Mit Sicherheit gute Ferienlaune
Denken Sie in der Ferienvorfreude an Krankheit, Unfall oder unliebsame Überraschungen? Das müssen Sie nicht. Das übernehmen wir für Sie mit der Reise- und Ferienversicherung. Sie können Ihre Versicherungsdeckung ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Je nachdem, wie lange Sie verreisen, wie hoch der Preis des Ferienarrangements ist oder was Sie alles versichern möchten, haben Sie folgende Varianten zur Auswahl:
Heilungskosten/Assistance
Bei einer ambulanten Behandlung oder einem Spitalaufenthalt ausserhalb der Schweiz sind Ihre Heilungskosten welche die Deckungslimite der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übersteigen vollständig gedeckt. Und mit der Assistance erhalten Sie umfassende Leistungen zum Beispiel an Rettungsaktionen, Rückreise, Suchaktionen, Kranken- und Unfalltransporte.
Reisegepäck
Ihr Gepäck ist bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust versichert. Bis 2‘000 Franken pro Person und bis 4‘000 Franken pro Familie.
Annullierungskosten
Wenn Sie die Reise nicht oder verspätet antreten können oder sie vorzeitig abbrechen müssen, übernehmen wir die Annullierungskosten bis 20‘000 Franken pro Reisearrangement.
Auslandrechtsschutz
Rechtsschutzleistungen im Ausland sind bis 250‘000 Franken pro Fall gedeckt. Zum Beispiel Gerichts- und Betreibungskosten.
KPT-Notruf rund um die Uhr
Im Notfall erreichen Sie uns täglich und während 24 Stunden über die KPT-Notrufnummer: Wir beraten Sie umfassend und organisieren rasch Hilfe.
Abschluss ohne grosses Tohuwabohu
Schliessen Sie die Reise- und Ferienversicherung ganz einfach auf dieser Seite über den Link „Online Abschluss“ ab. Übrigens: Im Familientarif sind Ehepartner und alle minderjährigen Personen, die im selben Haushalt leben, mitversichert.
Gut zu Wissen
Haben Sie bei uns die Krankenpflege-Plus- oder Krankenpflege-Comfort-Versicherung abgeschlossen? Dann sind Sie für acht Wochen pro Kalenderjahr bereits vollumfänglich reise- und ferienversichert. Dauert Ihr Ferienaufenthalt länger, sollten Sie die Reise- und Ferienversicherung zusätzlich abschliessen.
Für medizinische Notfallhilfe in einem EU/EFTA-Staat gelten die Tarifbestimmungen und gesetzlichen Regelungen des Aufenthaltslandes. Im Bedarfsfall benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese erhalten Sie von dem Krankenversicherer, bei dem Sie die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen haben. Bei uns übrigens schnell und einfach über die Notrufnummer +41 (0)58 310 99 99.