Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung bei einer Schwangerschaft?

Wir erklären, welche spezifischen Leistungen die Grundversicherung rund um Schwangerschaft und Geburt abdeckt und worauf Sie bei Franchise und Selbstbehalt achten sollten.

Besondere Leistungen bei Mutterschaft

Mutterschaft umfasst laut Gesetz die Schwangerschaft, die Geburt und die Erholungszeit danach. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei Mutterschaft die gleichen Leistungen wie bei Krankheit: ärztliche Behandlung, Medikamente und Spitalaufenthalt. Zusätzlich übernimmt die Grundversicherung bei Mutterschaft folgende sogenannten besonderen Leistungen

Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen: 

  • 7 Kontrolluntersuchungen vor der Geburt durch einen Arzt oder eine Hebamme
  • 2 Ultraschalluntersuchungen
  • 1 Kontrolluntersuchung zwischen der 6. und der 8. Woche nach der Geburt
  • Ersttrimester-Test (ETT) zur pränatalen Abklärung des Risikos der Trisomien 21, 18 und 13

Geburtsvorbereitungskurse: 

  • 150 Franken für Geburtsvorbereitungskurse, die von Hebammen einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden
  • oder für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme über die Geburt, die Planung und die Organisation des Wochenbetts zu Hause

Geburt im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause:

  • Volle Kostenübernahme für die Geburt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton oder in einem Geburtshaus, das auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist.
  • Die Geburtshilfe durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Hebamme wird ebenfalls übernommen.

Stillberatung:

  • 3 Stillberatungen bei einer Hebamme oder einer speziell ausgebildeten Pflegefachperson

Leistungen der Hebammen nach der Geburt: 

  • 10 Hausbesuche durch die Hebamme in den 56 Tagen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt sind es 16 Hausbesuche.
  • Zusätzlich 5 Zweitbesuche am selben Tag in den 10 Tagen nach der Geburt.

Infos rund um die Versicherung während einer Schwangerschaft

  • Besondere Leistungen bei Mutterschaft
  • Franchise und Selbstbehalt 
  • Geburt im Spital oder Geburtshaus
  • Baby vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden

Franchise und Kostenbeteiligung in der Grundversicherung bei einer Schwangerschaft

1. bis und mit 12. Schwangerschaftswoche

  • Die besonderen Leistungen bei Mutterschaft werden ab der ersten Schwangerschaftskontrolle ohne Kostenbeteiligung, also ohne Franchise und Selbstbehalt, von der Grundversicherung übernommen. 

13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt

  • Die besonderen Leistungen bei Mutterschaft werden ohne Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.
  • Zusätzlich übernimmt die Grundversicherung auch die Kosten für allgemeine Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Mutterschaft stehen (z. B. Grippe) – ebenfalls ohne Kostenbeteiligung.
  • Impfungen gelten als Präventionsmassnahmen und nicht als besondere Leistungen bei Mutterschaft oder Krankheit. Franchise und Selbsthalt müssen bezahlt werden.

Kosten für zusätzliche Untersuchungen bei einer Risikoschwangerschaft

Bei einer Risikoschwangerschaft oder bei Schwangeren ab 35 Jahren übernimmt die Grundversicherung folgende zusätzliche Untersuchungen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus werden diese Leistungen nur aus der Zusatzversicherung bezahlt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Kundencenter-Team der KPT.

  • Zusätzliche Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen je nach Bedarf und medizinischem Ermessen der Gynäkologin oder des Gynäkologen
  • Nicht invasiver pränataler Test (NIPT) bei erhöhtem Risiko einer Trisomie 21, 18 oder 13
  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese), Plazentapunktion (Chorionbiopsie) oder Nabelschnurpunktion (Cordozentese) nur bei hochgradigem Verdacht einer Trisomie 21, 18 oder 13, hohem Risiko einer genetisch bedingten Erkrankung, Gefährdung des Fötus durch eine Schwangerschaftskomplikation, Erkrankung der Mutter oder nicht genetisch bedingte Erkrankung oder Entwicklungsstörung des Fötus
  • 1 Kontrolle nach einer Fehlgeburt oder einem medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch ab der 13. bis zur vollendeten 23. Schwangerschaftswoche

Prämie berechnen – optimal versichert in der Schwangerschaft

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei Mutterschaft zusätzlich sogenannte besondere Leistungen. Ihr Wohnort, die gewählte Jahresfranchise und das Versicherungsmodell beeinflussen die Prämie. Vergleichen Sie jetzt Franchise und Modelle.

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Nutzen Sie unseren Prämienrechner und vergleichen Sie die Modelle der Grundversicherung und die verschiedenen Jahresfranchisen. Sie können die Grundversicherung direkt online abschliessen.

Welche Leistungen übernehmen die Zusatzversicherungen bei einer Schwangerschaft?

Zusatzversicherungen decken je nach Krankenkasse unterschiedliche Kosten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ab. Ein Vergleich lohnt sich, wenn man über die Grundversicherung hinaus Leistungen in Anspruch nehmen möchte.

Es ist ratsam, eine Zusatzversicherung frühzeitig abzuschliessen, da die Leistungen gerade für Mutterschaft oft erst nach einer Wartezeit, der Karenzfrist, nach Abschluss der Versicherung gezahlt werden. Die Karenzfrist kann annähernd ein Jahr betragen. 

Folgende Zusatzversicherungen der KPT zahlen Beiträge an Leistungen bei einer Schwangerschaft.

Ambulante Zusatzversicherung – Pulse

  • Pulse Top: 75% der Kosten bis 300 Franken für zusätzliche Kontrollen (vor- und nachgeburtlich), Geburtsvorbereitung und Stillberatung
  • Pulse Premium: 75% der Kosten bis 450 Franken für zusätzliche Kontrollen (vor- und nachgeburtlich), Geburtsvorbereitung und Stillberatung
  • Unabhängig von einer Schwangerschaft: gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen

Spitalzusatzversicherungen

Spitalzusatzversicherungen ergänzen die Grundversicherung bei Spitalaufenthalten. Die halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung bietet Leistungen und Vorteile, die in der Grundversicherung nicht gedeckt sind: zum Beispiel ein Zweibettzimmer oder eine freie Arztwahl bei der Geburt. 

Halbprivate Spitalzusatzversicherung

  • Zweibettzimmer in der halbprivaten Abteilung
  • freie Wahl der Ärztin oder des Arztes im Spital bei der Geburt
  • freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz (auch ausserhalb des Wohnkantons)
  • Rooming-in: 50 Franken pro Tag an die Unterbringung von Begleitpersonen

Private Spitalzusatzversicherung

  • Einbettzimmer in der privaten Abteilung
  • freie Wahl der Ärztin oder des Arztes im Spital bei der Geburt
  • freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz (auch ausserhalb des Wohnkantons)
  • Rooming-in: 50 Franken pro Tag an die Unterbringung von Begleitpersonen

Wenn Sie Ihr Kind in einem Geburtshaus zur Welt bringen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Kundencenter-Team der KPT, um eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherungen abzuklären. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur für ein Geburtshaus im Wohnkanton, das auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist. 

Flex-Spitalzusatzversicherung

Mit der Spitalzusatzversicherung Flex entscheidet man vor jedem Spitalaufenthalt, ob man in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung behandelt werden möchte.

FAQ – Krankenkasse während der Schwangerschaft