Spitaltaggeldversicherung 

Dies ist keine verbindliche Leistungs- bzw. Deckungszusage. Massgebend für Ihre Ansprüche sind ausschliesslich die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Versicherungsbedingungen der KPT (AVB/ZVB).

Leistungen Spitaltaggeldversicherung (HT)
Spitalaufenthalte: Arzt-, Behandlungs- und Pensionskosten in anerkannten Spitälern. Es kann ein Spitaltaggeld von CHF 100.00, CHF 150.00, CHF 200.00, CHF 250.00 oder CHF 300.00 abgeschlossen werden für 30 oder 60 Tage pro Kalenderjahr. Das Spitaltaggeld wird bei Aufenthalt in einem Akutspital ohne Nachweis ungedeckter Kosten ausbezahlt.
Mutterschaft: Geburtskosten. Bei Mutterschaft besteht eine Karenzfrist von 270 Tagen.
Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts wird das Spitaltaggeld ausbezahlt. Kein Spitaltaggeld wird ausbezahlt, wenn sich der Versicherte zum Zwecke der Behandlung ins Ausland begibt.