Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und frei von jeglicher Kaufverpflichtung. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeitenden der KPT-Gruppe sowie Mitarbeitende der Kooperationspartner dieses Wettbewerbs. Die erforderlichen Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein. Automatisch generierte Einträge und technische Manipulationen werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. KPT behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei unsachgemässer Teilnahme (inkl. Angaben von falschen Daten) auszuschliessen und die Preise an andere Teilnehmende zu vergeben.

Teilnahmeschluss: Mittwoch, 15.11.2023 (vorbehalten einer Verlängerung durch die KPT)

Datenbearbeitung

Die Kontaktdaten der Teilnehmenden werden nur für die Durchführung der Verlosung verwendet und nach Abschluss des Wettbewerbs, spätestens aber am 31. Dezember 2023, gelöscht.

Verlosung und Gewinnvergabe

Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Hauptsitz der KPT in Bern statt. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt, das Kommunikationsmittel wählt KPT. Kann ein Gewinner mit den der KPT angegebenen Kontaktdaten nicht innert 8 Wochen erreicht werden, so ist KPT berechtigt, einen Ersatzgewinner zu verlosen. Kann die Übergabe des Gewinns im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht erfolgen, so verfällt der Gewinn ersatzlos. Sollte der Gewinn aus einem nicht von KPT zu vertretenden Grund nicht geliefert werden können, so ist KPT zur Stellung eines gleichwertigen Ersatzgewinns berechtigt. Sofern die Inanspruchnahme eines Gewinns Folgekosten verursacht, so sind solche Kosten durch den Gewinner zu tragen. Eine allfällige Versteuerung des Gewinns obliegt dem Gewinner.

Eine Barauszahlung der Preise oder Ausgabe eines Ersatzgewinns auf Begehren des Gewinners ist nicht möglich. KPT haftet nicht für Rechts- oder Sachmängel des Gewinns. Über den Wettbewerb und die Gewinnermittlung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.