Prämie und Verbilligung 

Prämien sparen

Es gibt verschiedene Sparmöglichkeiten:  
  • Die Wahl einer höheren Jahresfranchise 
  • Die Versicherungsform KPTwin.win, KPTwin.doc oder KPTwin.plus 

Die Sistierung der Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wenn Berufs- und Nicht-Berufsunfälle beim Arbeitgeber versichert sind. Die Sistierung der Unfalldeckung erfolgt auf schriftlichen Antrag und beginnt am ersten des folgenden Monats.


Wählbare Jahresfranchise

Die gesetzliche, respektive ordentliche Franchise kann freiwillig erhöht werden. Die Wahl einer höheren Franchise kann nur auf Beginn eines Kalenderjahres erfolgen; der Antrag um Erhöhung der Franchise muss dem Versicherer bis zu 31.12. eingereicht werden, während eine Herabsetzung der Franchise 3 Monate im Voraus beantragt werden muss.  

Mit einer höheren, wählbaren Jahresfranchise erhalten Sie einen entsprechenden Prämienrabatt.

Erwachsene Max. Prämienreduktion Max. pro Jahr Max. pro Monat
CHF    500.00 10% CHF    140.00 CHF   11.65
CHF 1'000.00 25% CHF    490.00 CHF   40.85
CHF 1'500.00 35% CHF    840.00 CHF   70.00
CHF 2'500.00 43% CHF 1'540.00 CHF 128.35
Kinder
CHF    200.00 25% CHF    140.00 CHF   11.65
CHF    400.00 35% CHF    280.00 CHF   23.35
CHF    600.00 43% CHF    420.00 CHF   35.00


Alternative Grundversicherungsmodelle

Die KPT bietet Versicherten, die bewusst und vernünftig Leistungen aus der Grundversicherung beanspruchen, die Produkte KPTwin.win, KPTwin.doc oder KPTwin.plus an.  

KPTwin.win

5% Rabatt auf der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhalten kostenbewusste Versicherte, die bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst das Schweizer Zentrum für Telemedizin MEDGATE anrufen, bevor sie einen Termin bei einem Arzt vereinbaren.  

KPTwin.doc

15% Rabatt auf der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhalten Sie mit dem Hausarztmodell der KPT. Ihren Hausarzt können Sie frei wählen. Bei gesundheitlichen Problemen konsultieren Sie stets zuerst den Hausarzt.  

KPTwin.plus

20% Rabatt auf der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhalten Sie, wenn Sie sich für einen Arzt in einem Gesundheitsnetz entscheiden. Die KPT arbeitet mit verschiedenen HMO-Anbietern und Ärztenetzwerken zusammen.

Prämienverbilligung

Versicherte mit bescheidenem Einkommen können einen Kantonsbeitrag an die Krankenkassenprämie beantragen. Die Höhe dieser Verbilligung hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Lage des Berechtigten ab. Als Grundlage gilt das im Wohnkanton geltende Recht für die Personen, die durch die Erwerbstätigkeit oder den Wohnsitz mit der Schweiz verbunden sind.    

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder bei der kantonalen Verwaltung.  

AHV / IV-Stellen


Prämienregionen

Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abgestuft.   

Massgebend ist der Wohnsitz der versicherten Person.


Beginn und Ende der Prämienzahlungspflicht

Die Prämie ist im Voraus zu bezahlen. Sie muss bis zum letzten Tag des Monats für den nächsten Monat beglichen werden. Bei Beginn oder Beendigung der Versicherung im Laufe eines Monates ist die ganze Prämie geschuldet. Dies gilt sowohl für die obligatorische Krankenpflegeversicherung als auch für die Zusatzversicherungen.

Zahlungsweise und -frist

Die Prämien sind in der Regel monatlich zu bezahlen. Das Krankenversicherungsgesetz sagt nichts darüber aus, ob bei halbjährlicher oder jährlicher Vorauszahlung ein Nachlass in Form eines Skonto gewährt werden darf. Es ist den Krankenkassen überlassen, ob sie einen solchen gewähren. Das BAG legt die Höchstwerte der Skonti fest (max. 2% bei jährlicher, max 1% bei halbjährlicher Zahlung).  

Die KPT kennt den Skonto nicht. Die Prämien sind grundsätzlich vorschüssig das heisst zum voraus zahlbar. Wünscht der Versicherte monatliche Prämienzahlung, dann muss die Prämie jeweils bis am letzten Tag des Vormonats bezahlt werden. Die Prämie für den Monat Mai muss z.B. bis am 30. April bezahlt sein. Andernfalls wird der Versicherte gemahnt, resp. das Vollstreckungsverfahren wird eingeleitet.  

