Gesetzliche und wählbare Franchise
Die gesetzliche Franchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt für Erwachsene und junge Erwachsene CHF 300.00 je Kalenderjahr. Daneben besteht die Möglichkeit einer wählbaren Franchise in der Höhe von CHF 500.00, CHF 1'000.00, CHF 1'500.00, CHF 2'000.00 und CHF 2'500.00. Die Erhöhung der Franchise führt zu einer Reduktion der Prämie.
Für Kinder (bis Ende Kalenderjahr des vollendeten 18. Altersjahres) wird keine Franchise erhoben. Doch besteht auch für Kinder die Möglichkeit einer wählbaren Franchise in der Höhe von CHF 100.00, CHF 200.00, CHF 300.00, CHF 400.00, CHF 500.00 und CHF 600.00.
Massgebend für die Erhebung der Franchise ist das Behandlungsdatum.
Wählbare Franchise
Die gesetzliche, respektive ordentliche Franchise kann freiwillig erhöht werden. Mit einer höheren, wählbaren Jahresfranchise erhalten Sie einen entsprechenden Prämienrabatt. Die Prämie der Versicherung mit wählbarer Franchise beträgt mindestens 50% der Prämie für die ordentliche Franchise mit Unfalldeckung.
Die Prämienreduktion pro Kalenderjahr darf nicht höher sein als 70% der Differenz zwischen der ordentlichen und der gewählten Franchise.
Die KPT bietet folgende Jahresfranchisen an:
| Erwachsene |
Max. Prämienreduktion |
Max. pro Jahr |
Max. pro Monat |
| CHF 500.00 |
10% |
CHF 140.00 |
CHF 11.65 |
| CHF 1'000.00 |
25% |
CHF 490.00 |
CHF 40.85 |
| CHF 1'500.00 |
35% |
CHF 840.00 |
CHF 70.00 |
| CHF 2'500.00 |
43% |
CHF 1'540.00 |
CHF 128.35 |
| Kinder |
|
|
|
| CHF 200.00 |
25% |
CHF 140.00 |
CHF 11.65 |
| CHF 400.00 |
35% |
CHF 280.00 |
CHF 23.35 |
| CHF 600.00 |
43% |
CHF 420.00 |
CHF 35.00 |
Eintritt und Wechsel zur wählbaren Jahresfranchise
Der Wechsel in eine höhere Franchise kann nur auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen.
Der Wechsel in eine tiefere Franchise, in eine andere Versicherungsform oder zu einem anderen Versicherer ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die schriftliche Meldung muss bis am 30. November bei der KPT eingetroffen sein.
Franchise bei Unfall
Für Franchise und Selbstbehalt ist es unerheblich, ob die Leistung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls erbracht werden mussten.
Franchise bei Mutterschaft
Bei Leistungen für Mutterschaft werden weder Franchise noch Selbstbehalt verrechnet. Es werden die vollen gesetzlichen Leistungen vergütet.
Spezielle Regelung der Franchise bei Mammografie
Im Rahmen eines Programms zur Früherkennung des Brustkrebses wird bei Frauen ab 50 Jahren bei einem Mammografie Screening alle zwei Jahre keine Franchise erhoben.
Franchise pro rata
Das Krankenversicherungsgesetz KVG, spricht bei der Franchise von einem festen Jahresbetrag.
Eine anteilsmässige Zahlung aufgrund der Versicherungsdauer (pro rata) ist nicht vorgesehen. Die Krankenkasse darf also bei der Rückerstattung der ersten Arztrechnung die ganze Franchise abziehen.
Franchise in der Freiwilligen Krankenversicherung
In der freiwilligen Krankenversicherung wird bei den Erwachsenen eine Franchise von CHF 300.00 erhoben. Erwachsene können eine wählbare Franchise von CHF 1'000.00 oder CHF 2'000.00, Kinder eine solche von CHF 300.00 oder CHF 600.00 abschliessen.