Ob als Auswanderin oder im Einsatz für Ihren Arbeitgeber – wenn Sie ins Ausland ziehen, ändern sich auch die Anforderungen an Ihre Krankenversicherung.

Die Grundversicherung

Bei beruflichen Entsendungen ins Ausland bleiben Sie in der Schweiz versicherungspflichtig, sofern Ihr Arbeitgeber seinen Hauptsitz in der Schweiz hat. 

Im Ausland nach Schweizer Standards versichert

Planen Sie, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen und unterstehen nicht mehr dem Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz? Dann haben wir eine ideale Lösung für Sie. Die internationale Krankenversicherung bietet Ihnen eine Basisdeckung ähnlich der Schweizer Grundversicherung. Dabei entscheiden Sie, ob Sie sich in Ihrem Wohnland oder in der Schweiz behandeln lassen.

Weltweit top versorgt im Spital

Als Ergänzung zur internationalen Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen die Spitalkostenversicherung Privat Welt. Damit gönnen Sie sich weltweit eine gute Versorgung in der privaten Spitalabteilung.

Hinweis: Die Online-Prämienberechnung ist nur mit einer gültigen Wohnadresse in der Schweiz möglich.

 

Grenzgängerinnen, Grenzgänger und Rentenbeziehende

Die obligatorische Krankenversicherung EU/EFTA existiert für Personen mit Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Land, die in der Schweiz ein Gehalt oder eine Rente beziehen. Die Versicherung übernimmt die Kosten der im Behandlungsland der im Behandlungsland vorgesehenen Heilmassnahmen. 

Grundversicherung EU/EFTA

Alle Informationen im Überblick.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Fragen zur Krankenversicherung beantwortet Ihnen das Team International gerne über die Nummer +41 58 310 93 99 oder per Mail über die Adresse international@kpt.ch.

Längerer Auslandaufenthalt

Dauert Ihr Auslandaufenthalt länger als 8 Wochen, empfehlen wir Ihnen, online die Reise- und Ferienversicherung abzuschliessen.

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