Es gibt verschiedene Gründe, die zu einem Arztwechsel führen können. Zum Beispiel weil
- Sie umziehen,
- Ihre Betreuungsärztin das Gesundheitsnetz verlässt
- Sie mit Ihrem bisherigen Hausarzt nicht mehr zufrieden sind.
Sie können mit den Grundversicherungsmodellen KPTwin.doc und KPTwin.plus Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt oder Ihr Gesundheitsnetz wechseln. Je nach Grundversicherungsmodell gehen Sie dabei unterschiedlich vor.
So gehen Sie bei einem Wechsel vor
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Hausarzt wechseln im Grundversicherungsmodell KPTwin.doc
In diesem Modell ist Ihre erste Ansprechperson bei gesundheitlichen Fragen Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt. Mehr zu diesem Versicherungsmodell erfahren Sie auf der Seite KPTwin.doc.
Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt können Sie frei wechseln. Der Wechsel wird auf den ersten Tag des Folgemonats wirksam. Einen Grund für den Wechsel müssen Sie nicht angeben.
So gehen Sie bei einem Wechsel vor
- Wir benötigen von Ihnen zwei Angaben:
a. Ihre Policen-Nummer
b. Den Namen und die Adresse der neu gewählten Hausärztin oder des neu gewählten Hausarztes - Informieren Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater über Ihren Wechsel.
a. per Telefon
b. per E-Mail
c. Via Online-Formular «Hausärztin oder Hausarzt wechseln»
- Wir benötigen von Ihnen zwei Angaben:
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Gesundheitsnetz wechseln im Grundversicherungsmodell KPTwin.plus
Ihre erste Ansprechperson bei Gesundheitsfragen ist Ihre Betreuungsärztin oder Ihr Betreuungsarzt in einem Gesundheitsnetz. Im Gesundheitsnetz nutzen Ärztinnen und Ärzte Praxisräume und medizinische Geräte gemeinsam und erledigen die Administration zentral. Das spart Kosten. Weitere Informationen zu diesem Grundversicherungsmodell finden Sie auf der Seite KPTwin.plus.
Sie können in ein anderes Gesundheitsnetz wechseln, das sich in Ihrer Region befindet. Sie können auch im gleichen Gesundheitsnetz eine andere Betreuungsärztin oder einen anderen Betreuungsarzt wählen. Wichtig ist, dass Sie uns den Wechsel melden. Der Wechsel wird auf den ersten Tag des Folgemonats wirksam.
So gehen Sie bei einem Wechsel vor
- Gesundheitsnetz wählen: Geben Sie in unserer Gesundheitsnetz-Suche die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein. Sie erhalten eine Auswahl der verfügbaren Gesundheitsnetze.
- Betreuungsärztin oder Betreuungsarzt wählen: Verfeinern Sie das Suchergebnis. Suchen Sie innerhalb des Ortes nach einer Betreuungsärztin oder einem Betreuungsarzt.
- Informieren Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater über Ihren Wechsel.
a. per Telefon
b. per E-Mail
c. Via Online-Formular «Gesundheitsnetz wechseln»
Sobald wir die Änderung vorgenommen haben, erhalten Sie eine neue Versicherungspolice.
Gut zu wissen
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Fragen und Antworten
- Kann ich bei KPTwin.doc meine Hausärztin frei wählen?
Ja. Sie haben die freie Wahl. Ihre neue Hausärztin oder Ihr neuer Hausarzt muss einfach von der KPT für KPTwin.doc anerkannt sein.
Als für KPTwin.doc anerkannte Hausärzte gelten Fachärzte FMH für allgemeine Medizin, innere Medizin oder Pädiatrie (Kinderärzte)
- Wir möchten für unsere Tochter KPTwin.plus abschliessen. Können wir sie weiterhin von ihrem bisherigen Kinderarzt behandeln lassen?
Das ist möglich, wenn der Kinderarzt Ihrer Tochter einem Gesundheitsnetz angeschlossen ist, mit dem die KPT einen Vertrag abgeschlossen hat, und Ihr Wohnsitz im regionalen Einzugsgebiet von KPTwin.plus liegt. Ist das nicht der Fall, müssen Sie für Ihre Tochter eine neue Betreuungsärztin oder einen neuen Betreuungsarzt aus einem Gesundheitsnetz von KPTwin.plus wählen.
- Ich wohne in Zürich und arbeite in Luzern. Kann ich mir einen Betreuungsarzt an meinem Arbeitsort aussuchen?
Ja, sofern der Arzt einem Gesundheitsnetz angeschlossen ist, welches mit KPT einen Vertrag hat. Nutzen Sie dazu unsere Gesundheitsnetzsuche.
- Ich wohne in Thun und arbeite in der Stadt Bern. Kann ich eine Betreuungsärztin in der Stadt Bern wählen?
Ja. Wenn Ihr Wohnort und Ihr Arbeitsort im gleichen regionalen Einzugsgebiet von KPTwin.plus liegen, können Sie auch eine Betreuungsärztin oder einen Betreuungsarzt am Arbeitsort wählen. Bei der Festlegung eines Einzugsgebiets wird der Distanz von den einzelnen Praxen zum Wohnort der Versicherten Beachtung geschenkt.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der grossen Distanz macht Ihre Betreuungsärztin in diesem Fall vermutlich keine Hausbesuche. Ausserdem müssten Sie auch in der Freizeit immer Ihre Betreuungsärztin am Arbeitsort konsultieren.
- Kann ich während des Jahres meinen Betreuungsarzt oder sogar das Gesundheitsnetz wechseln?
Ja. Sie können innerhalb des regionalen Einzugsgebietes, in dem Ihr Wohnort liegt, in ein anderes Gesundheitsnetz wechseln oder einen anderen Betreuungsarzt wählen. Wichtig ist, dass Sie uns den Wechsel melden. Die Meldefrist beträgt einen Monat und der Wechsel gilt ab dem ersten Tag des Folgemonats.
- Ich habe meinen zivilrechtlichen Wohnsitz in Lausanne und bin Wochenaufenthalter in Basel. Kann ich ein Gesundheitsnetz in Basel wählen?
Nein. Massgebend ist der zivilrechtliche Wohnsitz, das heisst, der Ort, an dem Sie Ihre Schriften hinterlegt haben. Sie müssen also ein Gesundheitsnetz in Lausanne wählen.