Ihre Leistungen in der privaten Unfallversicherung

Geldleistungen

Dank Geldleistungen bei Invalidität oder Tod infolge eines Unfalls müssen Sie oder Ihre Liebsten sich nicht auch noch um Geld sorgen.

Sie erhalten die versicherte Summe ausbezahlt und entscheiden frei, wie Sie diese einsetzen möchten. Zum Beispiel für eine Umschulung, den Umbau Ihrer Wohnung, um eine Hypothek abzusichern oder ganz einfach um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Die KPT bezahlt die versicherte Summe auch dann aus, wenn Sie bereits von anderen Versicherungen Leistungen erhalten.

Wählbare Versicherungssumme

Abhängig von Ihren Bedürfnissen können Sie unterschiedliche Kapitalbeträge versichern.

Für Kinder

  • CHF 5’000.– bei Tod, CHF 50’000.– bei Invalidität
  • CHF 5’000.– bei Tod, CHF 75’000.– bei Invalidität
  • CHF 5’000.– bei Tod, CHF 100’000.– bei Invalidität
  • CHF 5’000.– bei Tod, CHF 200’000.– bei Invalidität
  • CHF 10'000.– bei Tod, CHF 100'000.– bei Invalidität

Informationspflicht VVG: Stirbt ein für Todesfall einzel- oder kollektiv versichertes Kind, bevor es zwei Jahre alt ist, so darf höchstens ein Todesfallkapital von CHF 2'500.– ausbezahlt werden. Bei Tod vor dem zwölften Lebensjahr beträgt das Todesfallkapital höchstens CHF 20'000.–.

Für Erwachsene

  • CHF 0.– bei Tod, CHF 100’000.– bei Invalidität
  • CHF 0.– bei Tod, CHF 200’000.– bei Invalidität
  • CHF 10’000.– bei Tod, CHF 20’000.– bei Invalidität
  • CHF 10’000.– bei Tod, CHF 100’000.– bei Invalidität
  • CHF 10'000.– bei Tod, CHF 200'000.– bei Invalidität
  • CHF 20'000.– bei Tod, CHF 40'000.– bei Invalidität
  • CHF 20'000.– bei Tod, CHF 100'000.– bei Invalidität
  • CHF 40'000.– bei Tod, CHF 80'000.– bei Invalidität
  • CHF 50’000.– bei Tod, CHF 100’000.– bei Invalidität
  • CHF 50'000.– bei Tod, CHF 300'000.– bei Invalidität
  • CHF 100'000.– bei Tod, CHF 200'000.– bei Invalidität
  • CHF 300'000.– bei Tod, CHF 300'000.– bei Invalidität

Höhe des Invaliditätskapitals

Der Invaliditätsgrad bestimmt sich nach unserer Gliederskala (siehe Art. 4 der Besonderen Bedingungen). Bei einem Invaliditätsgrad von 25% oder weniger wird die Invaliditätsentschädigung aufgrund der einfachen Versicherungssumme ermittelt. Die Entschädigung bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 25% wird prozentual erhöht. Ist eine Person zum Beispiel zu 100% invalid, entspricht die Auszahlung 350% der versicherten Summe. Mit einem versicherten Kapital von 100‘000 Franken bezahlt die KPT also ein Invaliditätskapital von 350‘000 Franken aus.

Ihre Vorteile mit der Unfallzusatzversicherung

  1. Sie bestimmen über die Verwendung

    Ob Sie oder Ihre Angehörigen das Geld zur Erhaltung des Lebensstandards, für eine Umschulung oder einen Umbau verwenden, bestimmen Sie oder Ihre Angehörigen.

  2. Unabhängig von anderen Versicherungen

    Sie erhalten die versicherte Summe auch dann, wenn Ihnen aus anderen Versicherungen bereits Leistungen zustehen.

  3. Freie Wahl der Begünstigten

    Sie selber können bestimmen, wer im Todesfall das versicherte Kapital erhalten soll. Dabei müssen Sie das Erbrecht nicht berücksichtigen.

Das sollten Sie über die private Unfallversicherung wissen

Versicherungsbedingungen herunterladen

Wir verstecken das Kleingedruckte nicht. Hier finden Sie unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen und die Besonderen Bedingungen (BB) der Unfallversicherung für Tod und Invalidität.

Haben Sie Fragen?

Möchten Sie mehr wissen über die Unfallversicherung für Tod und Invalidität? Oder können Sie sich nicht entscheiden, welches Kapital für Sie angemessen ist? Wir beraten Sie gerne

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Risiko Krankheit mitversichern?

Wenn Sie sich zusätzlich zum Unfallrisiko auch gegen mögliche Folgen einer Krankheit versichern möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Versicherung für Tod und Invalidität bei Krankheit und Unfall.

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