Einschluss Unfalldeckung
Falls der UVG-Vollschutz (Deckung für Berufs- und Nichtberufsunfälle), die freiwillige Versicherung nach UVG (z.B. Selbständigerwerbende) oder die Abredeversicherung nach UVG nicht mehr besteht, müssen Sie ab sofort die Unfalldeckung in die obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG einschliessen.
Gesetzliche Grundlage: Art. 10 KVG