Versicherte, die ihre Prämien viertel-, halb- oder jährlich bezahlen, erhalten statt eines Skontos eine entsprechend verlängerte Zahlungsfrist. Sie können demnach ihr Geld in dieser Zeit noch zinsbringend angelegt lassen, was je nach aktuellem Zinssatz auf dem Bank- oder Postsparkonto eine ähnliche Wirkung wie ein Skonto hat. Die Zahlungsfristen lauten wie folgt: monatlich:

  • Ende Vormonat vierteljährlich: Mitte Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)
  • halbjährlich: Ende erstes und drittes Quartal (31.3., 30.9.)
  • jährlich: Ende Semester (30.6.)

Rückständige Prämien bei Zusatzversicherungen

Im Rahmen von Zusatzversicherungen wird die Pflicht, die Leistungen zu erbringen, nach Ablauf der Mahnfrist ausgesetzt. Wenn eine zweite Mahnung zu den fälligen Prämien wirkungslos bleibt, zieht sich die KPT aus dem Vertrag zurück.    

Die Versicherten, die von den Zusatzversicherungen ausgeschlossen wurden, besitzen die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausschluss einen schriftlichen und ordnungsgemäss begründeten Antrag auf  Reaktivierung zu stellen. Die KPT wird den Antrag genau prüfen und ihre Entscheidung schriftlich mitteilen.


Folgen der Nichtzahlung von Prämien - Aussetzung der Leistungen

Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach dem KVG werden fällige Prämien, die nicht bezahlt werden, in Betreibung gesetzt. Wenn kein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben wird oder der Einspruch aufgehoben wurde, kann der Versicherer die Fortsetzung der Betreibung beantragen.    

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer die Fortführung der Betreibung beantragt hat, muss er die Leistungen aussetzen. Das bedeutet, dass er die Rückerstattung der Kosten (Tiers garant) oder die Vergütung der Leistungen (Tiers payant) aussetzt. Alle Rechnungen, die während des Aussetzungszeitraums eingehen, werden nicht zurückerstattet und auf den Wartestapel gelegt.    

Die Leistungen werden erstattet, sobald die rückständigen Prämien (inklusive der Verzugszinsen und Betreibungskosten), auf die sich das Betreibungsbegehren bezog, gezahlt sind.    

In einigen Kantonen existiert ein System, das es ermöglicht, die Aussetzung der Leistungsrückerstattung für die Versicherten zu vermeiden. Hier garantiert der Kanton oder die Gemeinde die Zahlung.


Folgen der Nichtzahlung von Prämien - Betreibungsverfahren

Wenn der Versicherte die fälligen Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht zahlt, sendet das Versicherungsunternehmen ihm eine Erinnerung gefolgt von einer Mahnung, die ihn auf die möglichen Konsequenzen hinweist (Aussetzung der Leistungen und Betreibungsverfahren).    

Wenn der Versicherte seinen Verpflichtungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, setzt der Versicherer die Forderung in Betreibung, indem er ein Betreibungsbegehren stellt, das zu einem Zahlungsbefehl führt. Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besitzt das Krankenversicherungsunternehmen die Möglichkeit, den Einspruch gegen den Zahlungsbefehl direkt durch eine Verfügung aufzuheben.    

Die Betreibungskosten und Verzugszinsen (5%) sind von dem Versicherten zu tragen, der nicht zahlt.


Prämienerhöhung

Die Frage nach der Prämienerhöhung kreist wie ein Komet um die Krankenversicherer. Der Grund für den jährlichen Anstieg sind die steigenden Kosten. Es werden jedes Jahr mehr Leistungen in Anspruch genommen, weshalb die Prämien angepasst werden müssen.  

Möglicherweise können auch individuelle Faktoren zu einer Prämienerhöhung führen:  

  • der Wechsel in eine höhere Altersgruppe
  • Wohnsitzwechsel in eine teurere Region
  • Wegfall resp. Reduktion der Prämienverbilligung

Prämienrückerstattung

Wird der Vertrag aus einem gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Grund vor Ende der Vertragsdauer aufgehoben, bezahlt die KPT die auf die nicht abgelaufene Versicherungsperiode entfallene Prämie zurück.    

Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht, wird die bereits entrichtete Prämie nicht zurückerstattet.

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