Obligatorische Krankenpflegeversicherung 

Dies ist keine verbindliche Leistungs- bzw. Deckungszusage. Massgebend für Ihre Ansprüche sind ausschliesslich die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Versicherungsbedingungen der KPT (AVB/ZVB).
Leistungen Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)
Gemäss Krankenversicherungsgesetzt (KVG)
Auch als alternatives Grundversicherungsmodell (KPTwin.win, KPTwin.doc, KPTwin.plus) abschliessbar
 
Spitalaufenthalte: Arzt-, Behandlungs- und Pensionskosten in anerkannten Spitälern Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG). K
Badekuren: Med. bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach Spitalaufenthalt. CHF 10.00 pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr und Deckung der ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen. K
Erholungskuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und / oder nach Spitalaufenthalt. Ambulante Behandlung:
Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen.
K
Schulmedizin: Behandlung durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktoren sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen. Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. K
Medikamente: Von einem eidg. dipl. Arzt verordnet. Kostendeckung gemäss KVG für Medikamente nach Arzneimittel- und Spezialitätenliste. K
Mutterschaft: Geburtskosten. Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG).

Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 100.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitung. Übernahme der Kosten für 3 Stillberatungen.
 
Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine und gynäkologische Vorsorgeuntersuchung nach KVG. K
Impfungen / Entwicklungskontrollen Leistungen gemäss KVG. K
Brillen / Kontaktlinsen: Kostenbeitrag. Leistungen an Brillengläser/Kontaktlinsen nur noch an krankheitsbedingte Spezialfälle CHF 180.00. Gemäss KVG, Spezialfälle gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) Ziffer 25. K
Hauspflege / Spitex: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt oder wenn ein solcher vermieden werden kann. Gesetzliche Leistungen. K
Hilfsmittel Beitrag an Miete oder Kauf gemäss KVG. K
Zahnbehandlungen Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungspflicht besteht. K
Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen Spital. 50%, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr. K
Rettungskosten: in der Schweiz. 50%, max. CHF 5'000.00 pro Kalenderjahr. K
Komplementärmedizin Akupunktur
Anthroposophische Medizin
Homöopathie
Neuraltherapie
Phytotherapie
Traditionelle chinesische Medizin
K
Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Behandlungskosten gemäss doppeltem Tarif des Wohnkantons. Im Spitalfall doppelte Pauschale des Listenspitals mit Leistungsauftrag des Wohnkantons.
EU/EFTA: Übernahme der Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes.
Voraussetzung: Vorweisung der europäischen Krankenversicherungskarte.
Transportkosten: 50%, max. CHF 500.00 pro Kalenderjahr.
K

K = Leistungen abzüglich Kostenbeteiligung

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