
Gut zu wissen
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Keine freie Arztwahl in der Grundversicherung
Die Grundversicherung sieht bei einem Spitalaufenthalt keine freie Arztwahl vor. Sie müssen mit der zugteilten Ärztin oder dem zugeteilten Arzt vorlieb nehmen oder kostenpflichtig eine andere behandelnde Person wählen. Mit einer Zusatzversicherung der KPT für Spitalaufenthalte decken Sie diese Leistungslücke.
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Freie Arztwahl mit Zusatzversicherungen
Mit einer Spitalkostenversicherung Halbprivat, Privat oder Privat Welt der KPT können Sie schweizweit das Spital und die dort behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt wählen. Teilweise ist die freie Arztwahl auch im Ausland möglich.
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Freie Wahl und trotzdem tiefere Prämie
Bei der KPT können Sie für halbprivat und privat eine Spitalfranchise wählen und einen Teil der Kosten selber bezahlen. Im Gegenzug profitieren Sie von einer günstigeren Prämie. Wenn Sie sich zudem bei einem Spitalaufenthalt freiwillig für die allgemeine Abteilung entscheiden, erhalten Sie sogar noch Geld zurück: 100 bis 125 Franken pro Tag bis zu einem Maximalbetrag von 1’000 bis 1’250 Franken jährlich. Mehr erfahren
Spitalkostenversicherungen mit freier Arztwahl
Halbprivat versichert
Mit der Spitalkostenversicherung Halbprivat wählen Sie Ihr Spital frei und geniessen den Komfort eines Zweibettzimmers in der halbprivaten Abteilung.
Privat versichert
Zusätzlich zur freien Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz verfügen Sie mit der Spitalkostenversicherung Privat über ein Zimmer für sich alleine.
Weltweit privat versichert
Mit der Spitalkostenversicherung Privat Welt sind Sie auch im Ausland gut versichert und geniessen überall den lokalen Standard für Privatpatienten.