| Leistungen |
Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)
Gemäss Krankenversicherungsgesetzt (KVG)
Auch als alternatives Grundversicherungsmodell (KPTwin.win, KPTwin.doc, KPTwin.plus) abschliessbar |
|
| Spitalaufenthalte: Arzt-, Behandlungs- und Pensionskosten in anerkannten Spitälern |
Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG). |
K |
| Badekuren: Med. bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt. |
CHF 10.00 pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr und Deckung der ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen. |
K |
| Erholungskuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und / oder nach Spitalaufenthalt. |
Ambulante Behandlung:
Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. |
K |
| Schulmedizin: Behandlung durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktoren sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen. |
Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. |
K |
| Medikamente: Von einem eidg. dipl. Arzt verordnet. |
Kostendeckung gemäss KVG für Medikamente nach Arzneimittel- und Spezialitätenliste. |
K |
| Mutterschaft: Geburtskosten. |
Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG).
Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 100.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitung. Übernahme der Kosten für 3 Stillberatungen. |
|
| Vorsorgeuntersuchungen |
Allgemeine und gynäkologische Vorsorgeuntersuchung nach KVG. |
K |
| Impfungen / Entwicklungskontrollen |
Leistungen gemäss KVG. |
K |
| Brillen / Kontaktlinsen: Kostenbeitrag. |
Leistungen an Brillengläser/Kontaktlinsen nur noch an krankheitsbedingte Spezialfälle CHF 180.00. Gemäss KVG, Spezialfälle gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) Ziffer 25. |
K |
| Hauspflege / Spitex: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt oder wenn ein solcher vermieden werden kann. |
Gesetzliche Leistungen. |
K |
| Hilfsmittel |
Beitrag an Miete oder Kauf gemäss KVG. |
K |
| Zahnbehandlungen |
Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungspflicht besteht. |
K |
| Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen Spital. |
50%, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr. |
K |
| Rettungskosten: in der Schweiz. |
50%, max. CHF 5'000.00 pro Kalenderjahr. |
K |
| Komplementärmedizin |
Akupunktur
Anthroposophische Medizin
Homöopathie
Neuraltherapie
Phytotherapie
Traditionelle chinesische Medizin |
K |
| Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. |
Behandlungskosten gemäss doppeltem Tarif des Wohnkantons. Im Spitalfall doppelte Pauschale des Listenspitals mit Leistungsauftrag des Wohnkantons.
EU/EFTA: Übernahme der Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes.
Voraussetzung: Vorweisung der europäischen Krankenversicherungskarte.
Transportkosten: 50%, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr. |
K |
K = Leistungen abzüglich Kostenbeteiligung