Vorteile für Best Ager bei der KPT
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Punktgenaue Beratung
Mit Ihrer Lebenserfahrung wissen Sie, was Sie wollen. Ihre persönliche Ansprechperson wird Ihnen helfen, das passende Versicherungsprodukt zu erhalten.
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Medizinischer Rat rund um die Uhr
Unser Partner Medi24 steht Ihnen während 24 Stunden an 365 Tagen zur Verfügung; egal, welches Versicherungsprodukt Sie abgeschlossen haben.
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Treuerabatt
6,7% Treuerabatt auf die ambulante Zusatzversicherung Pulse und auf die Spitalkostenversicherung bei einer Versicherungsdauer von 3 Jahren.
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Einfache Administration
Einfache Administration Ihrer Versicherungsangelegenheiten über das Kundenportal KPTnet und die KPTnet-App; wenn Sie KPTnet nutzen, profitieren Sie zudem von 5% Online-Rabatt auf Ihre Zusatzversicherungen.
Prämie berechnen
Möchten Sie wissen, was die Versicherung kostet? Mit unserem Prämienrechner führen wir Sie zielsicher zu einer auf Sie abgestimmten Versicherungslösung. Viele Produkte können Sie gleich online abschliessen.
Gut zu wissen
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So sparen Sie Prämien
- Entscheiden Sie sich für ein alternatives Grundversicherungsmodell, zum Beispiel KPTwin.easy – Telemedizin und Mediversand oder KPTwin.plus – Gesundheitsnetz.
- Wählen Sie eine höhere Jahresfranchise.
- Bezahlen Sie die Prämie für ein halbes oder ganzes Jahr im Voraus und wir gewähren Ihnen ein Skonto.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite Sparmöglichkeiten.
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Bei der Pensionierung zu beachten
Da Sie als Rentner nicht mehr über den Arbeitgeber versichert sind, müssen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung einschliessen. Nach dem Datum Ihrer Pensionierung sind Sie nur noch 31 Tage über die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers versichert.
Wäre vielleicht die Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen etwas für Sie? Diese Versicherung können Sie ohne Gesundheitsprüfung abschliessen.
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Eine Vollmacht ausstellen
Sorgen Sie vor und bevollmächtigen Sie frühzeitig eine Vertrauensperson. Diese Person darf dann Ihre Versicherungsangelegenheiten in Ihrem Namen regeln. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie auf der Seite Vollmacht erteilen.