Geschützt vor unliebsamen Überraschungen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) deckt sehr vieles, aber eben nicht alles, was infolge Krankheit oder Unfall an Kosten anfällt.
So kommt es oft vor, dass Sie beispielsweise Medikamente, die nicht oder noch nicht kassenpflichtig sind, selbst zu berappen haben. Ausgeschlossen in den Pflichtleistungen der Grundversicherung sind aber auch Beiträge an die Kosten von Hörapparaten oder Schuheinlagen, an Badekuren im angrenzenden Ausland, an die Kosten psychotherapeutischer Behandlungen, von Schutzimpfungen, jährlicher Vorsorgeuntersuchungen sowie an die Geburtskosten für das Neugeborene. Und diese Aufzählung ist noch nicht vollständig.
Eine bescheidene Prämie
Um Sie vor solch unangenehmen Überraschungen zu schützen, hält die KPT für Sie die Krankenpflege-Plus-und die Krankenpflege-Comfort-Versicherung bereit. Für eine bescheidene Prämie können Sie - falls Sie das 70. Altersjahr noch nicht vollendet haben und gesund sind - die Leistungslücken in der Grundversicherung mit der Krankenpflege-Plus oder Krankenpflege-Comfort abdecken.
Diese Leistungen dürfen Sie aus der Krankenpflege-Plus-Versicherung erwarten:
Beiträge zum Beispiel an Brillen und Kontaktlinsen, an Schuheinlagen und Hörapparate. Die Zusatzversicherung übernimmt auch Kosten für jährliche Vorsorgeuntersuchungen, für Schutzimpfungen, für medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder in ein Spital. Und Medikamente oder Badekuren sind auch abgedeckt.
Automatisch integriert in der Krankenpflege-Plus-Versicherung sind zudem folgende Versicherungen:
- Reise- und Ferienversicherung (Heilungskosten, Assistance, Annullierungskosten, Reisegepäck, Rechtschutz im Ausland) für 8 Wochen pro Kalenderjahr.
- Patientenrechtsschutz-Versicherung. Diese ist nützlich bei vertraglichen Streitigkeiten mit Medizinalpersonen. Ab 01.01.2011 ist zudem die Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung eingeschlossen. Das heisst es sind auch haftpflicht- und versicherungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit irgendeiner Gesundheitsschädigung versichert. Massgebend sind die Besonderen Bedingungen mit Gültigkeit ab 01.01.2011.
Für die Krankenpflege-Comfort-Versicherung gelten die gleichen Leistungen, jedoch mit folgenden Erweiterungen:
Leistungen an komplementärmedizinische Behandlungen und Medikamente. An medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder Spital erhalten Sie einen Beitrag bis CHF 10'000.00 pro Kalenderjahr sowie einen Beitrag an Haushalthilfe oder Hauspflege.
Wenn Sie im Vorjahr keine Leistungen aus diesem Produkt beansprucht haben, erhalten Sie einen Gesundheitsscheck im Wert von CHF 200.00 an Wellness- und Fitness-Aktivitäten wie Kraft- und Ausdauertraining, Aqua-Fitness, Pilates, Power-Yoga und Walking-Kurse.