Die Leistungen

  • Ausland
    Volle Deckung während 8 Wochen

    Bei akuter Erkrankung oder einem Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts übernimmt die Grundversicherung Behandlungskosten höchstens bis zum doppelten Tarif Ihres Wohnkantons. Wenn Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte vorweisen, übernimmt die Grundversicherung im EU- und EFTA-Raum Ihre Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes.

    Behandlungskosten im Ausland können sehr hoch ausfallen. Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:

    Bei der Krankenpflege-Plus-Versicherung ist die Reise- und Ferienversicherung der KPT für 8 Wochen im Jahr inbegriffen. Sie übernimmt bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts die vollen Heilungs-, Transport- und Rettungskosten. Ebenfalls inbegriffen sind zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullierungskosten- und eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland.

  • Badekuren
    CHF 20.– pro Tag für jährlich 21 Tage in anerkannten Heilbädern im angrenzenden Ausland

    Die Grundversicherung bezahlt 10 Franken pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr. Die Badekur muss in einem anerkannten Heilbad in der Schweiz stattfinden, medizinisch bedingt sein, von einem eidg. dipl. Arzt verordnet werden und unmittelbar auf eine intensive ärztliche Behandlung oder einen Spitalaufenthalt folgen. Zusätzlich sind die ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen gedeckt.

    Wir empfehlen Ihnen eine der folgenden Zusatzversicherungen um Leistungslücken zu schliessen: 

  • Brillen/Kontaktlinsen
    Die Zusatzversicherungen Krankenpflege-Comfort und Krankenpflege-Plus übernehmen jährlich Beiträge in der Höhe von CHF 200.00 an Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene und Kinder.

    Die Grundversicherung übernimmt bei krankheitsbedingten Spezialfällen Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen bis zu einem Betrag von 180 Franken pro Auge und Jahr.

    Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Altersjahr bezahlt die Grundversicherung Brillengläser und Kontaktlinsen bis 180 Franken pro Jahr – gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) Ziffer 25.

    Diese Zusatzversicherungen leisten jährliche Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen - für Erwachsene und Kinder:

    Die Karenzfrist beträgt 365 Tage. Der Beitrag wird also frühestens ein Jahr nach Versicherungsabschluss geleistet.

  • Gesundheitsrechtsschutz
    Juristische Unterstützung und Kostenbeteiligung bei einem Rechtsstreit

    Versichert sind vertragliche Streitigkeiten mit Medizinalpersonen – zum Beispiel eine Klage gegen ein Spital nach einer verpfuschten Operation. Die Leistungen werden auch für Haftpflicht- und versicherungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung erbracht.

  • Hilfsmittel
    CHF 200.– pro Kalenderjahr je pro Hilfsmittelart

    Die Grundversicherung leistet einen Beitrag an Hilfsmittel, die auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stehen. Die Hilfsmittel müssen durch einen eidg. dipl. Arzt verordnet sein.

    Die Krankenpflege-Versicherungen bezahlen pro Hilfsmittelart - also zum Beispiel Krankenmobiliar, Schuheinlagen oder Hörapparate - einen Beitrag von 200 Franken pro Jahr.

  • Impfungen
    90% der Kosten

    Bis zum Alter von 16 Jahren sind Kinderimpfungen in der Grundversicherung voll gedeckt. Danach übernehmen die Krankenpflege-Versicherungen 90% der Kosten für Schutzimpfungen.

  • Medikamente
    90% der Kosten

    Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) übernimmt die Grundversicherung Kosten für Medikamente, die auf der Arzneimittel- und Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stehen. Die Medikamente müssen von einem eidg. dipl. Arzt verordnet sein.

    Zusatzversicherungen decken die Kosten für viele weitere Medikamente. Wir empfehlen Ihnen eine der folgenden Zusatzversicherungen, um Leistungslücken zu schliessen:

    Die Krankenpflege-Versicherungen übernehmen 90% der Medikamentenkosten gemäss Liste der Zulassungsbehörde Swissmedic. 

    Ausgenommen sind Medikamente aus der Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz.

  • Mutterschaft
    CHF 150.– für Kurse zur Geburtsvorbereitung, CHF 100.– für Rückbildungskurse

    Die Kosten für Kontrolluntersuchungen und die Geburtskosten sind in der Grundversicherung gedeckt: gemäss anerkannten Tarifen in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Halten Sie sich in einem anderen Kanton auf, werden dort maximal die Kosten nach dem Tarif Ihres Wohnkantons erstattet (Art. 41 KVG). 

