Die Reise- und Ferienversicherung bietet bei Auslandaufenthalten:
- Volle Deckung der Heilungskosten, ambulant und stationär, in Ergänzung zu obligatorischen Versicherungen und zu allfälligen Zusatzversicherungen.
- Umfassende Assistance-Leistungen: Rettung / Bergung, Kranken- und Unfalltransporte, Repatriierung, Heimschaffung verstorbener Personen, Verlängerung des Hotelaufenthalts des Versicherten bis CHF 1'500.00 nach Hospitalisierung, Verlängerung des Hotelaufenthalts der mitreisenden Familienangehörigen bis CHF 1'500.00, Rücktransport der mitreisenden Person bzw. von mitreisenden Familienangehörigen und anderes.
- Eine Annullierungskostenversicherung von maximal CHF 20'000.00 pro Reisearrangement
- Eine Reisegepäckversicherung von max. CHF 2'000.00 pro Person resp. CHF 4'000.00 pro Familie
- Rechtsschutzleistungen im Ausland pro Fall bis CHF 250'000.00 (z.B. Gerichts- und Betreibungskosten)
Zusätzlich profitieren die Versicherten vom «KPThelp»-Notruf, der ihnen weltweit und rund um die Uhr zur Verfügung steht.
Die Reise- und Ferienversicherung kann für die Dauer von 17, 31, 62, 92, 183 oder 365 Tagen abgeschlossen werden.
In der Krankenpflege-Plus- und Krankenpflege-Comfort-Versicherung ist die Reise- und Ferienversicherung für 8 Wochen pro Kalenderjahr bereits eingeschlossen. Krankenpflege- Plus- und Krankenpflege-Comfort-Versicherte müssen somit nur dann eine separate Reise- und Ferienversicherung abschliessen, wenn sie mehr als 8 Wochen pro Kalenderjahr im Ausland unterwegs sind oder wenn eine höhere Annullations- und/oder Gepäckversicherung gewünscht wird.
Weitere Details unter: www.kpt.ch/reiseversicherung