtet, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegten Tarife einzuhalten. Ärzte, die sich nicht an diese Tarifvorgaben halten möchten, treten in den Ausstand. Die Leistungen von diesen so genannten Nichtvertragsärzten werden nicht durch die Grundversicherung gedeckt.
Patienten, die sich von Nichtvertragsärzten behandeln lassen, müssen die Behandlungskosten vollumfänglich selber tragen oder sich durch entsprechende Zusatzversicherungen – wie die Privatpatientenversicherung – absichern.
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Beim Versicherungsabschluss zu beachten
Das Höchsteintrittsalter beträgt 70 Jahre. Vor dem Abschluss dieser Versicherung müssen Sie eine Gesundheitsprüfung ausfüllen.