    Rund um die Mutterschaft entstehen in der Grundversicherung normalerweise keine Leistungslücken. Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:

    Für alle Zusatzversicherungen gilt eine Karenzfrist von 270 Tage. Das heisst, die KPT bezahlt diese Beiträge, ab 270 Tagen nach Versicherungsbeginn der Zusatzversicherung.

  • Neugeborene
    Beitrag von CHF 100.–

    Für jedes Neugeborene, für das Sie eine Krankenpflege-Versicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie einen einmaligen Beitrag von 100 Franken.

  • Psychotherapeuten/Psychologen
    CHF 1'600.– innert 5 Kalenderjahren

    Bei einer ärztlichen Verordnung für die psychotherapeutische Behandlung übernehmen die Krankenpflege-Versicherungen innerhalb von 5 Jahren 1'600 Franken der anfallenden Kosten. Der Maximalbetrag pro Sitzung liegt bei 50 Franken.

    Sie können sich bei Therapeutinnen und Therapeuten mit folgender Verbandszugehörigkeit behandeln lassen:

    • Schweizerischer Psychotherapeutenverband (SPV)
    • Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
    • Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP)
  • Rettungskosten
    CHF 2'000.– pro Jahr (Transport und Rettung)

    Bei Rettungen in der Schweiz übernimmt die Grundversicherung 50% der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Franken pro Kalenderjahr.

    Diese Zusatzversicherungen schliessen Leistungslücken zur Grundversicherung:

  • Transportkosten
    CHF 2'000.– pro Jahr (Transport und Rettung)

    Bei medizinisch notwendigen Transporten zum nächsten Arzt oder zum nächstgelegenen Spital bezahlt die Grundversicherung 50% der Kosten bis maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.

    Mit diesen Versicherungen schliessen Sie Leistungslücken zur Grundversicherung: 

  • Unterbindung/Vasektomie/Sterilität
    90% der Kosten bis CHF 300.– für Unterbindung und Vasektomie

    Bei einer Unterbindung oder Vasektomie übernimmt die Krankenpflege-Plus-Versicherung einen Teil der Kosten. Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung bezahlt zusätzlich an eine Sterilitätsbehandlung.

  • Vorsorgeuntersuchungen
    90% der Kosten

    Nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) bezahlt die Grundversicherung alle drei Jahre eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung.

    Die Krankenpflege-Versicherungen übernehmen 90% der Kosten an aller gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen in den Jahren zwischen den Pflichtleistungen. Zusätzlich bezahlen sie 90% der Kosten von allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen - sogenannten Check-ups - bis zu einem Maximalbetrag von 200 Franken pro Kalenderjahr.

Leistungen aus Zusatzversicherungen werden in Ergänzung zur Grundversicherung erbracht.

Ihre Vorteile

  1. Keine Deckungslücken

    Die Krankenpflege-Plus-Versicherung übernimmt Kosten für zahlreiche ambulante Leistungen, die in der Grundversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt sind. 

  2. Zusatzbedürfnisse versichert

    Jährlicher Beitrag an Brillengläser, Kontaktlinsen und Hilfsmittel oder Kurse rund um die Geburt. Mit dieser Versicherung decken Sie Ihre persönlichen Bedürfnisse ab.

  3. Entspannt in die Ferien

    Die Reise- und Ferienversicherung der KPT für 8 Wochen im Jahr ist inbegriffen; ebenso Assistance-Leistungen, eine Annullierungskosten- und eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland.

  4. Medikamente

    Übernahme von 90% der Kosten für viele Medikamente, die von der obligatorischen Grundversicherung nicht abgedeckt werden. 

Gut zu wissen

  

Versicherungsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der KPT und die Besonderen Bedingungen (BB) zur Krankenpflege-Plus-Versicherung sowie zur Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung.

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Noch mehr Leistung

Sie möchten es noch etwas komfortabler? Die Krankenpflege-Comfort-Versicherung übernimmt Kosten für eine ganze Palette von Leistungen: Hilfsmittel, Haushaltshilfe, Komplementärmedizin, Medikamente, Brillengläser und vieles mehr. Zudem erhalten Sie einen Beitrag an Ihr Fitnessabo und eine Reise- und Ferienversicherung.

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