Die alternativen Grundversicherungsmodelle haben eines gemeinsam: Sie als versicherte Person helfen mit, die Gesundheitskosten einzudämmen, und erhalten dafür einen Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie. Zwei dieser Grundversicherungsmodelle sind KPTwin.doc und KPTwin.win.

Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt

Damit machen Sie Ihren Hausarzt zu Ihrer ersten Ansprechperson in Gesundheitsfragen. Er koordiniert Ihre ganze Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an einen Spezialarzt, einen Chiropraktiker, Physiotherapeut oder ins Spital. Damit wir deren Leistungen übernehmen können, benötigen wir die Überweisungsbestätigung, die der Hausarzt ausgestellt hat. Diese sollten Sie uns spätestens mit der Rechnung senden.

Im Grundsatz benötigen Sie für alle weiteren Behandlungen durch Spezialärzte oder Spitäler eine Überweisung durch den Hausarzt. Unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige oder eine regelmässige Behandlung handelt. Bei einer regelmässigen Behandlung durch einen Spezialisten kann Ihnen Ihr Hausarzt eine Dauerüberweisung von maximal zwölf Monaten ausstellen. Wenn Sie nach einem Spitalaufenthalt eine Bade- oder Erholungskur antreten wollen, benötigen Sie ebenfalls eine ärztliche Überweisung.

So gehen Sie bei einer Überweisung vor wenn diese noch nicht der KPT vorliegt

  • Drucken Sie das Formular Überweisungsbestätigung aus.
  • Lassen Sie die Bestätigung durch Ihren Hausarzt ausfüllen (inkl. Praxis-Stempel und Unterschrift).
  • Senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post oder per Kundenportal KPTnet zu. Oder Sie fotografieren es mit Ihrem Smartphone und übermitteln es uns per KPTnet-App. Wie Sie uns online Dokumente senden können, erfahren Sie auf der Seite Dokumente einreichen.

Per Online-Formular

Sind Sie noch nicht beim Kundenportal KPTnet registriert? Dann senden Sie uns die ausgefüllte Überweisungsbestätigung gleich online zu.

Erinnern Sie die Spezialisten an Ihre Informationspflicht

Ihr Hausarzt kann uns die Überweisung auch per E-Mail bestätigen. Wichtig ist, dass sämtliche Angaben gemäss unserem KPT-Formular enthalten sind. Informieren Sie entsprechend Ihren Hausarzt dass Sie im Modell KPTwin.doc oder KPTwin.win versichert sind und Sie die Überweisung gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen der KPT bestätigen müssen.

Keine Überweisungsbestätigung benötigen Sie bei

  • Notfällen
  • gynäkologischen Untersuchungen
  • geburtshilflicher Betreuung
  • Untersuchungen beim Augen- oder Zahnarzt

Falls Sie unsicher sind, wann Sie eine Überweisungsbestätigung benötigen, rufen Sie bitte Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gut zu wissen