Versicherung bei Krankheit oder Krankheit und Unfall für Tod und Invalidität (KTI/KUTI) 

Dies ist keine verbindliche Leistungs- bzw. Deckungszusage. Massgebend für Ihre Ansprüche sind ausschliesslich die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Versicherungsbedingungen der KPT (AVB/ZVB).

Neben den Folgen eines Unfalls dürfen auch diejenigen einer Krankheit nicht ausser Acht gelassen werden, denn Krankheit führt häufiger zum Tod und zu Invalidität als Unfall.

Folgende Versicherungskombinationen stehen zur Auswahl:

Tod Invalidität
10'000 100'000
10'000 200'000
50'000 100'000
50'000 200'000
100'000 200'000

Ab dem 56. Lebensjahr reduziert sich die Leistung jährlich um 20%. Die Versicherung erlischt mit dem 59. Lebensjahr.

Im Invaliditätsfall erfolgt eine Auszahlung ab einem Invaliditätsgrad von 40%. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 70% entspricht der ausbezahlte Anteil der vereinbarten Versicherungssumme prozentmässig genau dem Invaliditätsgrad. Ein Invaliditätsgrad von 70% und mehr berechtigt zur Auszahlung von 100% der Versicherungssumme.